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Leistungsschutzrecht – der zweite Streich steht im Koalitionsvertrag

von , 3.12.13

Es ist still geworden um das Leistungsschutzrecht – im August haben einige Aggregatoren, wie etwa der Nachrichtendienst für Historiker, ihr Erscheinen eingestellt, und andere wie Rivva haben Hunderte Verlagsblogs auslisten müssen. Aber sonst? Bis jetzt ist noch nichts passiert, keine großen Klagen, keine Abmahnwelle, nichts.

Das Leistungsschutzrecht zielte nämlich vor allem auf Google und sollte dieses dazu bringen, die Werbeeinnahmen seiner Dienste mit den Verlagen zu teilen. Diese haben dabei auch eine denkbar schlechte Verhandlungsposition – Google ist jederzeit in der Lage, ihre Angebote nach den ersten Kostenforderungen aus dem Suchindex zu werfen.

Bereits in der Diskussion um das Leistungsschutzrecht wurde angemerkt, dass dieses Gesetz ein zahnloser Tiger ist, wenn es nicht gleichzeitig einen Listungszwang für entsprechende Inhalte in Suchmaschinen einführt. Und jetzt ratet mal, was sich auf Seite 134 des Koalitionsvertrages versteckt:
 

Die Koalition will faire Wettbewerbschancen für alle Medienanbieter. Deshalb wollen wir die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen privatwirtschaftlicher Medienproduktion stärken. Sie setzt sich für das Prinzip der Plattformneutralität ein, d. h. bei Distributionsplattformen für Rundfunk und Telemedien insbesondere bei marktbeherrschenden Plattformbetreibern sind eine diskriminierungsfreie Informationsübermittlung und der neutrale Zugang zu Inhalten sicherzustellen.

Private und öffentlich-rechtliche audiovisuelle Medienangebote und journalistisch-redaktionelle Inhalte, die einen Beitrag im Sinne des Public Value leisten, sollen einen diskriminierungsfreien Zugang zu Distributionswegen und eine herausgehobene Auffindbarkeit erhalten.

 
Suchmaschinenanbieter sollen also nicht nur gezwungen werden, die nach dem Leistungsschutzrecht kostenpflichtigen Snippets aufführen zu müssen und für diese zu bezahlen, sondern sie sollen auch noch eine “herausgehobene Auffindbarkeit” erhalten.

Man darf also die entsprechenden Gesetzesvorschläge fürchten – Google wird sich natürlich mit Zähnen und Klauen dagegen wehren und kann im Zweifelsfall auch seine Suchmaschine einfach aus dem Ausland betreiben, aber gerade kleinere Anbieter können das nicht. Rivva etwa schmiss diverse Blogs aus seinem Index, weil diese unter das Leistungsschutzrecht fallen. Als marktbeherrschender Plattformbetreiber unter den Blogaggregatoren könnte es dann gezwungen werden, diese wieder aufzunehmen – und für sie zu bezahlen.

Ähnlich sieht es bei meinem Projekt Planet History aus. Auch dort sind ganz bewußt keine Blogs von Presseverlagen wie etwa Wostkinder aufgeführt. Gleichzeitig bin ich natürlich auch ein “marktbeherrschender Plattformbetreiber” im Bereich der Geschichtsblogaggregatoren, weil es mit Planet History und Planet Clio genau zwei Stück davon in Deutschland gibt.

Das wirklich Ärgerliche daran ist, dass man sich beim Erstellen von Webseiten und anderen Webanwendungen in Deutschland mit einer Unzahl von rechtlichen Fallstricken und möglichen, teuren Abmahnungen konfrontiert sieht. Statt mit dem Erstellen cooler Dinge darf man sich damit rumärgern, wie es mit der Impressumspflicht auf Facebook aussieht. Das nervt – und von einer zukünftigen Regierung würde ich mir wünschen, dass sie dieses juristische Dickicht lichtet, und nicht noch weitere Probleme schafft.
 
Crosspost von Schmalenstroer.net

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