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Artikel 38 GG: Die Mitgliederbefragung der SPD ist eine Degradierung der Abgeordneten

von , 28.11.13

Der Koalitionsvertrag zwischen SPD und CDU ist ausgehandelt, nun liegt es an den Mitgliedern der SPD, ob die Große Koalition kommt oder nicht.

Mal abgesehen davon, dass nun 472.000 SPD-Parteibuchinhaber, also noch nicht einmal 0.8 Prozent der Wahlberechtigten, entscheiden, welche Regierung dieses Land bekommt oder nicht, ist schon die Idee einer solchen Befragung ein Schlag ins Gesicht der Väter und Mütter des Grundgesetzes.

Dort steht in Artikel 38, Abs. 1:
 

Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.

 
Die SPD-Mitgliederbefragung macht aus dem Ideal des unabhängigen Abgeordneten, der die Kanzlerin nach eigenem Ermessen wählt oder auch nicht, zu einem Befehlsempfänger der Parteibasis – das steht im direkten Widerspruch zur repräsentativen Demokratie. Wer keine unabhängigen Abgeordneten will, kann sie durch kleine  Automaten ersetzen, die die Hand heben, wenn die Partei es will.

Das Elend ist, dass die SPD damit Maßstäbe gesetzt hat, denen andere Parteien über Kurz oder Lang folgen werden – damit wird die Unabhängigkeit der Abgeordneten, die leider in der Realität nicht dem Ideal des Grundgesetzes entspricht, vollends geopfert. Die Mitgliederbefragung ist eine Degradierung der Abgeordneten. Sie macht sie zum verlängerten Arm der Hinterzimmer der Ortsvereine.

Crosspost von den Ruhrbaronen

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