#Aufsplittung

Montag im Innenausschuss: Keine weiteren Fragen zum Informationsfreiheitsgesetz?

von , 21.9.12

In der öffentlichen Sachverständigen-Anhörung des Innenausschusses geht es um ein 565-seitiges Gutachten und um einen Gesetzentwurf* der Grünen:

Nach dem Willen der Grünen-Fraktion soll in Artikel 5 des Grundgesetzes (Freiheit der Meinung, Kunst und Wissenschaft) neu eingefügt werden: „Jeder hat das Recht auf Zugang zu Informationen öffentlicher Stellen sowie zu Informationen nicht öffentlicher Stellen, soweit diese öffentliche Aufgaben wahrnehmen.

Der Zugang zu Informationen sonstiger nichtöffentlicher Stellen ist zu gewährleisten, soweit dies, insbesondere zum Schutz der Verbraucher oder der natürlichen Lebensgrundlagen, den überwiegenden Interessen der Allgemeinheit dient. Das Nähere wird bundesgesetzlich geregelt.“

Seit 2006 gibt es das Informationsfreiheitsgesetz. Die handwerklichen Fehler sind mittlerweile offensichtlich. Daher sollte über diese Mängel diskutiert und Abhilfe geschaffen werden, statt lediglich die Festschreibung wie gehabt anzustreben.

Ein besonders krasses Beispiel ist der Fall der Journalisten Daniel Drepper und Niklas Schenck:

Das Informationsfreiheitsgesetz erlaubt pro Antrag auf Akteneinsicht maximal eine Gebühr von 500 Euro plus die Erstattung von Unkosten, zum Beispiel Kopien. Wir hatten einen einzigen – zugegeben umfangreichen – Antrag formuliert und natürlich mit Kosten gerechnet.

Nicht mit dem, was folgte: Das Innenministerium splittete unseren Antrag auf mittlerweile 68 Einzelanträge auf und trieb so die Kosten in die Höhe.

Unter anderem setzte das BMI für die einfache Schwärzung von Namen – der wir zugestimmt hatten – Beamte des höheren Dienstes für 60 Euro pro Stunde ein. Zudem konsultierte das BMI kurz vor Olympia einzelne Verbände und fragte, ob sie ihre persönlichen Daten aus den Zielvereinbarungen (und anderen Akten) preisgeben wollen – genau um dieses zeitintensive Prozedere abzukürzen, hatten wir zuvor der Schwärzung der Namen zugestimmt. Stattdessen mussten nun einige Generalsekretäre von Sportverbänden ganze Tage im BMI verbringen – kein Wunder, wenn sie schlecht auf uns zu sprechen sind.
(Fettung Red.)

Zu der bewusst herbeigeführten Abschreckungsstrategie durch Kostentreiberei kommt die zeitliche Verschleppung, die nicht nur das Gesetz, sondern darüber hinaus ein rechtskräftiges Urteil missachtet. Darüber kann auch Jens Weinreich anlässlich seiner langjährigen Recherchen zum sportpolitischen Komplex reichlich berichten.

Doch nicht nur Journalisten sind betroffen. In einer Sache, die im angebrochenen Wahljahr sicher den einen oder anderen Bürger interessiert, gehört die Vorschaltung der “Kontroll- und Abwiegelungsinstanz” IFG ebenfalls zum Kalkül:

In seiner aktuellen Ausgabe berichtet der stern, dass das Merkel unterstehende Bundespresseamt regelmäßig repräsentative Umfragen erheben lässt, die aus Sicht von Staatsrechtlern unzulässig sind, weil sie vorrangig das Interesse von Parteien bedienen. So lässt das Presseamt jeden Monat die Kompetenzwerte der großen Parteien auf insgesamt 17 Themenfeldern erheben.
[..]
Eine Veröffentlichung aller Umfragen des BPA im Internet lehnt das Amt jedoch ab. Die Behörde will die demoskopischen Studien nur auf Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) zugänglich machen, was in der Regel eine wochenlange Bearbeitungszeit bedeutet.

Und da ist von Verschwendung von Steuergeldern noch gar nicht die Rede …

Wie heißt es in der Bundestags-Ankündigung so richtig?

In der Praxis habe sich indes gezeigt, dass „die einfachrechtliche Regelung von Ansprüchen auf Zugang zur Information allein (…) nicht ausreicht“, um Informationsansprüche der Bürger wirksam werden zu lassen.

Wo ein Wille, da auch ein Weg. Wenn es denn politisch gewollt ist.
 

* Das verlinkte PDF des Gesetzesentwurfs ist nicht vollständig, die komplette Drucksache wurde bereits beim Bundestagssekretariat angefordert. Update: Ist ergänzt.
 

 

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