#Abhören

Konsequenzen Fehlanzeige: Vor dem Gesetz sind alle gleich, nur die Bundesregierung ist gleicher

von , 8.10.13

Das war diese Geschichte, die nun durch langatmige Sondierungsgespräche möglicher Koalitionsparteien im Mediengeschehen abgelöst wurde. Ad acta gelegt, auch und vor allem, weil Politiker gebetsmühlenartig, im Grunde fast geistesabwesend erklärten, dass man deutsches Recht schlecht auf amerikanischem beziehungsweise britischem Boden durchsetzen könne. Schlussendlich die Geschichte, die die deutsche Bundesregierung lautstark für beendet erklärt hat.

Dass man deutsches Recht auf ausländischem Boden nicht durchsetzen kann, stimmt streckenweise sogar. Dass man es allerdings auch kaum auf diplomatischen Wegen versucht hat, ist etwas, das ich der Bundesregierung extrem ankreide. Doch unterhalten wir uns mal über die Tatsache, dass man auch auf deutschem Boden im Rahmen dieser Überwachungscausa deutsches Recht bisweilen nicht durchsetzen wollte, respektive die Durchsetzung mutwillig ausgehebelt hat.

Im Laufe der letzten Wochen kamen immer mal wieder kleine Brocken an die Oberfläche, die belegen, wie deutsche Sicherheitsorgane deutsche Ziele überwacht haben, und mit welchem Kalkül man dafür hier geltendes Recht gebrochen hat. So wurden beispielsweise deutsche Journalisten über längere Zeit überwacht – bisweilen grundlos und ohne jede ernstzunehmende Rechtsgrundlage. Der Verfassungsschutz hat Informationen über deutsche Zielpersonen im Austausch für Sicherheitssoftware und Know-how an die USA weitergeleitet. Auch wurde dieser Tage bekannt, dass man selbst Gespräche von Strafverteidigern und ihren Mandanten belauscht hat – zum Teil offenbar über Jahre.

Noch ein harter Brocken: Der SPIEGEL meldete, dass der Bundesnachrichtendienst nun die Datenleitungen von 25 deutschen Internetprovidern abhören darf – von der Bundesregierung genehmigt, unter Auflagen, die faktisch nicht einzuhalten sind. Einen interessanten Beitrag dazu hat der Jurist Thomas Stadler auf seinem Blog verfasst. Darin attestiert er dem BND und der Bundesregierung, dass man „hier faktisch im rechtsfreien Raum“ agiere und eine „effektive Rechtmäßigkeitskontrolle“ nicht stattfinde.

Alles Beispiele, die nicht im Ausland stattfinden, sondern hier: im eigenen Land.

Man liest also viel darüber, was offenbar als höchst illegal einzustufen, doch durch Schlupflöcher in Gesetzen möglich ist – schlimm genug, dass die Bundesregierung sich der Lücken bedient. Wovon man allerdings nichts liest, sind Konsequenzen: Wie kann es eigentlich sein, dass dieses – und mit Sicherheit noch weiteres Gebaren – für die Verantwortlichen folgenlos bleibt? Kein Ämterentzug. Kein Strafverfahren. Nichts.

Ich habe dazu eine eigene Theorie: Zwar sind diese ganzen Praktiken aufgedeckt, jedoch gibt es keine stichhaltigen Beweise, mit denen man ein Verfahren einleiten könnte. Datensätze, die als Beweise herbeigezogen werden könnten, sind Verschlusssache oder wurden, wie im Fall des Journalisten Ronny Blaschke, einfach gelöscht, bevor man überhaupt einen Anspruch auf Einsichtnahme einfordern konnte.

Im Endeffekt weiß man vieles, das man schlussendlich juristisch nicht einwandfrei beweisen kann – und zwar, weil die Beweise bei Regierungsorganen liegen, die selber entscheiden können, wie weit eine richterliche Kontrolle stattfinden darf, und an welchem Punkt Schluss ist mit der Transparenz. Etwas, das gegenüber nicht-staatlichen, kriminellen Vereinigungen unmöglich wäre.

Das Mantra, dass alle vor dem Gesetz gleich sind, hinterlässt hier ein Geschmäckle: Vor dem Gesetz sind alle gleich. Nur die Bundesregierung ist gleicher.

 
Crosspost vom Upgrade.me-Blog

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