#Bedingungsloses Grundeinkommen

Grundeinkommen statt Urheberrecht?

von , 5.3.14

In ihrem Standardwerk über den „neuen Geist des Kapitalismus“ unterscheiden Luc Boltanski und Ève Chiapello zwei Traditionen der Kapitalismuskritik: die Sozialkritik und die Künstlerkritik. Während die Sozialkritik die ungerechte Reichtumsverteilung, die Ausbeutung und die mangelnde soziale Absicherung in den Blick nimmt, richtet die Künstlerkritik sich auf den Mangel an Autonomie, Selbstbestimmung und Freiheit in einer als starr und zweckrational empfundenen Arbeitsgesellschaft.

2012 fand in Deutschland eine mitunter vehement geführte Debatte über das Urheberrecht im Digitalzeitalter statt. Es ist spät genug, um halbwegs nüchtern auf diese Debatte zurückzuschauen, und es könnte lohnend sein, dies im Lichte der von Boltanski und Chiapello eingeführten Unterscheidung zu tun.

Die Urheberrechtsdiskussion von 2012

Tatsächlich spielten in der Urheberrechtsdiskussion von 2012 beide Spielarten der Kritik eine Rolle. Einerseits ging es um die angemessene Vergütung der professionellen Kreativen, aber auch um die Teilhabe der Massen am kulturell geschaffenen Reichtum, um den Zugang zu künstlerischen Werken. Dies sind soziale Fragen, Verteilungsfragen. Andererseits stritt man um die Selbstbestimmung der Künstler über ihre Werke, aber auch um den freien Umgang der Nutzerinnen und Nutzer mit von ihnen erworbenen Medienprodukten. Dies sind Fragen der Autonomie und Selbstbestimmung.

So erbittert die ideologischen Grabenkämpfe um das geistige Eigentum auch geführt wurden – am Ende der Debatte stand keine große Reform des Urheberrechts, sondern lediglich der einträchtige Ruf nach „neuen Geschäftsmodellen“. Er verdankt sich der Vorstellung, man könnte gesellschaftliche Konflikte allein auf der Ebene der Warenzirkulation befrieden. Doch wie man das Welthungerproblem nicht lösen wird, indem man für eine effizientere Verteilung der Lebensmittel rund um den Globus sorgt, wird man auch die Konflikte um das Urheberrecht nicht mit neuen Bezahl- und Distributionsmodellen lösen.

Eine kritische Auseinandersetzung mit dem Urheberrecht in der digitalen Welt müsste vielmehr das kreative Schaffen selbst in den Mittelpunkt stellen. Sie müsste im Sinne einer Sozialkritik die Frage nach einer angemessenen Vergütung kreativer Leistungen aufwerfen. Und sie müsste im Sinne einer Künstlerkritik für Autonomie und Selbstbestimmung kreativer Akteure streiten.

Kreativ sind heute irgendwie alle

Was aber bedeutet das in einer Zeit, in der Kreativität mehr denn je verallgemeinert ist? Dass heute alle irgendwie kreativ sind und nicht nur jene Menschen, die Kulturpolitiker seit ein paar Jahren „Kreative“ nennen, ist zu einem Gemeinplatz geworden. Doch was beim user generated content anfängt, der auf zahllosen, zumeist kommerziellen Plattformen im Netz kursiert, hört dort bei Weitem nicht auf.

Vielmehr geht die Verallgemeinerung der Kreativität weit über den Bereich künstlerischen und publizistischen Schaffens im engen Sinne hinaus. Kreativität ist heute eine Schlüsselkompetenz, die in jedem Bewerbungsgespräch für halbwegs qualifizierte Jobs eine Rolle spielt. Als „Problemlösungskompetenz“ ist sie aus dem Bereich der zweckfreien Kunst ins Wirtschaftsleben diffundiert.

Der Übergang vom fordistischen Industriekapitalismus zu einer Gesellschaft, in der Arbeit ein Selbstverwirklichungsprojekt im Dienst der Kapitalakkumulation „innovativer“ Unternehmen ist, ist mittlerweile mehr oder weniger abgeschlossen.

Wandel zur Immaterialgüterökonomie

Auch in der Arbeitswelt zählt heute nicht mehr Fleiß, sondern Kreativität. Sie ist kein Privileg von Künstlern mehr, sondern im Mainstream angekommen. „Wenn es einen Wunsch gibt, der innerhalb der Gegenwartskultur die Grenzen des Verstehbaren sprengt“, schreibt Andreas Reckwitz, „dann wäre es der, nicht kreativ sein zu wollen.“ In einer umfassenden Aufmerksamkeitsökonomie ist die ständige Produktion von Neuigkeiten, von Originalität, Authentizität und Individualität zum wesentlichen ökonomischen Faktor geworden.

Damit ist der Wandel von der klassischen Arbeitsgesellschaft zu einer Immaterialgüterökonomie markiert. Marx ging noch davon aus, dass der Wert einer Ware durch die Menge an Arbeit bestimmt werden kann, die in ihre Produktion investiert werden muss. Heute hängen der Wert eines Produkts oder der Aktienwert eines Unternehmens davon ab, wie „innovativ“ beide sind. Kreative Arbeit ist die Blaupause für alle Arbeit geworden, die nicht wegrationalisiert oder outgesourct wird.

Am Ende dieses Trends stehen die zahllosen, im weitesten Sinne kreativen Alltagsleistungen, die ganz ohne eigenes Zutun datenbasiert ökonomisiert werden. Einen Suchbegriff bei Google einzugeben, ist natürlich kein künstlerischer Akt, aber eine immaterielle, geistige, semiotische Leistung ist es durchaus. Der Übergang zur Ökonomisierung der Privatsphäre durch Aus- und Verwertung von Datenspuren ist fließend.

Wenn aber Unternehmen ihre Gewinne nicht mehr mit der Aneignung von Arbeit machen, sondern von Copyrights, wenn in einer „Wissensgesellschaft“ die oft freiwillig geleisteten Beiträge unzähliger Individuen zu einer vernetzten kulturellen Gemeinsphäre den Humus bilden, in dem „kreative Unternehmen“ ihre „innovativen Geschäftsmodelle“ entwickeln – was heißt das für die Frage nach einer angemessenen Vergütung kreativer Leistungen?

Mögliche Lösung: Bedingungsloses Grundeinkommen

Seit etwa 40 Jahren wird in Europa die Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen diskutiert. Begründet wird sie meist mit der Notwendigkeit einer repressionsfreien sozialen Absicherung prekärer Existenzen. Das fällt, in der Unterscheidung von Boltanski und Chiapello gedacht, eher unter Sozialkritik.

Die Frage wäre aber nun, ob man der Forderung nach einem bedingungslosen Grundeinkommen neue Schlagkraft verleihen kann, wenn man sie aus dem Wandel der Arbeitsgesellschaft von der fordistischen Industriegesellschaft zur Immaterialgüterökonomie herleitet? Als Forderung nach einer angemessenen Partizipation aller an der „Wissensgesellschaft“ Beteiligten an der auf Basis ihrer immateriellen Beiträge ermöglichten Wertschöpfung? Als Konsequenz aus der „Demokratisierung“ der Kreativität?

Man müsste dann anerkennen, dass heutzutage nicht mehr Arbeit, sondern Kreativität der wesentliche Produktivfaktor ist. Zum Beispiel können Unternehmen mehr Geld verdienen, wenn sie Plattformen zur Verfügung stellen, auf denen Nutzerinnen und Nutzer ihren Ideen, ihrem Kommunikationsdrang und ihren sozialen Bedürfnissen freien Lauf lassen, als wenn sie diesen Nutzern irgendetwas zu verkaufen versuchen, dessen Produktion sie erst selbst finanzieren müssten.

An den Gewinnen partizipieren

Die Aneignung von Rechten an den Inhalten, die auf solchen Infrastrukturen produziert, „geteilt“ und verbreitet werden, vor allem aber an den Daten, die bei der Nutzung der Infrastruktur anfallen, ist weit lukrativer als die klassische Verwertung von Rechten an geistigem Eigentum. Vor allem aber ist sie weit profitabler als die Aneignung von Arbeit gegen Lohn.

Im Kernbereich der sogenannten digitalen Wirtschaft ist dies besonders augenfällig, doch weit über diesen hinaus bedeuteten die Digitalisierung und der Übergang zu einer Immaterialgüterökonomie vor allem eine beschleunigte Rationalisierung der Arbeitswelt, die langfristig die Arbeitsgesellschaft selbst in Frage stellt.

Die Diskussion um das bedingungslose Grundeinkommen mit der Debatte um das Urheberrecht im Digitalzeitalter zusammenzudenken, hieße, die Traditionen der Sozialkritik und der Künstlerkritik am Kapitalismus unter dem Vorzeichen der Immaterialgüterökonomie zu verbinden. Es hieße, die Konsequenz aus der „Demokratisierung“ der Kreativität zu ziehen und die Forderungen der Urheber nach einer angemessenen Vergütung ihrer kreativen Arbeit und einer größtmöglichen Selbstbestimmung über deren Produkte zu verallgemeinern: im Sinne einer Partizipation aller, die zur vernetzten Gemeinsphäre beitragen, an den Gewinnen jener, die diese ökonomisieren.

Crosspost von iRights.info.

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