Tabea Rößner 14.01.15

Das Recht auf Vergessen: Löschverfahren mit Bedacht regulieren

Die Zahl der Löschanträge ist europaweit hoch, das Verfahren seitens der Suchmaschinenanbieter aber noch stark optimierbar. Da eine Abwägung zwischen der Verletzung von Persönlichkeitsrechten einerseits und der Beachtung von Presse- und Meinungsfreiheit andererseits stattfinden muss, sind die Anbieter selbst als entscheidende Instanz jedoch keine Lösung.