#Bruno Kramm

Die Petition gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage ist eine vertane Chance

von , 2.10.12

Nächste Woche endet die Mitzeichnungsfrist für die Petition “Urheberrecht – Ablehnung des Leistungsschutzrechts für Presseverlage vom 16.08.2012” von Bruno Kramm. Darin fordert der Urheberrechtsbeauftragte der deutschen Piratenpartei den Bundestag dazu auf, das von der Bundesregierung geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage grundsätzlich abzulehnen und Ergänzungen bestimmter Paragraphen des Urheberrechtsgesetzes ersatzlos zu unterlassen. Bis heute haben 9.173 Menschen die Petition unterzeichnet (Stand: 02.10.2012, 12:48 Uhr), das Quorum von 50.000 MitzeichnerInnen wird wohl nicht erreicht werden. Grund dafür ist die ungeschickte Herangehensweise und Argumentation von Kramm, der viele SympathisantInnen, die das Ziel der Ablehnung eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage teilen, damit verschreckte.

Die Initiative gegen das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage zu ergreifen, war richtig. Ob aber in diesem Fall eine Petition der richtige Weg war, ist und bleibt strittig. Nach dem Beschluss des Bundeskabinetts liegt der Gesetzesentwurf im Plenum des Bundestags. Dort kann es bereits von den Bundestagsabgeordneten gestoppt werden. Die Chancen dafür stehen nicht schlecht, lehnen doch Abgeordnete aus allen Parteien das Gesetzesvorhaben ab. Sinn der Petition ist, dass sich nach Erreichen des Quorums der Petitionsausschuss mit dem Anliegen des Petenten beschäftigen muss. Bindend ist die Forderung einer Petition jedoch niemals, und so irritiert der Versuch, ein Thema in den Bundestag zu bringen, dass dort bereits behandelt wird. Statt einer Petition, deren bereits jetzt abzusehendes Scheitern dem Anliegen Schaden zufügen wird, wäre eine breite Informationskampagne, ähnlich der der Digitalen Gesellschaft e.V. beim Thema ACTA im Europaparlament, besser gewesen. Die Wahl des Mittels war der erste Fehler von Bruno Kramm.

Sein zweiter Fehler war es, die Petition als Vertreter der Piratenpartei einzureichen und nicht auf ein starkes gesellschaftliches Bündnis zu setzen. Das Angebot an Partnern für eine Allianz war und ist immer noch sehr breit, eine Aktion eines einzelnen Piraten war deshalb unnötig. Markus Beckedahl nannte den Alleingang in einem Kommentar auf Netzpolitik.org treffend “suboptimal”. Es schlich sich deshalb bei vielen Gegnern des Leistungsschutzrechtes der Verdacht ein, im Nachhinein für eine politische Kampagne der Piratenpartei instrumentalisiert zu werden, wenn die Petition mitgezeichnet und unterstützt wird.

Politische Grabenkämpfe mögen bei einem so wichtigen Anliegen kleinlich wirken, allerdings gilt das für beide Seiten. Bei einer erfolgreichen Petition vielleicht als Kurzversion in den Medien lesen zu müssen, die Piratenpartei habe das Leistungsschutzrecht verhindert, schreckte manchen parteilosen oder in einer Partei engagierten potenziellen Mitzeichner ab. Wie schon bei der Hamburger Initiative für ein Transparenz- und Informationsfreiheitsgesetz, liegt der Schlüssel zum Erfolg nicht allein in der sicherlich lobenswerten Forderung, sondern im überparteilichen Vorgehen.

Der dritte Fehler von Bruno Kramms Initiative ist die Argumentation. Es mag schwer sein, gegen ein offensichtlich absurdes und allein von der Presseverlagslobby erfundenes Gesetzesvorhaben ausführlich und sachlich zu argumentieren, wenn es ein kurzes und knackiges Statement auch tut. Doch ungenaue, bezugslose und faktisch falsche Behauptungen aufzustellen, besonders in der Begründung für eine Petition an den Bundestag, ist nicht akzeptabel. Bruno Kramm bezeichnet das Vorhaben im Begründungstext als verfassungswidrig, in einem nachgeschobenen Video spricht er sogar von der Kolonialisierung des Internets durch die Presseverlage, stellt dazu das Anliegen von Unternehmen wie Google gegen ein Leistungsschutzrecht in einem sehr einseitigen und unkritischen Licht dar.

Der Urheberrechtsexperte Matthias Spielkamp vom Informationsportal iRights.info hat in einem Interview mit dem Journalisten Alexander Wilke auf Politik-Digital.de die Kritik treffend zusammengefasst:

“Es hätte eigentlich genau an dieser Stelle eine Erläuterung erfolgen müssen. So einen starken Vorwurf wie die Verfassungswidrigkeit darf man nicht ohne Begründung stehen lassen. Das führt dazu, dass die Petition unverständlich wird und der Zweck bzw. die Idee einer solchen verloren geht. Das ist für eine derart wichtige Petition leider keine Auszeichnung. (…) Das ist leider eine große vertane Chance.”

Die Petition wird aller Voraussicht nach nächste Woche scheitern und Wasser auf die Mühlen der Befürworter sein. Es ist bedauerlich, dass eine mit wenig Informationsaufwand betriebene und falsche Darstellungen bemühende Petition eines einzelnen Piraten, dessen Ziel eigentlich viele Menschen teilen, dem grundsätzlich zu befürwortenden Anliegen schadet.

Wenn das geplante Leistungsschutzrecht für Presseverlage noch gestoppt wird, dann im Plenum des Bundestags oder spätestens im Bundesrat, wo SPD und Grüne eine Mehrheit besitzen. Vera Bunses Vorschlag auf Carta.info, “Abwarten. Kaffee / Tee trinken. Und die Popcorn-Vorräte aufstocken.” kann ich trotzdem nicht empfehlen.

Zum jetzigen Zeitpunkt wäre es angebrachter, die Bundestagsabgeordneten direkt anzuschreiben und sie dazu aufzufordern, im Plenum parteiübergreifend gegen das Gesetzesvorhaben der Bundesregierung zu stimmen. Auf dieser Site des Deutschen Bundestags kann durch einen Klick auf das eigene Bundesland oder die Eingabe des Ortsnamens bzw. der Postleitzahl sehr leicht ermittelt werden, welche Abgeordneten aus dem eigenen Wahlkreis im Bundestag sitzen.

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Tobias Schwarz bloggt auf Isarmatrose.com.

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