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Kippen Hannelore Kraft und Kurt Beck das Leistungsschutzrecht?

von , 25.9.12

Weil die Werkschöpfer im deutschen Urheberrecht eine historisch erkämpfte Sonderstellung haben, ist das Urheberrecht extrem kompliziert. Wegen dieser Sonderstellung verlangen z.B. die deutschen Presseverlage seit Jahren ein eigenes Recht, ein so genanntes Leistungsschutzrecht, das es ihnen erlauben würde, ohne die Genehmigung der Urheber gegen vermeintliche Rechtsverletzungen im Internet vorzugehen.

Hätten die Verleger das Leistungsschutzrecht schon heute, bräuchten sie die Urheber nicht mehr um ihr Einverständnis bitten. Sie bräuchten auch nicht mehr nachzuweisen, dass sie das Recht, eigenständig gegen Rechtsverletzer vorgehen zu können, von den Urhebern übertragen bekommen haben. Dazu sind sie nämlich bislang ausdrücklich verpflichtet.

Dieses leidige Problem der Verwerter soll nun durch eine Initiative der SPD-geführten Länder Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz gelöst werden. Aber zu welchem Preis?

Die Ländervertreter schlagen vor, den Verlagen über eine so genannte Vermutungsklausel ein eigenes Durchgriffsrecht auf Aggregatoren zu verschaffen. Das heißt, bei einer unerlaubten Übernahme von Inhalten würde künftig stillschweigend davon ausgegangen, dass die Verlage über eine eigene Klagebefugnis verfügen. Sie bräuchten die Autoren nicht mehr extra zu fragen.

Diese Lösung könnte das Vorhaben Leistungsschutzrecht auf einen Schlag überflüssig machen. Auch der Springer-Verlag und der von ihm an der kurzen Leine geführte Verlegerverband sehen diese ‘Gefahr’. Aufgeschreckt von den Plänen der SPD-Vertreter versucht man nun händeringend, alle juristischen Argumente zu sammeln, die das Vorhaben noch stoppen könnten. Christoph Keese hat sie in seinem Blog vorsorglich schon mal aufgelistet.

Die meisten der dort angeführten Argumente sind zwar Nebelkerzen, aber an einigen Punkten könnte auch etwas dran sein. Zum Beispiel an der Sorge, die Urheber könnten mit einer „Vermutungsregel“ zugunsten der Verleger schlicht und einfach überfahren werden. Es wäre für die Autoren nicht nur eine Abtretung von Rechten ohne jede Gegenleistung, sondern darüber hinaus auch ziemlich peinlich, wenn morgen der Springer-Verlag gegen Rivva klagen würde, obwohl die von Rivva aggregierten Springer-Autoren absolut nichts gegen ein paar Auszüge aus ihren Geschichten einzuwenden hätten. Das könnte – wenn es hart auf hart kommt – erneute juristische Händel heraufbeschwören. Vor allem dann, wenn Snippets oder Überschriften per Vermutungsklausel letztlich doch dem Urheberrecht unterliegen…

Update 27.9.: Hier das Ergebnis der Beratungen im Rechtsausschuss. Am 12. Oktober wollen die Länder dann eine gemeinsame Linie festlegen.

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