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Das deutsche Persönlichkeitsrecht im digitalen Zeitalter

von , 24.9.15

Das deutsche Persönlichkeitsrecht in der derzeit gültigen Fassung wurde in einer Zeit formuliert, in der die technischen Entwicklungen, insbesondere soziale Medien, nicht den heutigen Standards entsprachen. Es ist im Wesentlichen nicht von Gesetzen, sondern von Rechtsprechungen bestimmt. Mit Fokus auf die traditionellen Medien wie Zeitung und Fernsehen fand eine Abwägung zwischen Pressefreiheit und dem Persönlichkeitsschutz statt, die Rechtsprechung pendelte sich mal auf der einen und mal auf der anderen Seite ein. (Vgl. Schertz, Der Schutz des Individuums in der modernen Mediengesellschaft, NJW 2013, 721, 723.)  Jedoch ist die Gefährdung von Persönlichkeitsverletzungen durch die digitalen Medien  in den vergangenen Jahren stark angestiegen.

Der vorliegende Text beschränkt sich auf das deutsche Persönlichkeitsrecht, das in Art. 2 Abs. 1 GG verankert ist: „Jeder hat das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.“ Dieses steht in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG: „Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen, ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“ Das mediale Umfeld sind sowohl die klassischen Medien wie Fernsehen, Print und Radio als auch auch Internet und Mobile. Mit dem Internet ist potenziell jede und jeder von Persönlichkeitsverletzungen betroffen, da Dritte einfach und schnell jegliche Information, die ihnen zur Verfügung steht, veröffentlichen können.

Die sozialen Medien zeigen auch in der Zukunft ein Wachstum an, das auf jeden Fall bis 2018 anhält. Deutschland hatte 2014 33.1 Millionen Userinnen und User von sozialen Netzwerken, diese Zahl wird bis 2018 auf 38.6 Millionen Userinnen und User steigen.  Ein Wachstum in diesem Bereich bedeutet auch eine Herausforderung für den Schutz der Persönlichkeit des Individuums. Zwei Zukunftsszenarien sollen genauer betrachtet werden: Einerseits ein weiterhin mit massiven Sicherheitslücken bestehendes Persönlichkeitsrecht, andererseits ein völlig reguliertes.

Szenario 1: Einfach Augen zu und durch

Vielen Personen sind sich der Gefahren der Persönlichkeitsverletzungen überhaupt nicht bewusst, andere haben kein Interesse zu erfahren, was hinter ihrem Rücken mit den persönlichen Daten passiert und einige verwenden die Daten und Informationen bewusst kriminell.

Unternehmen fusionieren oder tauschen Daten aus, um weitere Marktmacht zu erlangen. An dieser Machtkonzentration und Vormachtstellung könnten auch Regierungen beteiligt sein, um Anrecht und Zugriff auf Informationen zu behalten. Wenn dies der Fall wäre, hätte hypothetisch ein Unternehmen alle Informationen über eine Person, auch wenn diese im Endeffekt beispielsweise nie einen Facebook- oder Twitter-Account gehabte hätte, jedoch einen LinkedIn Business-Account. In diesem Szenario ist ein Umgehen der Datenspeicherung und Sammlung im Internet durch große Unternehmen fast unmöglich.

Einige Unternehmen hätten dann umfangreiche Daten und könnte diese für verschiedene Zwecke einsetzten und auch weiterverkaufen. Persönliche Informationen, Daten über Gewohnheiten, aber auch Informationen der Standorte von Nutzerinnen und Nutzern kennzeichnen einen Machtfaktor über Personen aus. Falls ein Unternehmen die volle Kontrolle über die gesamten Daten von Personen hätte, würde dies zu gravierenden Eingriffen in die Persönlichkeit führen, die Kontrolle über die eigenen Daten wäre nicht mehr vorhanden. Trends zeigen jetzt schon Fusionen von Apps und sozialen Netzwerken wie zum Beispiel WhatsApp und Facebook.

Eine weitere Facette dieses Szenarios ist, dass hochgeladene Inhalte wie etwa private Bilder für Werbezwecke verwendet werden könnten, ohne das bei betroffenen Personen um Erlaubnis gefragt werden müsste – den Unternehmen stünde „gratis Content“ zur Verfügung.

Verleumdungskampagnen könnten über soziale Netzwerke im Internet verbreitet werden, die sich gegen eine bestimmte Person oder Personengruppe richten. Zusätzlich könnte der weltweite wirtschaftliche Schaden durch erhöhte Krankenstände steigen, da private Personen dem psychischen Druck nicht mehr standhalten. Betrügerische Geschäfte würden über das Internet abgewickelt und können nicht zurückverfolgt werden. Cyberkriminalität würde zum großen nationalen und internationalen wirtschaftlichen Problem.

In diesem Szenario käme es  also vorrangig zu Verletzungen der persönlichen Rechte im Internet, die Zahl der Klagen würde steigen. In der Gesellschaft wäre bekannt und zu einem gewissen Grad auch anerkannt, dass die Rechte von Personen regelmäßig verletzt werden. Das deutsche Persönlichkeitsrecht würde in diesem Fall Personen nicht ausreichend schützen. Durch illegale oder betrügerische Geschäfte im Internet entstünde ein großer wirtschaftlicher und steuerlicher Schaden. Im äußersten Fall würde – um dieser wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Entwicklung entgegenzuwirken – das Internet zeitweise gesperrt.

Szenario 2: Alles unter Kontrolle

Da jedoch im Zeitalter der Digitalisierung ein Leben ohne Internet nicht möglich ist und das Bestreben aller Regierungen klar in der weltweiten Vernetzung liegt, wird in diesem Szenario ein „Neues Internet“ gestartet, mit strengen Registrierungsvorschriften und Zugangsregeln. Dieses Internet ist für alle offen, nachdem ein Registrierungsprozess stattgefunden hat.

Diese Registrierung würde nach dem Vorbild der „Bürgerkarte“ oder der Handysignatur erfolgen. Nach der strengen Registrierung können das Internet und alle soziale Netzwerke ungehindert genutzt werden. Mit dem Vorteil, dass die Anonymität im Internet zu Gänze aufgehoben wäre und jede Aktivität auf eine Person zurückverfolgt werden könnte. Jeder Zugriff auf eine Seite, jede Veröffentlichung von Bildern wäre personalisiert. Cyberkriminalität würde damit eingeschränkt, illegale Veröffentlichung von Bildern oder Videos erschwert. Die Bürgerinnen und Bürger dürften im Internet wie gewohnt surfen und sich die gewünschten Daten und Informationen abholen. Der weltweite Austausch von Daten wäre gewährleistet, jedoch jeder Missbrauch durch Unbekannte verhindert. Anonymität und Intransparenz gäbe es im Internet nicht mehr.

Hier wäre die rechtliche Lage bezüglich des Persönlichkeitsrechts klar definiert und durch entsprechende Gesetzestexte verankert, Vergehen werden geahndet. Standards würden definiert sein, die einen einheitlichen Schutz vor Übergriffen im Internet gewährleisten.

Zurzeit besteht jedoch das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung, welches besagt, dass jeder Mensch das Recht hat in bestimmten Situationen anonym aufzutreten. Da das Recht auf Anonymität als ein Grundrecht angesehen wird, kann es nicht entzogen werden. (Vgl. Bäumler, Anonymität im Internet, Braunschweig 2003, 1,2.)

Fazit

Das Recht des Individuums muss gestärkt und im Wissen der raschen Veränderungen und neuen Entwicklungen, stetig auf den neusten Stand gebracht werden. Darunter fällt etwa die Weitergabe von persönlichen Daten, die Bekanntgabe von Ortungsdaten und Standorten an dritte Personen. Diese persönlichen Informationen und Daten sollten ohne Zustimmung der betroffenen Personen nicht weitergeben werden dürfen.

Eine weitere Überlegung ist eine Verankerung im Recht bezüglich der kommerziellen Nutzung von privatem Bildmaterial. Dies sollte ohne Zustimmung der betroffenen Person beziehungsweise einer entsprechenden Entgeltleistung seitens der Unternehmen nicht möglich sein. Ein zusätzlicher Ansatz für die Zukunft könnte die Einführung einer Filtersoftware für Suchmaschinen sein, um audiovisuelle Inhalte aus den Suchergebnissen zu entfernen, die die Rechte Dritter verletzen. Zudem sollte nicht nur die Rechtslage konkretisiert werden, sondern auch die Konsequenzen bei Verstößen zu verschärft. Ein europaweites oder sogar international einheitliches Recht ist wünschenswert.

Der Text basiert auf einer Bachelorarbeit der Fachhochschule Sankt Pölten in Medienmanagement. Der Titel ist “Persönlichkeitsverletzungen und deren Rechtsfolgen, Vergleich Deutschland und USA” und die Forschungsfrage: “Wird das deutsche Persönlichkeitsrecht dem digitalen Zeitalter noch gerecht oder wurde der Schutz durch die technische Entwicklung überholt?”


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