Thomas Stadler 01.11.13

Drosselklauseln der Telekom bei Flatrates unwirksam

Das Landgericht Köln hat laut einer Pressemitteilung der Verbraucherzentrale NRW AGB-Klauseln der Telekom für unwirksam erklärt, die eine Drosselung des Surftempos bei Internet-Flatrates im Festnetz vorsehen.