#Bundesländer

Wer ist für die Medien- und Netzpolitik eigentlich zuständig?

von , 5.6.13

Malte Spitz, Mitglied im Bundesvorstand der Grünen, schrieb am Montag bei SPON einen Meinungsbeitrag mit dem Titel “Medienstaatsvertrag: Netzpolitik darf nicht Ländersache werden“.  Er bezieht sich dabei auf eine Rede von Olaf Scholz, in der u.a. von einem Medienstaatsvertrag (der Bundesländer) die Rede ist und davon, dass die Rundfunkkommission sich zu einer Medienkommission weiterentwickeln sollte.

Die Rede von Olaf Scholz ist freilich wenig konkret und lässt kaum Konturen erkennen. Was er genau in einem Medienstaatsvertrag regeln möchte, bleibt unklar. Die Frage wäre dann auch, was die Länder in einem Staatsvertrag überhaupt regeln dürften.

Telekommunikations- und Urheberrecht unterfallen der ausschließlichen Gesetzgebungskompetenez des Bundes (Art. 73 GG), Landesgesetze sind in diesen Bereichen überhaupt nicht möglich.

Das gesamte bürgerliche Recht sowie das Strafrecht unterliegen der sog. konkurrierenden Gesetzgebungskompetenz. Die Länder dürfen in diesen Bereichen Gesetze nur erlassen, wenn und solange der Bund nichts geregelt hat. Da das Zivilrecht und das Strafrecht umfassend geregelt sind, bleibt in diesem Bereich für die Länder kaum Gestaltungsspielraum. Der Bund hat außerdem über den Kompetenztitel Recht der Wirtschaft (Art. 74 Nr. 11 GG) die Möglichkeit, den gesamten Bereich des E-Commerce zu regeln, wovon er  auch Gebrauch gemacht, insbesondere durch das Telemediengesetz.

Klassische Regelungsbereiche der Länder, für die der Bund nicht zuständig ist, sind demgegenüber das Presse- und das Rundfunkrecht. Die Länder haben speziell in den 90er Jahren, als der längst nicht mehr in Kraft befindliche Mediendienstestaatsvertrag geschaffen wurde, gerne die Auffassung vertreten, dass das Internet ja auch nichts anderes sei als so eine Art Rundfunk und insoweit eine umfassende Regelungskompetenz für sich beansprucht. Mittlerweile hat sich allerdings die Ansicht eingependelt, dass die Länder nur für solche Inhalte eine Gesetzgebungskompetenz haben, die man im engeren Sinne als presse- und rundfunkähnlich ansehen kann.

Für die Schaffung einer umfassenden Medienordnung, von der Olaf Scholz träumt, haben die Länder also gar keine ausreichenden Kompetenzen. Unabhängig von der Kompetenzordnung dürfte es aber auch wenig sinnvoll sein, alte und verkrustete Strukturen des Rundfunkrechts auf das Internet zu übertragen. Im Ergebnis hat Malte Spitz also Recht: Die Rede von Olaf Scholz weist nicht in die Zukunft.
 
Crosspost von Internet Law

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