#Gustl Mollath

Der Fall Mollath: Eine Machtdemonstration

von , 24.7.13

Also sprach das Regensburger Landgericht am 24. Juli 2013: Wir können weder im Wiederaufnahmeantrag des Untergebrachten noch im Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft einen zulässigen Wiederaufnahmegrund erkennen und sehen daher auch keine Möglichkeit für eine Wiederaufnahme des Verfahrens. Gustl Mollath muss weiter in der Psychiatrie bleiben.

Mit dieser extrem trockenen Reaktion zeigte das Landgericht allen Kritikern, insbesondere aber dem ‚arroganten’ Strafverteidiger Gerhard Strate aus Hamburg, wo in Bayern der Hammer hängt (denn von der berühmten Waagschale der Justitia ist ja bei diesem Fall weit und breit nichts zu sehen).

Der Termin für die Bekanntgabe des lange hinausgeschobenen Bescheids war geschickt gewählt. In Bayern beginnen die Sommerferien. Und die Hundstage. Wie ein geprügelter Hund dürfte sich Gustl Mollath heute fühlen.

Die bayerische Justiz hat sich entschlossen, seine Freilassung weiter hinauszuzögern. Mollaths Skepsis war also berechtigt. Nun muss erst wieder Beschwerde eingelegt werden. Und so weiter und so fort. Der Prozess gegen Hoeneß dürfte deutlich schneller über die Bühne gehen.

Die Regensburger Richter wollen nicht glauben, dass ein bayerischer Richter ein Fehlurteil sprechen kann. Gut, er kann Fehler machen, aber was früher Recht war, kann heute nicht Unrecht sein.

Niemand, der den Fall verfolgt, hätte, nach allem, was die Öffentlichkeit in den letzten Monaten zutage förderte, ernsthaft erwartet, dass sich die Richter derart hinter ihren Paragraphen verschanzen.

Nun könnte Beate Merk Gustl Mollath Anfang September mit großer Geste begnadigen. Das bayerische Mittelalter lässt grüßen.

P.S. Am 27. Juli soll es in Nürnberg eine Großkundgebung für Gustl Mollath geben. 

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