#Leistungsschutzrecht

Zitieren ist erlaubt, wenn…

von , 28.3.12

Im Bundestags-Unterausschuss Neue Medien gab es heute Morgen einen Sachstandsbericht zum geplanten Leistungsschutzrecht. Dabei wurde bekannt, dass ein Gesetzentwurf noch immer nicht vorliegt. Im Gespräch befänden sich, nach Auskunft von Petra Sitte, aber zwei Varianten:

„Entweder werde Newsaggregatoren der Lizenzerwerb von Snippets über eine Verwertungsgesellschaft gesetzlich vorgeschrieben oder aber im Gesetz ein Unterlassungsanspruch geschaffen, mit dem eine Verwertungsgesellschaft, falls die Verlage das wünschten, in Vergütungsverhandlungen mit den Aggregatoren treten könnte. Die Tendenz ging, so war der Eindruck, stark zur letzteren Variante.“

Betroffen seien – dies wurde in den Gesprächen im Unterausschuss ebenfalls deutlich – nur Aggregatoren, die ausschließlich Fremdmaterial aufbereiten. Das Zitieren dagegen sei auch künftig – anders als der nackte Ausriss (Snippet) – erlaubt. Obiges Zitat z.B. würde nicht unter das Leistungsschutzrecht fallen, da es als Erläuterung in einen eigenständigen Beitrag eingebettet ist. § 51 des Urhebergesetzes (Zitatrecht) lautet:

„Zulässig ist die Vervielfältigung, Verbreitung und öffentliche Wiedergabe eines veröffentlichten Werkes zum Zweck des Zitats, sofern die Nutzung in ihrem Umfang durch den besonderen Zweck gerechtfertigt ist. Zulässig ist dies insbesondere, wenn 1. einzelne Werke nach der Veröffentlichung in ein selbstständiges wissenschaftliches Werk zur Erläuterung des Inhalts aufgenommen werden, 2. Stellen eines Werkes nach der Veröffentlichung in einem selbstständigen Sprachwerk angeführt werden…“

Zitieren ist also auch künftig kostenlos. Doch über den Umfang von Zitaten und die Auslegung des Begriffs „selbstständiges Werk“ könnte es schon bald nach der Einführung des Gesetzes erheblichen Streit geben. Deshalb glauben viele Blogger und kleine Webseitenbetreiber, das Leistungsschutzrecht könnte auch sie betreffen und würde entsprechend teure Abmahnungen wegen „zu umfangreichen“ Zitierens nach sich ziehen.

Update 29.3.: Der Entwurf eines Leistungsschutzrechts verzögert sich offenbar weiter.

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