#Abgeordnetenbestechung

Sollten Abgeordnete ihre Nebeneinkünfte offen legen?

von , 18.10.12

Wolfgang Kubicki ist FDP-Fraktionsvorsitzender im Landtag von Schleswig-Holstein und im Nebenberuf Rechtsanwalt. Im Interview mit der Welt vertritt er die Ansicht, dass es niemanden etwas angehe, was er durch seine Anwaltstätigkeit verdient.

Auch wenn ich einige der Argumente Kubicki nachvollziehen kann – wenngleich man die Eigennützigkeit seiner Argumentation nicht unberücksichtigt lassen sollte – halte ich sie im Ergebnis nicht für durchgreifend.

Die Offenlegung der Nebentätigkeiten von Abgeordneten und der daraus erzielten Einkünfte ist aus zwei Gründen unabdingbar. Die Öffentlichkeit hat nämlich ein Recht darauf, zu wissen, welchen Herren die gewählten Abgeordneten sonst noch dienen. Es muss erkennbar sein, welche Verflechtungen bestehen, und welche wirtschaftlichen Interessen den Abgeordneten möglicherweise beinflussen. Außerdem sollte der Wähler sich ein Bild vom Umfang der Nebentätigkeit machen können, um zu sehen, ob die Nebentätigkeit nicht eher eine Haupttätigkeit ist und deshalb die ordnungsgemäße Ausübung des Mandats beeinträchtigt.

Die Abgeordneten müssen sich daran gewöhnen, dass es legitim und notwendig ist, von ihnen als Volksvertreter ein höheres Maß an Transparenz zu verlangen, als von einem Normalbürger. Sie sind nun mal gewählte Volksvertreter, mit ganz spezifischen Pflichten und einem hohen Maß an Verantwortung der gesamten Bevölkerung gegenüber. Dieser Umstand scheint bei Einigen allerdings in Vergessenheit geraten zu sein.

Die Argumentation des Anwaltskollegen Kubicki weist auch einige interessante Brüche auf. Wenn er als Anwalt einen Vertreter einstellen muss, weil er seine Anwaltstätigkeit nicht mehr oder nur noch sehr reduziert ausüben kann, dann sollte er doch auch kein Problem damit haben, seine insoweit niedrigen Einkünfte offenzulegen. Speziell bei Anwälten, die in Parlamente gewählt werden, ist es allerdings nicht selten so, dass dadurch eine bislang vielleicht gar nicht so gut gehende Kanzlei erst richtig in Schwung kommt. Womit ich natürlich nichts über den Kollegen Kubicki gesagt haben möchte.

Crosspost von Internet Law

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