#Abstimmung

Meinungsbazar vor Abstimmungen – oder: Welche Wahrheit darf’s denn sein?

von , 10.9.13

Am 22. September wird das Schweizer Stimmvolk erneut an die Urne gebeten. Drei eidgenössische Vorlagen verlangen nach Meinungen, Meinungen, Meinungen. Höchste Zeit also, sich eine solche zuzulegen.
Was so einfach aber gar nicht ist …

Als Journalistin bin ich in der privilegierten Lage, mir eine fundierte Meinung bilden zu können. Ich werde eingedeckt mit Informationen von allen möglichen Seiten, habe Zeit (und auch die Pflicht), alle möglichen Unterlagen zu prüfen, die Pros und Contras gegeneinander abzuwägen. Trotzdem kann ich mich häufig nicht entscheiden, mich nur mit grosser Mühe zu einer Meinung durchringen.

Wieso eigentlich? Bin ich unfähig, mir eine Meinung zu bilden? Traue ich mich vielleicht nicht, eine Position zu vertreten? Bin ich zu feige, meinen Bürgerpflichten nachzukommen? Oder einfach eine Fahne im Wind? Das sind alles unangenehme Fragen, die ich mir immer und immer wieder gestellt habe. Alle anderen können’s schliesslich auch, bilden sich Meinungen noch und nöcher, verteidigen sie vor Publikum, bis aufs Fleisch und noch weiter. Wieso ich nicht?

Inzwischen habe ich auf die oben genannten Fragen eine Antwort gefunden. Sie lautet: Jein. Und sie hängt mit einer Verwechslung zusammen, der ich stets auf den Leim ging – und die in weiten Kreisen ihr Unheil treibt: die Verwechslung zwischen Wahrheit und Meinung. Dies mit zum Teil fatalen Folgen – doch dazu später mehr.

Bewusst wurde mir das Ganze im Hinblick auf die bevorstehenden Abstimmungen vom 22. September. Die Urner Parteien luden zu ihren Parteitagen zwecks Parolenfassung ein. Ich hatte über zwei Parteitage zu berichten: zunächst über jene der SP, dann über jene der SVP. Ideale Voraussetzung, sich eine Meinung zu bilden – in einem breiten Spektrum zwischen rechts und links. Dachte ich. Doch es kam anders.

Veranschaulichen lässt sich das am besten an der Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes. Am Parteitag der SP referierte der Unia-Regionalsekretär von Schwyz und Uri, Alex Granato, zur Vorlage. Er empfahl – wenig verwunderlich – ein Nein zur Vorlage. Als Grund nannte er einen «drohenden Dammbruch» in Sachen Arbeitszeit. Werde die Vorlage angenommen, öffne das Tür und Tor für eine 24-Stunden-Gesellschaft. Dies auf dem Rücken der Arbeitnehmenden. Eine todernste Sache. Die SP Uri fasste daraufhin – wenig überraschend – einstimmig die Neinparole.

Mein spontaner Eindruck nach den Ausführungen: Obacht! Da geht’s um was Wegweisendes und muss sehr gut abgewogen werden.

Kontrastprogramm bei der SVP Uri. Nationalrat Gregor Rutz stellte die Vorlage in ein anderes, weitaus weniger ernsthaftes Bild. Es gehe lediglich um die Beseitigung überflüssiger Bürokratie im bestehenden Arbeitsgesetz, um dessen skurrilen Auswüchse zu vermeiden: dass gewisse Tankstellenshops in der Schweiz von 01.00 bis 05.00 Uhr ein Teil ihres Sortiments verdecken müssen. Keine Rede von Dammbruch, längeren Arbeitszeiten oder dergleichen. Im Gegenteil: Die Änderung des Arbeitsgesetzes betreffe nur jene wenigen Ausnahmen von Tankstellen, die ohnehin bereits 24 Stunden geöffnet sind, so Gregor Rutz. Ob es in Zukunft noch mehr solcher 24-h-Shops gibt oder nicht, darüber entscheide jeder Kanton einzeln.

Die Verwirrung war komplett. Was stimmt denn nun? Geht’s um alle Arbeitnehmenden oder nur um wenige? Um alle Tankstellenshops oder nur um gewisse? Irgendwas muss da faul sein, eine der beiden Aussagen gelogen – oder?

Die Antwort suchte ich sodann in der Abstimmungsbotschaft des Bundesrats. Wenigstens der muss doch die Wahrheit sprechen; Lügen stünden ihm schlecht zu Gesicht.

Im Abstimmungsbüchlein wird die Vorlage wie folgt beschrieben:
 

«Die Vorlage schafft die arbeitsgesetzliche Grundlage, damit Tankstellenshops auf Autobahnraststätten und an Hauptverkehrswegen mit starkem Reiseverkehr neu rund um die Uhr Personal beschäftigen dürfen. Das Waren- und Dienstleistungsangebot muss aber in erster Linie auf die Bedürfnisse von Reisenden ausgerichtet sein.»

 
Gesetzliche Grundlage für neu rund um die Uhr. – Also doch 24-h-Gesellschaft durch die Hintertür, wie die SP meinte?

Angebot muss aber beschränkt sein. – Betrifft also wirklich nur wenige, wie SVP-Nationalrat Rutz betonte?

Der Bundesrat wird konkreter: «Die vorgeschlagene Gesetzesänderung betrifft nur den arbeitsgesetzlichen Rahmen, nicht die Ladenöffnungszeiten.» Und: «Da diese Tankstellen und ihre Bistros bereits heute meist rund um die Uhr bedient sind, dürfte für das Einkassieren der im Shop erworbenen Waren nur in Ausnahmefällen zusätzliches Personal eingesetzt werden müssen.» Die unterschiedlichen arbeitsrechtlichen Regeln für den Verkauf von Treibstoff und den Betrieb von Tankstellenbistros einerseits und für Tankstellenshops andererseits liessen sich nicht länger rechtfertigen. «Es leuchtet nicht ein, dass Tankstellenpersonal, das während der Nacht für den Verkauf von Treibstoff und den Betrieb des Bistros ohnehin anwesend ist, zwischen 1.00 und 5.00 Uhr nicht auch Shop-Waren verkaufen darf.»

Auch das Referendumskommitee kommt im Abstimmungsbüchlein zu Wort: «Erstmals soll der 24-Stunden-Arbeitstag im Detailhandel eingeführt werden.» Was heute bei den Tankstellenshops gelte, sei morgen im ganzen Detailhandel die Regel, so die Überzeugung der Gegner. Das sei familienfeindlich, gesundheitsschädlich und unfair für das Verkaufspersonal.

Und nun? Viel klüger war ich – nach Lektüre der Botschaft – nicht. Es bleiben zwei Aussagen, zwei Wahrheiten, die sich widersprechen. Wie beim Vergleich der SP- und der SVP-Parolen. Und die Mitte? Auch die spricht zweierlei Sprachen. Die Suche nach der Wahrheit ist gescheitert. Zurück bleibe ich – nach wie vor ohne klare Meinung.

Und genau hier liegt der Hund begraben: Die Suche nach Wahrheit zwecks Meinungsfindung ist zum Scheitern verurteilt. Es geht bei Abstimmungen nicht darum, wer Recht hat oder die Wahrheit spricht. Es geht um die Wahl von Wahrheiten; darum, für welches «wahr» oder «falsch» man sich entscheidet. Eine Meinung kann nur durch diese Wahl einer Wahrheit (aus vielen) entstehen. Sie ist demnach relativ und willkürlich.

Das mag banal klingen für jene, die sich dieser Tatsache bewusst sind. Schaut man sich aber den politischen Diskurs an, scheint dieses Bewusstsein auf weiten Strecken zu fehlen. Allzu oft wird auf der Grundlage diskutiert, als stünde die Wahrheit einer Lüge gegenüber. Für die Rechte ist die Linke «falsch informiert», die Linke hält die Rechte für «dumm». Und auch die Mitte beansprucht die Wahrheit für sich.

Das hat fatale Folgen für den Diskurs und die Toleranz. Und es macht einem trotz aller Meinungsverschiedenheit herrschendem Zusammengehörigkeitsgefühl den Garaus.

Weil nämlich vergessen geht, dass das, was man für wahr und richtig hält, ein willkürliches Produkt ist. Nicht Wahrheit, in Stein gemeisselt. Sondern Meinung, die bewusst gewählt wurde. Etwas zu vertreten ist letztlich nichts Geringeres als ein Glaubensakt (im nicht-religiösen Sinne). Man glaubt zu wissen, was gut und böse, was richtig und falsch ist. Dabei funktioniert dieser Glaube nur, indem er sich für sich und gegen das Gegenteil entscheidet. Die Rede von Wahrheit ist hier schlichtweg grundfalsch.

Das bedeutet nicht, dass man keine Meinung haben soll. Niemand kann sich unbeeindruckt von all den Fragezeichen der Welt bewegen, jeder muss sich irgendwann für seine (und nur seine!) Antworten entscheiden.  Jede Meinung beinhaltet letztlich ein Entscheid, der auch anders hätte ausfallen können.

Natürlich kann auch diese Sichtweise fatale Folgen haben: Versteht man eine Meinung lediglich als eine Wahl aus Wahrheiten, kommt es nicht so sehr darauf an, was man wählt, sondern dass man wählt. «Hier mal ein Ja, da mal ein Nein, und weil mir gerade danach ist, lege ich hier leer ein.» Auch das ist falsch und zu wenig weit gedacht. Immerhin hat jede Wahl auch ihre Konsequenzen, die zu tragen in der Verantwortung eines jeden liegt.

Der ideale Weg wäre jener zwischen Meinungsvernarrtheit und Meinungswillkür. Ein Wählen und Entscheiden mit dem Bewusstsein, dass die Welt auf verschiedene Arten angeschaut werden kann und deshalb alle Weltanschauungen ihren Platz haben. Und dies auch so kommunizieren.

Voraussetzung dafür wären natürlich klare Vorlagen ohne Schlupflöcher. Denn erst das ermöglicht dieses Schwarzweissdenken.

Jede Gesetzesvorlage kann so oder so verstanden werden. Sie lässt vieles offen, bleibt oft schwammig und lässt damit Raum für Interpretationen. So auch im Fall der Änderung des Arbeitsgesetzes. Was ist starker Reiseverkehr? Was sind die Bedürfnisse von Reisenden? Und welche Waren sind «in erster Linie» auf eben jene Bedürfnisse ausgerichtet und welche nicht?

Solange so viel Spielraum für Interpretationen offen gelassen werden, solange können Meinungen, getarnt als Wahrheiten, gegeneinander ins Feld geführt werden. Was Befürworter und Gegner letztlich nicht zusammen, sondern auseinander führt. Das dient nicht der Sache, sondern provoziert Gegensätze geradezu.

So weit die Theorie. Was würde das nun für die Vorlage zur Änderung des Arbeitsgesetzes bedeuten?

Als erstes würde ich mir eine klarer definierte Vorlage wünschen. Und dann eine ehrliche Kommunikation – von den Befürwortern wie von den Gegnern. Dass der Bundesrat beispielsweise auch die von den Gegnern gefürchteten Gefahren aufzeigt und würdigt, ohne sie gleich als wahr oder falsch zu klassifizieren. Im Sinne von: «Die Gegner befürchten, dass die Gesetzesänderung Tür und Tor öffnet für eine 24-Stunden-Gesellschaft. Diese Gefahr besteht möglicherweise in der Zukunft, ist aber nicht direkt Inhalt der jetzigen Vorlage.» Und dass die Gegner deklarieren, dass die gefürchteten Gefahren nicht in der Vorlage selbst, sondern in einer möglichen Zukunft liegen. Im Sinne von: «Zwar erlaubt die vorliegende Gesetzesänderung nicht von jetzt auf gleich 24-Stunden-Arbeit, aber es ist zu befürchten, dass sie dann und wann dazu beitragen kann.»

Das würde dem Bürger zwar nicht erleichtern, seine Antworten für die Abstimmungen zu finden. Es würde den Prozess aber als das deutlich machen, was er wirklich ist: Meinungs- und eben nicht Wahrheitsfindung. Oder dem Bürger zumindest die Augen öffnen für die Gesetzmässigkeiten des Meinungsbazars; dass da nämlich jeder seine Meinung als «die beste, richtigste, wahrste» feilbieten will – obwohl links und rechts jeder dasselbe tut.

Übrigens dürften sich das auch die Journalisten hinter die Ohren schreiben, die ja bekanntlich einen nicht unwesentlichen Teil zur Meinungsfindung beitragen. Doch dazu ein andermal.

 
PS: Es geht mir mit diesem Blogbeitrag nicht darum, eine Diskussion für oder gegen die Änderung des Arbeitsgesetzes anzureissen. Die Vorlage dient lediglich als Beispiel. Kommentare, die dahin zielen, ob und wieso man denn nun Ja oder Nein stimmen sollen, werde ich demnach grosszügig überlesen. Weil wir uns sonst auch hier weiter im Kreis drehen und Wahrheiten gegen Wahrheiten ins Feld führen – was meiner Ansicht nach, wie ausgeführt, nicht nur falsch ist, sondern auch der Sache nicht dient. Vielen Dank.

 
Crosspost von das eigenwach bloggt
 

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