##GroKo

Koalition plant DNA-Rasterfahndung

von , 23.11.13

§ 81 h StPO sieht sog. Massengentests vor. Allerdings sind diese grundsätzlich freiwillig und bedürfen der schriftlichen Einwilligung der Betroffenen. Bei der Fahndung in Mordfällen wird freilich ein erheblicher Druck erzeugt, weil sich der Testverweigerer zwangsläufig verdächtigt macht.

Diese Regelung will die große Koalition nach einem Bericht von ZEIT-Online jetzt dahingehend ausweiten, dass künftig zur Aufklärung von Sexual- und Gewaltverbrechen bei Massengentests auch sogenannte Beinahetreffer verwertet werden können, wenn die Teilnehmer vorab über die Verwertbarkeit zulasten von Verwandten belehrt worden sind. Dieses “Family-Searching” wäre bereits deshalb problematisch, weil damit das Erfordernis der Einwilligung des Betroffenen umgangen würde.

Derzeit dürfen festgestellte DNA-Identifizierungsmuster mit den DNA-Identifizierungsmustern von Spurenmaterial automatisiert abgeglichen werden, um feszustellen, ob das Spurenmaterial von diesen Personen stammt. Künftig könnte man dann auch feststellen, ob das Spurenmaterial zu einem Verwandten einer Person passt, deren DNA man schon erfasst hat.

Dieser Verwandte hat natürlich nie in den Gentest eingewilligt. Das ist nicht nur verfassungsrechtlich fragwürdig, sondern erhöht auch die Gefahr der Verdächtigung oder gar Verurteilung Unschuldiger. Denn es gibt auch uneindeutiges Spurenmaterial, das nicht wissenschaftlich exakt einer Person zuzuordnen ist.

In allen möglichen Bereichen erliegt die Politik immer wieder der Verlockung, alles das, was technisch möglich ist bzw. möglich erscheint, auch umzusetzen. Das läuft auf eine rechtsstaatswidrige Ermittlung um jeden Preis hinaus, die die Grenze zum Unrechtsstaat langsam verwischt.
 
Crosspost von Internet Law, mit Verweis auf Udo Vetter: DNA-Pläne: Verwandt, verdächtig, verhaftet

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