#Bundesjustizministerium

Trari trara – das LSR ist da!

von , 14.6.12

Das Bundesjustizministerium hat tatsächlich eine Lösung für das seit Jahren angekündigte Leistungsschutzrecht gefunden. (Okay, es musste zuletzt ein bisschen Druck ausgeübt werden). Viele waren sehr gespannt, ob und wie sich Sabine Leutheusser-Schnarrenberger aus der Zwickmühle befreien würde. Nun – sie hat es ziemlich geschickt gemacht: die gefundene Lösung ist elegant und in ihrem Minimalismus ungewöhnlich klar ausgefallen.

Die Presseverlage haben – sollte der Gesetzentwurf den parlamentarischen Prozess überstehen – das ausschließliche Recht, ihre Produkte zu vermarkten. Wer sich nicht daran hält, wird von den Verlagen abgemahnt. Das betrifft insbesondere Snippets (Ausrisse), aber keine Zitate oder Links. Das ausschließliche Recht der Verlage ist auf ein Jahr begrenzt (logisch, denn einen Vulkanausbruch will Google News nicht nach einem Jahr noch mal per Snippet anzeigen).

Auch Leute, die eine Website betreiben, dürfen sich bei den Presseprodukten weiterhin bedienen – sofern sie nicht gewerblich oder in gewerblichem Ausmaß handeln. Hier ist ein kniffliger Punkt. Denn Gewerblichkeit kann im Internet schnell erreicht sein (siehe Abmahnunwesen).

Auf eine Zwangsabgabe für Industrie und Gewerbe sowie auf die Schaffung einer eigenen Verwertungsgesellschaft für die erwarteten Lizenzeinnahmen wird offenbar verzichtet. Die Presseverleger sollen stattdessen mit jedem „Nachdrucker“ einzeln die Lizenzbedingungen aushandeln. Damit trägt der Entwurf eine deutlich liberale Handschrift.

De facto hat die ganze Veranstaltung den Zweck, die Verleger am wachsenden Werbeaufkommen von Google und Facebook (und anderen Plattformen, die Presseprodukte verwenden oder aggregieren) zu beteiligen. De facto wäre der ganze Aufwand unnötig gewesen. Denn das LSR macht nur die reichen Verlage noch etwas reicher (man muss sich ja nur ansehen, welche Medien per Snippet ’empfohlen’ werden). Insofern schadet das LSR vor allem der Pressevielfalt.

Jan Mönikes nimmt die Paragraphen des Entwurfs etwas detaillierter auseinander. Netzpolitik sieht den Schaden bei den Verbrauchern. Kai Biermann zeigt den Entwurf auf google+

Ralf Schwartz bricht übrigens eine Lanze für das Leistungsschutzrecht – aus naheliegenden Gründen. Wie Carta hier vor zwei Jahren.

Und Christoph Keese bemüht sich um ein paar Klarstellungen. 

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