#Arbeitgeber

Für eine Reform der Künstlersozialkasse

von , 23.8.13

Es gibt wieder einmal Streit um die Künstlersozialkasse, die Kranken- und Rentenversicherung der freien Künstlerinnen und Publizisten. Der Abgabesatz, den die Unternehmen der Kultur- und Kreativwirtschaft an diese staatliche Einrichtung zahlen müssen, ist nach Meinung der Wirtschaft zu hoch.

Das ist nicht neu, im Gegenteil: Es ist eine Klage, die alle Jahre wiederkehrt. Am liebsten würden die Unternehmen die Künstlersozialkasse ganz abschaffen. Kein Wunder. Welcher Arbeitgeber zahlt schon gern Sozialabgaben?

Normalerweise werden Sozialabgaben für Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern geteilt. Den Arbeitnehmern wird ihr Anteil dabei direkt vom Lohn abgezogen. Da selbstständige Kreative aber keine Arbeitgeber haben, und keinen Lohn, sondern Honorare erhalten, müssen sie ihre Versicherungsbeiträge selbst an die KSK zahlen. Der Arbeitgeberanteil wird aufgebracht, indem die Auftraggeber der Kreativen vom Staat zu einer Abgabe herangezogen werden. Wer Aufträge an selbstständige Unternehmer aus dem Kreativbereich vergibt, muss einen bestimmten Prozentsatz auf seine im Jahr gezahlten Honorare an die Künstlersozialkasse entrichten.

Der Sozialversicherungsbeitrag beträgt hierzulande 36,4%. Davon zahlen die Arbeitnehmer 18,675%, die Arbeitgeber 17,775%. Tatsächlich zahlen die Kreativen an die KSK genau jene 18,675% auf ihre Jahreseinkommen, die Arbeitnehmer auch an Sozialversicherungsbeiträgen zahlen. Die Arbeitgeber, also die Verwerter, zahlen aber mitnichten 17,775% auf die Gesamtsumme der von ihnen im Jahr an Kreative gezahlten Honorare.

Sondern, Stand 2013, lediglich 4,1%.

Wie kann es sein, dass eine so geringe Abgabe auf die Honorare ausreicht, während andere Arbeitgeber 17,775% zahlen müssen? Warum ist die Künstlersozialkasse für die Unternehmen so konkurrenzlos billig?

Das hat verschiedene Gründe. Zum einen zahlt der Bund einen Zuschuss von 20%, sodass die Auftraggeber der Kreativen nur 30% statt 50% der Sozialversicherungsbeiträge aufbringen müssen. Zum anderen melden die Verwerter die Summe ihrer gesamten Honorare, etwa auch an ausländische Künstler, während die Versicherten ihr Einkommen vor Steuern angeben. Folglich sind die Angaben der Verwerter zur Gesamthonorarsumme etwa doppelt so hoch wie die der Kreativen zu ihrem Einkommen.

Die KSK setzt sich dann hin und rechnet. Zuerst wird geschaut, wie viel an Beiträgen der Versicherten im Jahr hereinkommen wird. Dann wird der Finanzbedarf der Künstlersozialkasse auf das Doppelte dieser Summe festgelegt. Im nächsten Schritt wird ausgerechnet, wie viel Geld der Bund zahlen muss, um auf einen Zuschuss von 20% zu kommen.

Erst ganz am Ende wird der Satz für die Verwerter festgelegt. Dafür wird ausgerechnet, wie viel Prozent diese auf ihre Gesamthonorarsumme zahlen müssen, um einen Finanzierungsanteil von 30% zu sichern. Dieses Verfahren hat zur Folge, dass die Höhe der Verwerterabgabe von Jahr zu Jahr schwankt. Folglich gibt es Jahr für Jahr wieder Streit um die Höhe – und um die Künstlersozialkasse überhaupt.

Und so stand sie auch in der letzten Sitzungswoche des Bundestags wieder auf der Agenda. Es sollte noch einmal ausdrücklich festgeschrieben werden, dass die Deutsche Rentenversicherung Unternehmen, die keine oder zu geringe Abgaben an die Künstlersozialkasse entrichten, stärker kontrollieren soll. Doch die Regierungskoalition sperrte sich dagegen. Daraufhin kritisierten die Kulturverbände, die mangelnde Beitragsehrlichkeit gehe zu Lasten der ehrlichen Unternehmen. Ohne bessere Kontrollen werde der Beitragssatz bald wieder steigen.

Eigentlich, wenn alles mit rechten Dingen zuginge, müsste der Abgabesatz stabil bleiben. Steigt das Einkommen der Kreativen, steigt zwar auch der Finanzbedarf der Künstlersozialkasse. Aber entsprechend müsste auch die Gesamtsumme der an Kreative gezahlten Honorare gestiegen sein, und der prozentuale Beitragssatz würde gleich bleiben. Wenn der Beitragssatz also trotzdem steigt, so kann es eigentlich nur daran liegen, dass die Verwerter offenbar Abgaben zu sparen versuchen, indem sie geringere Honorarsummen angeben.

Die Zahlen belegen diesen Zusammenhang. Die Summe der Einkommen der Kreativen stieg zwischen 2003 und 2012 um 72,8%, von 1,5 Milliarden auf 2,6 Milliarden, wie eine Anfrage der Linksfraktion ergab. Übrigens nicht, weil die Kreativen immer besser bezahlt würden, sondern weil immer mehr Kreative in die Künstlersozialkasse hineinströmen – eine Folge fortgesetzten Outsourcings in der Kultur- und Kreativwirtschaft. Die von den Verwertern gemeldete Honorarsumme stieg im selben Zeitraum allerdings nur um 45,7%. Das ist eine Differenz von 27%. Der Abgabesatz ist im selben Zeitraum dennoch nur sehr moderat gestiegen: nämlich um 0,3%, von 3,8% auf 4,1%.

Die Kreativen zahlen also an die Künstlersozialkasse mehr als das 4,5-fache dessen, was ihre Auftraggeber zahlen. Man stelle sich eine solche Lastenverteilung zwischen angestellten Arbeitnehmern und Arbeitgebern vor.

Und doch: Kaum hat die Bundesregierung angekündigt, den Satz nächstes Jahr von 4,1% auf 5,2% zu erhöhen, fangen die Klagelieder wieder an.

Dabei geben die Verwerter ohnehin nur einen Bruchteil ihres Umsatzes für Honorare an Kreativschaffende aus. Der Umsatz der Kultur- und Kreativwirtschaft betrug im Jahr 2011 143,38 Milliarden. Die an die Künstlersozialkasse gemeldete Gesamthonorarsumme betrug im selben Jahr nur 2,5 Milliarden. Das sind gerade einmal 1,7%. Bezogen auf die Bruttowertschöpfung der Branche von 62,7 Milliarden Euro ist es etwas mehr, nämlich 3,99%.

Ist es wirklich unzumutbar, zu verlangen, dass auf diese 3,99% wenigstens 4,1% Sozialabgaben gezahlt werden? Oder vielleicht sogar, wie für nächstes Jahr vorgesehen, 5,2%?

Offenbar schon. Und so steht nun die Idee im Raum, die Abgabepflicht der Unternehmen auf die Kreativen zu verlagern. Die in der KSK versicherten Künstler und Publizisten sollen in Zukunft den Arbeitgeber-Anteil der Sozialversicherung auf ihre Rechnungen draufschlagen und ihn selbst an die KSK überweisen. Diesen Vorschlag prüft die Bundesregierung im Rahmen des Projekts „Optimiertes Meldeverfahren in der sozialen Sicherung“, kurz OMS. Das hat den Vorteil, dass der Kultur- und der Sozialausschuss des Bundestags außen vor bleiben.

Noch mal zum Mitschreiben: Es geht also darum, ob es vielleicht effizienter ist, wenn nicht mehr die Unternehmen ihre Sozialversicherungsmeldungen einmal jährlich gesammelt bei der Künstlersozialkasse abgeben, sondern 180.000 Versicherte die Beiträge jeweils einzeln auf ihren Rechnungen ausweisen.

Das heißt auf Deutsch: Die Kreativen sollen in Zukunft nicht nur ihre eigenen Sozialversicherungsbeiträge zahlen, sondern auch noch den Arbeitgeberanteil. Sie können dann ja versuchen, ob sie knapp 18% auf ihre Honorarforderungen draufschlagen können, um ihn wieder hereinzuholen. Das KSK-Modell wäre am Ende, wie der Deutsche Journalistenverband zutreffend feststellt.

Es ist dringend an der Zeit, den eigentlichen Systemfehler im Modell der Künstlersozialkasse zu korrigieren. Er besteht darin, dass die Kreativen einen festgelegten Prozentsatz ihres Einkommens als Versichertenbeitrag zahlen, während das Pendant dazu, die Verwerterabgabe, jedes Jahr neu festgelegt wird. Man stelle sich vor, die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung müssten jedes Jahr neu verhandelt werden. Das würde auch nicht gut funktionieren.

Die Lösung wäre ganz einfach: Die Unternehmen sollten zukünftig einen festen Satz an die KSK zahlen. 10,92% auf die Summe ihrer insgesamt an Kreative gezahlten Honorare wären eine gute Ausgangsbasis. Das würde einem 30%igen Anteil an den üblicherweise insgesamt aufzubringenden Sozialabgaben von 36,4% entsprechen – 20% weniger, als normale Arbeitgeber zahlen. Der Bund müsste für den Fehlbetrag bis zur Deckung des Gesamtfinanzbedarfs der KSK aufkommen.

Statt also wie bisher den Beitrag der Unternehmen flexibel zu halten, wäre in dem neuen Verfahren der Bundeszuschuss die variable Größe. Das hätte den Vorteil, dass der Bund ein gesundes Eigeninteresse an stärkeren Kontrollen der Unternehmen hätte, sollte der von ihm aufzubringende Zuschuss allzu sehr steigen.

Würde man die KSK in dieser Weise neu aufstellen, wäre nicht nur die leidige Diskussion über steigende Beitragssätze ein für allemal vom Tisch. Auch die Sozialpartnerschaft der Kreativen und ihrer Auftraggeber wäre nachhaltig abgesichert. In Zeiten zunehmend prekärer Beschäftigung wäre das ein gutes Signal.
 

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