#amtliche Werke

Wem gehören die Gesetze? Gemeinfreiheit vs. Leistungsschutz beim Bundesgit

von , 21.8.12

Der Open-Data-Aktivist Stefan Wehrmeyer hat vor kurzem das Projekt Bundesgit gestartet – ein Verzeichnis der deutschen Gesetze in einem Software-Versionssystem. Ein solches offenes Verzeichnis kann der Ausgangspunkt sein, um mit weiteren Anwendungen die Entstehung und Weiterentwicklung der deutschen Gesetzgebung transparent zu machen. Bei Telemedicus ist jetzt ein Interview erschienen, in dem er die Idee skizziert, aber auch auf ein Problem hinweist.

Denn bislang fehlt es an einer wichtigen Datengrundlage: Zwar sind Gesetze als amtliche Werke eigentlich gemeinfrei, doch frei verwendet werden können sie nicht durchgängig. Angebote wie Gesetze im Internet – eine Kooperation von Bundesjustizministerium und dem Dienstleister Juris – stellen nur den jeweils aktuellen Stand frei online, wie Wehrmeyer erklärt:

Der Bundestag hat leider beim Gesetzgebungsprozess sowohl die technische Entwicklung hin zur verteilten Versionsverwaltung als auch die gesellschaftliche Entwicklung hin zu mehr Bürgerbeteiliung und Transparenz verschlafen. (…)

Bisher gibt es nur kommerzielle Gesetzes-Archive, die Leistungsschutzrechte auf ihre Datenbanken geltend machen und so eine freie Weiterverwendung nicht ermöglichen. Ich möchte ein frei weiterverwendbares, versioniertes Archiv von Gesetzen aufbauen. Wahrscheinlich müssen wir aber historische Daten crowdsourcen, also von freiwilligen Helfern wie bei der Wikipedia zusammentragen lassen – es sei denn, das Justizministerium gibt eine historische Datenbank aller Gesetze zur Weiterverwendung frei.

Die Frage, warum nur der aktuelle Stand, nicht aber die Entwicklung der Gesetze frei zugänglich ist, führt zurück ins Jahr 1973. Damals begann der Bund, ein juristisches Informationssystem aufzubauen, an dem immerhin elf Jahre lang und mit Kosten von 90 Millionen DM entwickelt wurde – seinerzeit sicherlich ein avanciertes Vorhaben. An Software wie Git und offene Daten war schließlich noch nicht zu denken. Aus dem ursprünglich beim Justizministerium angesiedelten Projekt wurde später die Juris GmbH, an der der Bund noch knapper Mehrheitseigentümer ist. Wer die Entwicklung der Rechtsprechung verfolgen will, muss heute Module wie „juris Spectrum” abonnieren (das „Premium-Produkt für mittlere und große Kanzleien”, ab 135 Euro im Monat) – um gemeinfreie Inhalte zu erhalten.

Bei Gerichtsurteilen hat diese Konstruktion schon lange für Streit gesorgt. Mitbewerber für juristische Datenbanken wie Beck Online, Lexxpress oder die juristische Suchmaschine Jusmeum beklagen, die Exklusivverträge zwischen Bund und Juris behinderten den Wettbewerb, denn Juris erhält Urteile als einziger Anbieter schon technisch und redaktionell aufbereitet und wird zudem für die Pflege von Bundesdatenbanken vergütet – andere Anbieter müssen eine vergleichbare Aufbereitung selbst erledigen. Ob ein Schutz für Datenbanken mit amtlichem Inhalt überhaupt möglich ist oder diese auch selbst „amtliche Werke” sind, bleibt allerdings umstritten.

Vielleicht bringt das Bundesgit jetzt Bewegung in die Sache, indem es demonstriert, was möglich ist, wenn gemeinfreie Informationen nicht mehr ohne weiteres privatisiert werden können. Zu wünschen wäre es, denn bis auf Juris hat davon niemand etwas.

Crosspost von iRights.info

Siehe auch Bundesgit: Codierte Bürgernähe
 

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