#Bürgerschaft

Geht doch: Transparenzgesetz für Hamburg

von , 13.6.12

Ein guter Ausgangspunkt für weitere Initiativen in Städten und Gemeinden:

Das Hamburgische Transparenzgesetz geht weit über das bisherige Informationsfreiheitsgesetz hinaus. Viele Daten und Dokumente sind nicht mehr nur auf Antrag zugänglich, sondern für Bürgerinnen und Bürger frei im Internet verfügbar. Zu den Informationen, die dort von Amtswegen veröffentlicht werden müssen, zählen Senatsprotokolle, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben und Bau- bzw. Abrißgenehmigungen.

Veröffentlichungspflichtig sind insbesondere auch alle Verträge über 100.000 Euro, die im weitesten Sinne die öffentliche Daseinsvorsorge betreffen. Wesentliche Unternehmensdaten städtischer Beteiligungen inklusive der jährlichen Vergütungen und Nebenleistungen der Leitungsebene sind ebenfalls verpflichtend zu veröffentlichen. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben aber geschützt. In Zweifelsfällen entscheidet der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit.

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