#Kunstfreiheit

Zwischen Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

von , 20.3.14

Das „Technoviking“-Video, das im Jahr 2000 bei der Berliner „Fuckparade“ gedreht wurde, einer Gegenveranstaltung zur offiziellen Loveparade, gehört mittlerweile zu den Klassikern der Internet-Meme. 2006 bei YouTube hochgeladen, wurde es im Herbst 2007 zu einem viralen Hit, der zu zahlreichen Kopien, Remixes und Reenactments geführt hat. Zur Überraschung des Filmemachers Matthias Fritsch, der die dokumentarische Sequenz ursprünglich unter dem Titel „Kneecam No. 1“ als künstlerische Arbeit über das Verhältnis von Realität und Fiktion verstanden hatte.

Ende 2009 flatterte Fritsch eine Abmahnung des Protagonisten ins Haus, der behauptete, gegen seinen Willen gefilmt worden zu sein. 2013 wird Fritsch vom Berliner Landgericht dazu verurteilt, sämtliche kommerzielle Einnahmen, die er mit der Vermarktung des Videos erzielt hat, an den Kläger zu zahlen. Derzeit arbeitet Fritsch an einem Dokumentarfilm über die Angelegenheit.

Im Interview mit Carta spricht der Filmemacher über sein Verständnis von künstlerischer Freiheit, über die Bedeutung des Schutzes der Privatsphäre und darüber, warum aus seiner Sicht das „Recht am eigenen Bild“ nicht absolut gelten kann.

 

 

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