#B90/Grüne

Wahl zum Beirat – Stiftung Datenschutz startet ohne Datenschützer

von , 30.11.12

Nach einer dreijährigen Hängepartie soll die von der Bundesregierung angekündigte Stiftung Datenschutz nun kommen. Die Schaffung einer zusätzlichen Institution, um mittelbar auf die Einhaltung des Datenschutzes in der Privatwirtschaft einwirken zu können, wurde von uns zunächst immer begrüßt. Denn wir brauchen ein vielfältigeres Schutzsystem im Datenschutz.

Die Bundesregierung hat die von ihr als Leuchtturmprojekt gepriesene Stiftung Datenschutz jedoch sehenden Auges an die Wand gefahren. Das vorläufige Scheitern der Stiftung war absehbar. Als Grüne Bundestagsfraktion haben wir die Bundesregierung genau vor dieser Entwicklung wiederholt gewarnt. Wir haben die Bundesregierung mehrfach aufgefordert, beim Stiftungskonzept, der Zusammensetzung des Beirats, der Finanzierung und dem Ort der Stiftung dringend nachzubessern. Gleiches gilt für die Datenschutzkonferenz. Mit Hinweis auf eine völlig verfehlte Konzeption haben die Datenschutzbeauftragten von Bund und Ländern vor Kurzem beschlossen, auf ihre Sitze im Beirat zu verzichten. Zu Recht fürchten die Beauftragten um ihre Unabhängigkeit.

Die von Beginn an aus allen Ecken geäußerten  Kritik am Konzept einer BMI-hörigen, einseitig Wirtschaftinteressen zugeneigten und viel zu dürftig ausgestatteten, sinnlosen Kleinstbehörde hat die Bundesregierung stets ignoriert. Den richtigen Ansatz der Auffächerung der Instrumente und Institutionen des Datenschutzes und die Vergabe von unabhängigen Auditierungen hat sie nur halbherzig verfolgt. Die konkrete Ausgestaltung der Stiftung bestimmt die konstituierende Satzung der Stiftung. Sie bestimmt darüber, was die Stiftung tatsächlich leisten kann. Die jetzt vom Bundesministerium des Inneren vorgelegte und zu keinem Zeitpunkt mit dem Bundestag abgestimmte Satzung enttäuscht auf der ganzen Linie.

Insbesondere umfasst die Satzung von ihrem Aufgabenprofil her nicht die ursprüngliche Idee der Vergabe von Gütesiegeln und der Durchführung von Auditierungen, sondern wird dazu lediglich Grundlagenforschung liefern und Verfahren vorlegen. Stattdessen will sie den Datenschutzbeauftragten und Aufsichtsbehörden der Länder im Bereich der Datenschutzbildung Konkurrenz machen, was rechtlich bedenklich erscheint. Besonders gravierend ist aber, dass alle Entscheidungsgremien der Satzung über keine hinreichende Unabhängigkeit verfügen. Damit wird die zentrale Funktion der Vertrauensbildung durch die Stiftungsarbeit konterkariert.

Das Bundesinnenministerium ist zu eng mit der Exekutive und dementsprechend auch mit konkreten wirtschaftlichen Interessen verwoben (zum Beispiel über Kabinettseinbindung und standortpolitische Erwägungen bei Entscheidungen), als dass es allein über die Besetzung des Präsidentenpostens verfügen als auch über die Posten der Verwaltungsratsmitglieder entscheiden darf. Dass über die Hälfte des insgesamt 25-köpfigen Beirates nun tatsächlich Vertreter von Wirtschaftsverbänden sind, ist nicht hinnehmbar. Damit fehlt es tatsächlich an der von allen Seiten immer wieder angemahnten notwendigen Unabhängigkeit der Stiftung. Eine Stiftung, die nicht unabhängig ist, sondern deren Interessen von der Wirtschaft selbst maßgeblich bestimmt wird, kann ihren Auftrag, durch gesetzliche Bestimmungen die Wirtschaft zu binden, nicht erfüllen. Zu diesen gravierenden Konstruktionsmängeln der Stiftung kommt noch hinzu, dass die miserable Ausstattung kaum mehr als die wenig erhellende Produktion von Hochglanzbroschüren für die kommenden Jahre erwarten lässt.

Das Gesamtfazit fällt damit so negativ aus, dass wir gemeinsam mit den Aufsichtsbehörden, den Verbraucherschutzbehörden und den anderen Oppositionsfraktionen gegenwärtig keinen Sinn darin erkennen, den uns nach der Satzung angebotenen Sitz im Beirat wahrzunehmen. Bei der in diesem Augenblick stattfindenden Wahl zum Beirat der Stiftung (Tagesordnung und Antrag) haben wir gegen die Satzung gestimmt. Das vorläufige Scheitern der Stiftung ist ein weiterer Offenbarungseid einer unfähigen Bundesregierung, die nicht im Stande ist, den verfassungsrechtlich garantierten Schutz der Bürgerinnen und Bürger sicherzustellen. Diese Bundesregierung schafft es nicht einmal, ein Projekt umzusetzen, dass von allen politischen Akteuren unterstützt wurde. Daran, dass die Stiftung nun vorerst scheitert und für einen verbesserten Datenschutz keinen Beitrag wird leisten können, trägt die Bundesregierung die alleinige Verantwortung.
 
Konstantin von Notz ist für Bündnis 90/Die Grünen Mitglied des Deutschen Bundestags, Mitglied des Innenausschusses, stellvertretendes Mitglied des Rechtsausschusses und des Unterausschusses Neue Medien. Außerdem gehört er der Enquête-Kommission “Internet und digitale Gesellschaft” an. Crosspost von Grün Digital.
 

 

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.