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Die Taktik der Bayerischen Staatsregierung im Fall Mollath

von , 23.6.13

Über das Wiederaufnahmeverfahren im Fall Gustl Mollath wird das Landgericht Regensburg nach angemessener Bedenkzeit noch vor der bayerischen Landtagswahl entscheiden! In der rekordverdächtigen Zeit von nur fünf Monaten will das Gericht unter Aufbietung übermenschlicher Kräfte bis Ende Juli ein sorgfältig abgewogenes Ja oder Nein zum Wiederaufnahmeantrag (den sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft im Februar bzw. im März 2013 gestellt hatten) über die Lippen bringen.

Diese gute Nachricht kann Ministerpräsident Horst Seehofer gemeinsam mit seiner Justizministerin als persönlichen Erfolg verbuchen. Seht her, wir kümmern uns um die Bedrängten und Beladenen im Frei(!)staat!

Doch wie es die Gnade der späten Entscheidungsfindung will, wird das Wiederaufnahmeverfahren nun erst nach den bayerischen Sommerferien und nach der bayerischen Landtagswahl am 15. September so richtig anlaufen (eine voraussehbare Taktik, über die ich bereits im Dezember 2012 hier geschrieben habe). Der späte Termin hat den Vorteil, dass die ganzen Tricksereien und Unzulänglichkeiten in diesem Skandalfall erst nach der Wahl gerichts- und medienöffentlich zur Sprache kommen werden.

Deshalb geht der Dank aller Wahlkämpfer der CSU heute nach Regensburg. Es ist nicht auszuschließen, dass es nach der Wahl am Landgericht zu außerordentlichen Karrieresprüngen kommen wird (vor Freude natürlich).

P.S. Wer sich für den Fall näher interessiert, kann sich z.B. hier in das kriminalistische Puzzle einlesen, das Rechtsanwalt und Mollath-Verteidiger Gerhart Strate Stück für Stück zusammenträgt.

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