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Die NSA in aller Munde – und was ist mit dem BND?

von , 3.11.13

Die Snowden-Enthüllungen haben den mächtigsten Geheimdienst der Welt in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt. Die Empörung ist riesengroß. Die NSA hat nicht nur die Regierungschefs von befreundeten Ländern ausspioniert, sondern sammelt im Internet auch massenhaft Daten unbescholtener Bürger. Und fast täglich kommen neue Spionageaktivitäten ans Licht.

Dies hat dazu geführt, dass die meisten Zeitungsleser in Deutschland besser über die Spionageprogramme der NSA informiert sind, als über die Aktivitäten deutscher Geheimdienste. Prism und XKeyscore sind von obskuren Decknamen für strenggeheime Überwachungsprogrammen zum alltäglichen Gesprächsstoff geworden. Aber weiß jemand, wie die Überwachungsprogramme des Bundesnachrichtendiensts heißen?

Auf die Aktivitäten der eigenen Geheimdienste angesprochen, reagieren deutsche Politiker und Sicherheitsexperten meist mit Beschwichtigungen. Die deutschen Geheimdienste operieren angeblich in einem engen gesetzlichen Rahmen und werden streng kontrolliert. Eine massenhafte und anlasslose Überwachung von Kommunikationsdaten im Internet, wie es die NSA im großen Stil betreibt, sei für deutsche Dienste undenkbar.

Auch ich habe geglaubt, dass sich der BND stark von der NSA unterscheidet. Aus diesem Grund habe ich mir mit Ben Scott den rechtlichen Rahmen für die geheimdienstliche Überwachung von Auslandskommunikation im Internet in den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Deutschland genauer angeschaut. Wir wollten wissen, ob deutsche Gesetze und Kontrollmechanismen vielleicht als internationale Standards für die Einhegung von Geheimdiensten taugen könnten.

 

Schützt der BND Ausländer besser vor Überwachung als die NSA?

Wir haben uns dabei insbesondere mit der Frage beschäftigt, ob und wie die jeweiligen Geheimdienstgesetze die Rechte von Bürgern anderer Länder schützen, die im Ausland kommunizieren – schließlich werfen wir den amerikanischen Geheimdiensten vor, die Grundrechte deutscher Bürger zu verletzten.

Unsere Vermutung war, dass der deutsche BND in der strategischen Auslandsaufklärung den überwachten Subjekten mehr Rechte und Schutz einräumt als die amerikanische NSA. Leider hat sich diese Vermutung nicht bewahrheitet.

Der BND verfügt zwar über viel weniger Kapazitäten und Know-how als die NSA. Dies schränkt zwangsläufig die Reichweite deutscher Überwachungsprogramme ein. Unsere Studie zeigt aber, dass die Unterschiede zwischen den amerikanischen, britischen und deutschen Geheimdiensten in Bezug auf die rechtlichen Befugnisse und Einschränkungen viel geringer sind, als gemeinhin angenommen wird.

Dies sind die wichtigsten Erkenntnisse:

 

Diskrepanz zwischen gesetzlichen Grundlagen und technischen Möglichkeiten

Das größte Problem ist, dass der gesetzliche Rahmen nicht mit dem technischen Fortschritt Schritt gehalten hat: In den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Deutschland stammen die meisten gesetzlichen Grundlagen für geheimdienstliche Überwachungsmaßnahmen aus einer Zeit, als das Internet für die Kommunikation noch keine oder nur eine untergeordnete Rolle spielte.

Die meisten Gesetze sind so allgemein formuliert, dass sie den Geheimdiensten große Handlungsspielräume in der Interpretation ihres Mandats lassen. Wie diese ihre Befugnisse auslegen, ist in allen drei Ländern als „geheim“ eingestuft und daher für die Öffentlichkeit nicht nachvollziehbar.

 

BND, NSA und GCHQ haben Zugriff auf die Internetknoten

Neben gezielter Überwachung von Einzelpersonen haben die Geheimdienste in allen drei Ländern Zugriff auf die großen Internetknoten und greifen dort riesige Mengen an Kommunikationsdaten ab, die mit einer Vielzahl an Suchbegriffen durchsucht werden. Es gilt als offenes Geheimnis, dass der BND am größten Internetknoten der Welt, dem DE-CIX in Frankfurt, Abhörmaßnahmen durchführt.

Das G10-Gesetz erlaubt ausdrücklich die Überwachung internationaler Telekommunikationsverkehre zur Gefahrenabwehr anhand von Suchbegriffen. Dabei dürfen bis zu 20% der Übertragungskapazität (!) genutzt werden. Wie der BND Übertragungskapazität definiert und diese Befugnis in der Praxis anwendet, ist nicht bekannt. Zurzeit werden die Kapazitäten des Netzknotens stark ausgebaut. Dadurch sinkt die Auslastung entsprechend. Somit könnten 20% der Kapazität durchaus 100% des Internetverkehrs bedeuten. Dies setzt allerdings auch voraus, dass der BND über die entsprechenden Überwachungskapazitäten verfügt.

 

Rechtliche Beschränkungen werden nur auf eigene Bürger angewandt

Nicht nur in den Vereinigten Staaten sind Gesetze und Kontrollinstanzen einzig darauf ausgerichtet, die Rechte der eigenen Bürger zu schützen. Auch in Deutschland unterliegt die Kommunikation von Ausländern im Ausland keinerlei Kontrolle, wie sie etwa die vom Bundestag eingesetzte G10-Kommission ausübt, um die verfassungsmäßigen Rechte deutscher Staatsbürger zu schützen. [1]

In einem rechtswissenschaftlichen Aufsatz hat Dr. Berthold Huber, Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht Frankfurt a. M. und Mitglied der G10-Kommission, der Bundesregierung vorgeworfen, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren, das nahelegt, dass auch Telekommunikationsdaten aus der Ausland-Ausland-Überwachung grundrechtlich geschützt sind.

Dr. Huber vermerkt hierzu, dass
 

„die politisch Verantwortlichen, zuvörderst die im Bundeskanzleramt und im Bundesministerium des Innern, auch nach Ergehen der grundlegenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 14.7.1999 schlichtweg nicht zur Kenntnis nehmen wollten, dass auch die Speicherung und Nutzung von Telekommunikationsdaten, die der BND im Rahmen der Ausland-Ausland Überwachung gewonnen hat, den grundrechtlichen Bindungen des Artikel 10 Grundgesetz unterliegt.“ [2]

 
Die Brisanz dieser Aussage muss man sich vor Augen halten: Hier wirft ein Mitglied der G-10 Kommission – noch dazu ein angesehener Richter – der Bundesregierung öffentlich vor, ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu ignorieren, das die Überwachungspraxis des BND stark einschränkt. Dr. Huber schlussfolgert aus seiner Analyse:
 

„Das alltägliche Überwachungsgeschäft der Telekommunikation durch den BND findet derzeit teilweise außerhalb des verfassungsrechtlich zulässigen Rahmens statt.“ [3]

 

Wir wissen mehr über die NSA als über den BND

Aufgrund der Enthüllungen von Edward Snowden wissen wir Einiges über die strategische Auswertung von digitalen Kommunikationsverkehren durch die NSA. Es wurden zum Beispiel zahlreiche Dokumente veröffentlicht, die belegen, dass die NSA nur unzureichend in der Lage ist, die Kommunikation von Amerikanern und Nichtamerikanern zu unterscheiden.

Der BND ist in seinen Überwachungsprogrammen mit dem gleichen Problem konfrontiert. Allerdings haben wir gar keine Informationen, wie er mit diesem Problem umgeht. Die Fraktion Die Linke hat diesbezüglich bereits im April 2012 eine kleine Anfrage an das Bundeskanzleramt gestellt. Die Antwort wurde von der Bundesregierung als geheim eingestuft, da eine Offenlegung der Methoden die Funktion der Fernmeldeaufklärung einschränken und daher die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden würde.

 

Die Kontrolle der Geheimdienste ist intransparent

Deutschland und die Vereinigten Staaten sind gar nicht so unterschiedlich, was die gesetzliche Kontrolle ihrer Geheimdienste betrifft. In Deutschland gibt es die vom Parlament eingesetzte G10-Kommission, während in den Vereinigten Staaten sogenannte FISA Courts für die Überprüfung der Überwachungsmaßnahmen zuständig sind. Beide Institutionen tagen im Geheimen. Daher ist eine kritische Überprüfung ihrer Arbeit in beiden Ländern nur schwer möglich.

Im Fall der Vereinigten Staaten wissen wir, dass die FISA-Gerichte fast ausnahmslos alle Anträge auf Überwachung genehmigt haben. Die G10-Kommission hat ein breiteres Mandat und kann eigene Untersuchungen durchführen. Da auch sie im Geheimen tagt, wissen wir nicht, ob und in welchen Umfang sie ihre rechtlichen Kontrollbefugnisse wahrnimmt.

 

Umgehen Geheimdienste nationale Beschränkungen durch internationale Kooperation?

Die von Edward Snowden veröffentlichten Dokumente erhalten zahlreiche Hinweise auf die enge Kooperation zwischen amerikanischen und europäischen Geheimdiensten.

Die Zusammenarbeit zwischen dem britischen Geheimdienst GCHQ und der NSA ist besonders eng, so erlaubt GCHQ Mitarbeitern der NSA direkten Zugang zu den Datenbanken des Tempora-Programms. Es gibt sogar finanzielle Beziehungen: Das GCHQ hat von der NSA 100 Millionen Pfund zum Aufbau von Überwachungsprogrammen erhalten. Die beiden Geheimdienste kooperieren auch bei den Bemühungen, Entschlüsselungsstandards zu brechen.

Die enge Zusammenarbeit zwischen NSA und GCHQ ist in eine formale Geheimdienstallianz eingebettet. Die Vereinigten Staaten und Großbritannien gehören zu den sogenannten Five Eyes, einem Zusammenschluss der Vereinigten Staaten, Kanadas, Neuseelands, Australiens und Großbritanniens.

Auch der BND und die NSA kooperieren eng miteinander. So haben deutsche Geheimdienstmitarbeiter anscheinend Zugriff auf das Überwachungsprogramm XKeyscore. Deutsche Geheimdienste geben auch routinemäßig Daten an ihre amerikanischen Kollegen weiter. Der Informationsaustausch wird von beiden Seiten als essenziell für den Schutz der Bürger vor Terrorismus gerechtfertigt.

Es stellt sich hierbei aber auch die Frage, inwieweit eigene gesetzliche Beschränkungen durch internationale Kooperation unterlaufen werden können. Schließlich hält sich die NSA genauso wenig an deutsche Gesetze, wie der BND an amerikanische Gesetze gebunden ist.

 

Befugnisse und Kontrolle des BND müssen auf den Prüfstand

Die hier aufgeführten Punkte machen deutlich, dass Kritik an der NSA zwar wichtig ist, aber nicht ausreicht. Wir brauchen dringend eine öffentliche Debatte über die rechtlichen Befugnisse der deutschen Geheimdienste und ihre Überwachung durch das deutsche Parlament. Hier steht nicht zuletzt die von Dr. Huber aufgestellte These im Raum, dass die gegenwärtige Abhörpraxis des Telekommunikationsverkehrs durch den BND gar nicht ausreichend durch die Verfassung gedeckt ist.

Auch die parlamentarische Kontrolle und die Kooperation mit anderen Geheimdiensten gehören auf den Prüfstand. Da unsere Datenströme nicht vor Landesgrenzen haltmachen, wird Deutschland das Problem nicht alleine lösen können. Aber mit gutem Beispiel voranzugehen, wäre doch auch schon etwas. Vor allem könnten unsere Partner und Verbündeten unsere Kritik dann nicht mehr als heuchlerisch abtun.

 


 

[1] Dr. Berthold Huber, „Die Strategische Rasterfahndung des Bundesnachrichtendienstes – Eingriffsbefugnisse und Regelungsdefizite“ Neue Juristische Wochenschrift, 2013, Heft 35, S. 2572-77
[2] Ebd., S.2576
[3] Ebd., S.2577

 
Stefan Heumann ist stellvertretender Programmdirektor „Europäische Digitale Agenda“ bei der stiftung neue verantwortung

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