#Bundesverfassungsgericht

Unendliche Risiken? Zur Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht

von , 25.7.12

Bei der Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM ist der Eindruck entstanden, sowohl ein sofortiges Inkrafttreten als auch eine Verzögerung des Rettungsschirms würden unendliche Risiken bergen; so zumindest der Blogger Max Steinbeis. Etwas genauer kann und sollte das Gericht die jeweiligen Risiken allerdings schon abschätzen.

In seinem lesenswerten Bericht über die Anhörung vor dem Bundesverfassungsgericht zum Thema ESM fasst Max Steinbeis seinen Eindruck so zusammen:

Hier dagegen lassen wir uns auf ins Unendliche gehene (sic) Risiken ein, sowohl wenn wir den ESM installieren als auch wenn wir es lassen.

Nun, ich selbst war nicht in Karlsruhe, und möglicherweise ist tatsächlich dieser Eindruck während der Anhörung entstanden. Dann allerdings war die Anhörung ziemlich nutzlos! Mit dem Unendlichen kann man ja nicht kalkulieren. Versuchen wir es im Folgenden eine Nummer kleiner.

Konkret geht es für die Verfassungsrichter um die Frage, ob ein Inkrafttreten des ESM jetzt verantwortbar ist, auch wenn später möglicherweise die Verfassungswidrigkeit des Rettungsschirms festgestellt werden muss. Und umgekehrt muss das Richterkollegium entscheiden, ob eine Verzögerung des ESM verantwortbar ist, auch wenn später vielleicht festgestellt wird, dass der ESM keine Verfassungsprobleme birgt. Zu untersuchen sind dabei jeweils die juristischen wie die wirtschaftlichen Konsequenzen.

Juristisch ist klar, dass der ESM nicht kündbar ist. Tritt er also einmal in Kraft, ist ein späteres Verdikt des Verfassungsgerichts wirkungslos. Ist der ESM einmal in Kraft, kann aber auch – und damit bin ich bereits bei den wirtschaftlichen Folgen – der Deutsche Bundestag einer unbegrenzten Ausweitung des Haftungsrisikos Deutschlands nicht mehr entgegentreten. Denn zwar setzen die deutschen Begleitgesetze Bundestagsentscheidungen über alle wichtigen ESM-Fragen voraus, doch der deutsche Vertreter im Gouverneursrat des ESM hat durch den ESM-Vertrag eine so herausgehobene Stellung (insbesondere durch seine politische Immunität), dass er sich daran nicht gebunden zu fühlen braucht. Näheres findet ihr unter dem Titel “Die unbeschränkte Haftung durch den ESM“.

“Unendlich” ist das Risiko trotzdem nicht. Hier bin ich dem Bundespräsidenten a.D. Roman Herzog dankbar, dass er auf die Möglichkeit eines Staatsbankrotts Deutschlands hingewiesen hat. Durch eine Staatspleite wäre man der Haftung wieder ledig. Damit kann die Grenze gesetzt werden.

Welche Wirkung allerdings eine Staatspleite hätte, kann sich jeder selbst ausmalen.

Was ist nun mit den “unendlichen Risiken”, wenn der ESM verzögert wird? Nun, auf den ersten Blick ist es schwer, überhaupt Risiken auszumachen. Es gibt ja noch den alten Rettungsschirm EFSF. Der hat immer noch 248 Milliarden € Ausleihkapazitäten zur Verfügung. Das sollte doch zumindest ein paar Monate reichen; für Spanien und Zypern, die aktuellen Fälle, reicht es auf jeden Fall.

Wenn überhaupt, lassen sich Risiken erst beim Blick auf die Finanzmärkte erkennen. Und darauf zielte Finanzminister Schäuble in seiner Stellungnahme vor dem Verfassungsgericht. “Spekulation über den Austritt einzelner Staaten aus dem Euro” nannte er etwa als Gefahr.

Nun, ich finde es immer wieder erstaunlich, wenn über die Finanzmärkte wie über eine Art Naturgewalt gesprochen wird. Die Finanzmärkte sind eine gesellschaftliche Einrichtung, dachte ich. Die Finanzmärkte stehen nicht außerhalb von Recht und Gesetz, dachte ich.

Wenn aber die Finanzmärkte tatsächlich so gefährlich sind, wie Schäuble sie darstellt, warum tut er dann so wenig für bessere Finanzmarktregeln? Wie glaubwürdig ist Schäuble überhaupt, wenn er vor dem Verfassungsgericht vor den Finanzmärkten warnt, sie auf der anderen Seite aber gewähren lässt?

Die Wirtschaft ist ein dynamisches, nichtlineares System. Und genauso wie der Flügelschlag eines Schmetterlings in China hier ein Gewitter verursachen kann, genauso kann darum auch eine falsche Entscheidung des Verfassungsgerichts eine neue Weltwirtschaftskrise herbeiführen. Ohne Frage. Es fragt sich allerdings auch, ob solche Überlegungen wirklich die Entscheidungen des höchsten deutschen Gerichtes leiten sollten.

So viel also zu den “unendlichen Risiken”. Bis zum 12. September will sich das Bundesverfassungsgericht laut Pressemitteilung für die Entscheidung über eine einstweilige Anordnung zum ESM und zum Fiskalpakt Zeit lassen.

Crosspost von Wirtschaftwurm

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