#Angemessenheit

Die relativ arme Bundeskanzlerin

von , 7.1.13

Ist die Bundeskanzlerin relativ arm? Wenn man die von Peer Steinbrück angestoßene Diskussion über ihre Bezüge reflektiert, könnte man auf diese Idee kommen. Wenigstens wenn man diesen Artikel von Kolja Rudzio als Maßstab betrachtet. Ohne Zweifel ist Frau Merkel im Vergleich zu einem Höchstverdiener als relativ arm zu bezeichnen. Sie kann sich weder eine Wohnung in Manhattan leisten, noch eine Yacht an der Mittelmeerküste. Sie ist gewissermassen von Amts wegen zur Bescheidenheit, sprich relativer Armut, verurteilt. Nun kam bisher niemand auf die Idee, die Einkommenssituation von Frau Merkel unter dem Begriff der “relativen Armut” zu diskutieren. Dabei wäre das in der Logik Steinbrücks durchaus sinnvoll. Schließlich betrachtet er die Höhe der Alimentierung der Bundeskanzlerin als das entscheidende Kriterium für die Relevanz ihrer Tätigkeit. Der von Steinbrück zum Vergleich herangezogene Sparkassendirektor ist insofern irreführend, weil sich beide Tätigkeiten nicht miteinander vergleichen lassen. Er hätte auch einen Fußballspieler oder Schlagersänger als Vergleichsmaßstab heranziehen können. Wenn aber selbst Frau Merkel relativ arm sein könnte, stimmt dann etwas nicht mit dem Armutsbegriff?

Natürlich benutzt Rudzio einen anderen Armutsbegriff als den der relativ armen Bundeskanzlerin, um die sich der SPD-Kanzlerkandidat zu sorgen scheint:

“Es gibt üblicherweise drei verschiedene Methoden, Armut zu messen. Ausgerechnet die Methode, die für die meisten Schlagzeilen sorgt, ist die komplizierteste, unsicherste und die, die am schwersten zu interpretieren ist. Hinter ihr steckt die Idee der »relativen Armut«. Danach gilt als arm, wer weniger Geld hat als seine Mitmenschen – egal, wie groß der Wohlstand in einem Land ist. In den achtziger Jahren legte die EU fest: Mit weniger als 40 Prozent des mittleren Einkommens ist man »streng arm«, mit weniger als 50 Prozent »arm« und mit weniger als 60 Prozent »armutsgefährdet«.

Fast alle Studien beziehen sich inzwischen aber nur noch auf die höchste dieser drei Grenzen, und in den meisten Pressemeldungen wird aus dem sperrigen Wort »armutsgefährdet« einfach »arm«. Nach diesem Maßstab ist ein Alleinstehender von Armut bedroht oder eben arm, wenn er weniger als etwa 1.000 Euro netto im Monat zur Verfügung hat. Dabei ist egal, ob er von einem Lohn lebt, von Rente, Arbeitslosengeld, Mieteinnahmen oder Bafög. Bei einem Arbeitnehmer entspräche dieses etwa 1.400 Euro brutto. Für eine Familie mit zwei Kindern gelten andere Werte, für sie liegt die Schwelle je nach Studie bei bis zu 2.700 Euro netto oder 3.300 Euro brutto (ein Alleinverdiener). Beträge, die nicht unbedingt zu landläufigen Vorstellungen von Armut passen.”

Der letzte Satz ist entscheidend. Beträge, die nicht zur landläufigen Vorstellung von Armut passen. Das ist seine Kernthese – und wohl auch ein Ausdruck nicht nur für Rudzios Verwirrung. Er operiert nämlich mit Armutsvorstellungen, die nichts mit der Wirklichkeit in modernen Volkswirtschaften zu tun haben dürften. Es sind jene absolut Armen, die sich noch nicht einmal das Existenzminimum leisten können. Also jene Bilder aus armen V0lkswirtschaften, wo man sich noch nicht einmal ein Dach über den Kopf oder eine beheizte Wohnung leisten kann. Der Begriff der “relativen Armut” ist daher für die deutsche Debatte so zielführend, wie das Defizit an Pferdeställen für die Funktionsfähigkeit unserer Verkehrsinfrastruktur.

Er ist zum ideologischen Konstrukt geworden. Hier spiegelt sich die Veränderung im kulturellen Selbstverständnis dieser Gesellschaft wieder. Bei Rudzio gibt es durchaus einen zarten Hinweis, was damit gemeint ist.

“Und der Dortmunder Statistikexperte Walter Krämer kürte gemeinsam mit zwei anderen Professoren solche Armutszahlen kürzlich sogar zur »Unstatistik des Monats«. Gemessen werde bei dieser Methode nämlich keine Armut, sagt Krämer, sondern Ungleichheit.”

Genau darum geht es in modernen Ökonomien: Um die Messung von Ungleichheit. Tatsächlich ist diese Gesellschaft so reich, dass niemand arm sein muss: Weder absolut, noch relativ. In der Nachkriegszeit gab es dafür durchaus ein Bewusstsein. Nämlich die Teilhabe aller Bürger am gemeinsam erwirtschafteteten Sozialprodukt sicherzustellen – und das auf einem wesentlich geringeren Produktivitäts- und Leistungsniveau der Volkswirtschaft. Armutsvermeidung war spätestens mit der Rentenreform von 1957 nicht mehr das Ziel der Sozialpolitik gewesen. “Wohlstand für alle” war zwar bei Erhard eine Phrase gewesen, aber gleichwohl die Richtschnur politischen Handelns aller maßgeblichen politischen Parteien.

Wer das heute noch weiß, ist Sahra Wagenknecht. Ansonsten wohl weitgehend vergessen, etwa bei Rudzio. Er ist dafür im Banne jener Logik gefangen, die den “Wohlstand für alle” als das entscheidende Hindernis für den Arbeitsmarkt betrachtet. Es fehlten dann jene Arbeitsanreize, die erst die Drohung mit der Armut sicherstellen kann. Bei Neoliberalen ist daher die Armutsvermeidung das einzige Kriterium für sozialstaatliche Effizienz – und zur Legitimation der ansonsten verabscheuten Umverteilungspolitik. Erst an der Grenze zur Armut funktioniert der Arbeitsmarkt. Ansonsten wird der Sozialstaat bis heute als soziale Hängematte betrachtet.

Der Begriff “relative Armut” macht nur vor diesem Hintergrund Sinn. Er ist nichts anderes als das Ergebnis einer neoklassischen Arbeitsmarkttheorie – und damit eine ideologische Krücke zur Delegitimierung sozialstaatlicher Arrangements gewesen. Übrigens kann man wie 1957 vor allem im Rentensystem die Folgen dieser Delegitimierungsstrategie erkennen. Nur ging es damals positiv um Teilhabe, während es heute negativ nur noch um Amutsvermeidung geht. Das in einer Volkswirtschaft, die noch nie so reich gewesen ist wie heute. Deshalb wird sich auch im Rentensystem entscheiden, wie sich diese Gesellschaft in Zukunft entwickelt. Mit Teilhabe als Leitmotiv  – oder Armutsvermeidung und dem neoliberalen Rätsel, was darin “relative Armut” sein könnte. Die Besoldung der Bundeskanzlerin orientiert sich übrigens an den Grundsätzen der Beamtenversorgung. Denen ist vom Staat für die Erfüllung ihrer Dienste eine angemessene Lebensführung zu ermöglichen.

“Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.”

Sie orientiert sich weder an Sparkassendirektoren, noch an Fußballern oder Schlagersängern, sondern an dem “allgemeinen Lebensstandard”. Eben auch von Rentnern, prekär Beschäftigten oder Arbeitslosen. Insofern ist die Vergütung der Bundeskanzlerin als angemessen zu betrachten, obwohl sie in der Perspektive von manchen Leuten sogar als “relativ arm” gelten könnte. Aber das wird Steinbrück nicht gemeint haben. Er wird sich jetzt um die Hebung des allgemeinen Lebensstandards kümmern. Da sind wir uns sicher.
 

Crosspost von Wiesaussieht

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