#7-Tage-Regel

Freie Lizenzen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk

von , 1.4.14

Diese Frage stellen sich nicht nur Gremien des ÖRR und politische Parteien. Nach der Diskussion um die Haushaltsabgabe betrifft diese Frage jeden in unserer Gesellschaft.

 

Creative Commons sind nicht mehr exotisch

Eine Antwort hat mit den Nutzungsmöglichkeiten der vom ÖRR produzierten Inhalte zu tun. Der ÖRR ist einer der größten von der Allgemeinheit finanzierten Produzenten urheberrechtlich geschützter Inhalte in Deutschland.

Aus der solidarisch gezahlten Haushaltsabgabe werden Inhalte produziert, die danach der Gesellschaft nicht zur Verfügung stehen. Das klassische Urheberrecht verhindert die zeitgemäße Nutzung von Inhalten. Damit aber in Zukunft die Inhalte frei zugänglich sind – und das länger als sieben Tage in den Mediatheken –, muss der ÖRR darüber nachdenken, seine Inhalte unter eine freie Lizenz zu stellen.

Einige “Leuchtturmprojekte” gibt es dafür schon. Einzelne Radiosendungen können als Podcast (dann ohne Musik) unter einer Creative Commons-Lizenz heruntergeladen werden.

Die auf ZDFinfo laufende Sendung “Elektrischer Reporter” ist komplett unter einer Creative Commons (CC-BY-NC-SA)-Lizenz veröffentlicht. Im Bayerischen Rundfunk nutzt die Sendung “Space Night” seit Februar 2013 überwiegend Creative-Commons-lizenzierte und weitere Gema-freie Musik, und im NDR werden Beiträge des Medienmagazins “Zapp” und der Sendung “Extra 3” unter Creative Commons CC-BY-NC-ND lizenziert (siehe auch “Creative Commons: Kopieren erwünscht“).

Erfreulicherweise gibt es noch mehr solcher Beispiele im öffentlich-rechtlichen Fernsehen und Radio. Die ARD hat sogar bereits eine beim WDR angesiedelte Arbeitsgruppe gegründet, die sich mit dem Thema der freien Lizenzierung und Creative Commons beschäftigt.

Ergebnisse stehen noch aus, aber wenn selbst der ÖRR das Thema bereits als wichtig erkannt hat, sind jetzt auch Politik und Gesellschaft gefragt, es voranzubringen.

 

Die ersten Schritte sind gemacht

Die Entscheidung des Bayerischen Rundfunks, nach Fan-Protesten die Sendung “Space Night” nicht einzustellen und bei der Neugestaltung des Formats von Anfang an neben den bisher ohnehin freien Bildern der NASA auch freie Musik zu verwenden, hat gezeigt, dass die Gesellschaft positiven Einfluss nehmen kann. Medien- und Netzpolitik waren bisher eine meist auf Gefahrenabwehr ausgerichtete Angelegenheit, bei der “Space Night” konnte auch einmal die digitalisierte Zukunft mitgestaltet werden.

Für den sozialdemokratischen Netzpolitik-Think Tank “D64” hat Leonhard Dobusch, Juniorprofessor für Organisationstheorie an der Freien Universität Berlin, ein Whitepaper (PDF) zu Creative Commons im öffentlich-rechtlichen Rundfunk verfasst, das Probleme und Potential der verstärkten Nutzung von Creative Commons im öffentlichen Sektor beleuchtet.
 

“Eine verstärkte Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen im Bereich des öffentlich-rechtlichen Rundfunks würde der Verbreitung der produzierten Inhalte dienen und eine Weiternutzung in den verschiedensten Kontexten vereinfachen – etwa im Bildungsbereich“,

 
erklärt Dobusch. Das Whitepaper fördert den Gedanken eines öffentlich-rechtlichen Rundfunks, der seinen ihm erteilten Auftrag besser und freier erfüllt.

Als aktiver Netzpolitiker habe ich vergangenen Monat auf der Sitzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Medien- und Netzpolitik von Bündnis 90/Die Grünen einen Antrag (PDF) eingebracht, der Koordinierungsbeirat Medienpolitik der Partei möge das Thema Creative Commons im ÖRR auch in den Rundfunkgremien mit grünen Regierungsvertretern voranbringen.

Der bei nur einer Enthaltung mit großer Mehrheit angenommene Antrag ist die Konsequenz der Beschlusslage von Bündnis 90/Die Grünen zur Gestaltung des ÖRR und zeigt, dass in einem föderalen Staat auch eine im Bundestag in der Opposition stehende Partei gestalterischen Einfluss nehmen kann. Solcher Initiativen, über Parteigrenzen hinweg und auch aus der Zivilgesellschaft heraus, bedarf es in Zukunft mehr.

 

Frei wie in Freiheit

Wichtig bei der Ausgestaltung freier Lizenzen im ÖRR wird die Wahl der Lizenz sein. Die Gestaltung einer eigenen Lizenz nur für den ÖRR ist dabei genauso denkbar wie die Nutzung einer Creative-Commons-Lizenz.

Ziel jeglichen politischen Handelns muss es sein, dass die von der Allgemeinheit finanzierten Inhalten dieser auch zur Nutzung unter einer freien Lizenz offen zugänglich gemacht werden. Nicht jede Creative Commons-Lizenz kommt deshalb in Frage. Die Open Knowledge Foundation hat einmal aufgelistet, welche Lizenzen als frei anzusehen sind.

Einschränkungen wie durch das ND-Modul (keine Bearbeitung) oder das NC-Modul (keine kommerzielle Nutzung) sind aufgrund der gesellschaftlichen Relevanz des Themas und auch zur Rechtfertigung der Haushaltsabgabe nicht hinnehmbar. Es geht darum, dass Inhalte frei wie in Freiheit sind, nicht nur frei wie in Freibier.

 
Tobias Schwarz ist Sprecher der LAG NETZPOLITIK der Berliner Grünen. Dieser Beitrag basiert auf einem Blogpost vom 26.03.2014 auf Isarmatrose.com und steht unter der Creative Commons-Namensnennung-Lizenz (CC BY 4.0).
 

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