Matthias Schwenk | 12 Kommentar(e)
Leistung muss sich lohnen, daran besteht kein Zweifel. Aber ob dafür ein Leistungsschutzrecht erforderlich ist, darf bezweifelt werden. Eine Clearingstelle nach Vorbild der amerikanischen NewsRight-Gründung wäre die bessere Alternative.
07.03.2012 |
Es kommt also, das Leistungsschutzrecht nebst einer Verwertungsgesellschaft. Bei aller berechtigten Kritik an dieser Entwicklung darf nicht übersehen werden, dass der Kern der Sache auf ein Problem zurückgeht, das Blogs schon lange kennen: RSS-Feeds und ihre Reader-Software. RSS-Reader ziehen sich bekanntlich alle neuen Artikel aus den abonnierten Blogs und bilden diese in ihrem eigenen Layout ab. Für das Lesen vieler unterschiedlicher Quellen ist das natürlich sehr vorteilhaft. Für die davon betroffenen Blogs (oder andere Medien) ist es weniger erfreulich: Sie verlieren Seitenaufrufe, was unter Umständen ihre Einnahmen aus Werbung schmälert. Einige Medien liefern deshalb via RSS nur noch kurze Auszüge, um die Leser direkt auf ihre Seiten zu holen.
In den gut 10 Jahren, seitdem es RSS als Abo-Technik im Web gibt, gab es zwar immer wieder Diskussionen darüber, ob RSS für Blogs positiv oder eher negativ zu bewerten sei, letztlich aber verliefen diese Debatten alle im Sande. Zudem wurde das Thema nie in die breite Öffentlichkeit getragen, weil RSS immer eine Art Nischenfunktion für Eingeweihte geblieben war.
Statt dessen wurden gewissermaßen im Windschatten von RSS eine Reihe ähnlicher Techniken mit dem Ziel entwickelt, einerseits technisch noch weitergehende Übernahmefunktionen möglich zu machen und andererseits diese so in Anwendungen zu integrieren, dass ihr Gebrauch deutlich einfacher und intuitiver als RSS sein würde. Das Ergebnis sehen wir heute: Social Reader und ähnliche Anwendung haben nicht mehr viel mit den RSS-Readern aus der Frühzeit des Social Web gemein: Ansprechende Layouts in unterschiedlichster Form prägen das Bild, je nach Endgerät auf das hin sie optimiert worden sind. Dazu kommt ein Funktionsumfang von enormer Bandbreite, von geräteübergreifenden Funktionen bis zum hin zum Offline-Lesen.
Eine der erfolgreichsten Anwendungen dieser neuen Gattung ist Flipboard, eine Applikation für iPad und iPhone. Speziell auf dem iPad sorgte Flipboard für Furore und bekam sogar Lob von Steve Jobs, der das Startup persönlich besuchte. Die Applikation gehört inzwischen zu den 25 am häufigsten geladenen kostenlosen Apps für das iPad. Ihre Entwickler hatten erkannt, dass sie für einen erfolgreichen Reader einerseits eine optisch ansprechende Lösung brauchten und andererseits einen Ansatz, mit dem sich der Umgang mit Feeds à la RSS stark vereinfachen ließe. Ihre Lösung wurde zum Vorbild vieler Startups, weil Flipboard zeigt, dass es einen Markt für Social Reader gibt.
Ein Problem dabei ist nur, dass diese Reader inzwischen so gut gemacht sind, dass sie den Vergleich mit den Quellen ihrer Inhalte nicht mehr zu scheuen brauchen. Dazu kommt, dass sie eine neue Art der redaktionellen Selektion verbreiten helfen: In ihrem Mittelpunkt steht nicht mehr das was Nachrichten-Redaktionen auswählen und zusammenstellen, sondern was Freunde und Bekannte im Web für gut und wichtig halten und über Social Networks wie Facebook oder Twitter zum Ausdruck bringen. Die Schmach für Verleger und Redakteure ist also eine doppelte: Nicht nur, dass ihnen Seitenaufrufe und damit Werbeeinnahmen entgehen, sie werden auch noch der Möglichkeit beraubt, Meldungen nach Wichtigkeit zu sortieren und zu präsentieren.
Das alles wäre halb so schlimm, bliebe Social Reading ein Nischenphänomen ähnlich den RSS-Readern aus dem letzten Jahrzehnt. Danach sieht es derzeit jedoch nicht aus. Das Phänomen greift immer weiter um sich und treibt sogar seltsame Blüten, wie etwa im Fall von Pinterest, wo Inhalte (insbesondere Fotos) nicht mehr einfach nur empfohlen, sondern schlicht kopiert und in das eigene Informationsangebot übernommen werden.
Warum aber erfreuen sich diese Methoden des Empfehlens und Verbreitens so großer Beliebtheit? Warum können die geneigten Leser nicht einfach nur eine Zeitung oder eine Zeitschrift als App durchblättern und sich damit zufrieden geben, wie es jahrzehntelang die Leser gedruckter Medien auch taten?
Ein wesentlicher Punkt dürfte darin liegen, dass Social Reading hilft, in der heutigen Informations- bzw. Angebotsfülle Wichtiges und Interessantes aus den unterschiedlichsten Quellen zu finden. Somit bekommt man das Gefühl, nichts von Relevanz zu verpassen. Gleichzeitig wirken die Empfehlungen aus dem Freundeskreis sozialer Netzwerke wie eine zusätzliche Filterebene, die im Ergebnis ein personalisiertes Informationsangebot schafft.
Wie weit das gehen kann zeigt etwa das Angebot von news.me. Bei diesem Dienst meldet man sich via Twitter an und erhält dann täglich einen Newsletter per E-Mail mit 5 bis 7 wichtigen Linkempfehlungen aus dem Kreis der Personen, denen man auf Twitter folgt. Die Reduktion auf diese 5 bis 7 Meldungen erfolgt über eine Aggregation aus allen Linkempfehlungen der letzten 24 Stunden. Wie genau sich der dazu gehörende Algorithmus zusammensetzt bleibt letztlich so geheim wie die Rezeptur von Googles PageRank. In der Praxis jedoch liefert news.me einen sehr guten Dienst insbesondere für die Tage, an denen man selbst keine oder nur wenig Zeit für Twitter hat. Die Reduktion auf Wichtiges in personalisierter Form ist hier also sehr gut gelöst, wer mag da noch eine ganze Zeitung durchblättern?
Auf eine kurze Formel gebracht kann also festgestellt werden, dass zwar nach wie vor gelesen wird, was Verlage und Medienhäuser publizieren, nur eben immer weniger auf den Seiten der Anbieter selbst. Statt dessen bedient man sich neuartiger Instrumente mit Filterwirkung, die helfen sollen, Wichtiges von Unwichtigem zu trennen und die individuellen Informationsinteressen besser zu berücksichtigen.
Dabei muss es zwingend einen Interessensausgleich zwischen den Anbietern von Nachrichten und den Konsumenten geben. Denn letztere haben im Prinzip ein großes Interesse daran, dass im Web ein breites und vielfältiges Angebot an Nachrichten aller Art publiziert wird. Selbst wenn man unterstellt, dass sich dieses Angebot über Werbung finanziert, kann nicht einfach übergangen werden, dass immer mehr Menschen die Inhalte gar nicht mehr auf den Originalseiten betrachten, sondern auf den für sie viel praktischeren Social Readern oder direkt auf den Seiten von Social Networks wie Facebook.
Derzeit wird übrigens die Zahl der Diensteanbieter, die ihre Leistung in personalisierter Form mittels eines Login über Facebook oder Twitter anbieten, immer größer. Fast schon könnte man diese Praxis als Norm unter den Startups im Silicon Valley bezeichnen. Dabei geht es längst nicht mehr darum, den Usern das Anlegen immer neuer Accounts zu ersparen und sie somit leichter für neue Angebote zu gewinnen. Statt dessen wird das Auslesen von Profildaten von Facebook oder Twitter immer mehr zur Voraussetzung für das Angebot komplexer individualisierter Dienste, die nur funktionieren können, wenn ihnen von Beginn an große Datenmengen zur Analyse vorliegen.
Demgegenüber wirkt das Bemühen deutscher Verlage um ein Leistungsschutzrecht allerdings wenig intelligent. Viel besser wäre es, sich an die Spitze der neuen Entwicklungen zu stellen und selbst personalisierte Dienste anzubieten.
Auf lange Sicht wird den Verlagen und Medienhäusern ohnehin nichts anderes übrig bleiben, als in die derzeit neu entstehende Wertschöpfungsstufe der Aggregation und Personalisierung einzusteigen um an den dort anfallenden Umsatz- und Gewinnperspektiven partizipieren zu können.
Gleichwohl bleibt das Problem der Übernahme von Artikeln samt zugehörigem Bildmaterial in das mediale Angebot von Social Readern. Zu unterscheiden sind hier kurze und längere Formen der Inhalte-Übernahme: Alles Kurze, also reine Verlinkungen samt knapper Auszüge, sollten frei, d. h. rechtlich unbedenklich sein. Wer als Anbieter selbst das nicht will, muss seine Inhalte eben konsequent hinter einer Pay-Wall halten. Längere Auszüge bis hin zu kompletten Übernahmen (mit oder ohne Original-Layout) sollten aber ehrlicherweise entlohnt werden. Nur wie?
In den USA gibt es dazu seit Januar ein Angebot. NewsRight mit Sitz in New York ist eine Gründung von rund 30 Verlagen, die nicht nur Lizenzen für die Nutzung von Inhalten anbietet, sondern über eine Trackingfunktion auch Auskunft darüber geben kann, welche Themen gerade viel Aufmerksamkeit bekommen. Aggegatoren können so nicht nur generell Inhalte per Lizenz übernehmen, sondern auch gezielt solche, die gerade populär sind, um so ihr eigenes Angebot zu optimieren. Aus Deutschland ist die Axel Springer AG an NewsRight beteiligt.
Da stellt sich die Frage, warum so etwas nicht auch auf europäischer Ebene möglich ist. Eine internationale Clearingstelle wäre zweifellos der bessere Ansatz als ein deutsches Gesetz, weil diese flexibler auf technische Innovationen und Änderungen im Verhalten der Endverbraucher reagieren könnte als eine per Gesetz inthronisierte Verwertungsgesellschaft nach bürokratischer Manier des 20. Jahrhunderts.
Wie in der Clearingstelle abgerechnet wird, könnte sich nach Angebot und Nachfrage einpendeln. Dabei müssten nicht nur Lizenzen in Betracht kommen, es könnten auch Werbeslots nach der Art von „Sponsored Links“ vermittelt werden. Eine weitere Form wäre die Lizenzierung von Content nicht gegen Entgelt, sondern gegen technisches Know-How. Eine Clearingstelle nach dem Vorbild von NewsRight könnte sich also sehr flexibel geben, was der Entwicklung neuer Informationsmärkte sicher förderlich wäre. Zudem könnte sie, ähnlich einer Börse, ihre Preise elastisch gestalten und dabei berücksichtigen, dass der Wert von Content relativ gesehen zu den Netzwerk-Informationen darüber, wie viele Personen oder sogar welche einen bestimmten Inhalt sehr interessant finden, im Zeitablauf geringer werden kann.
Eine Verwertungsgesellschaft dagegen wird sich nach einem starren Muster richten müssen und dabei wenig Möglichkeiten der Einflussnahme haben, wenn sich die dem Muster zugrundeliegenden Techniken und Usancen ändern bzw. weiter entwickeln. Ihre Preise werden nicht marktkonform sein, sondern einer Steuer oder Abgabe gleichen, weil man einen Markt sich gar nicht erst bilden lässt.
Dass in Deutschland, dem „Land der Ideen“ im frühen 21. Jahrhundert nichts anderes möglich sein soll, als einen der wichtigsten Märkte der Zukunft über eine Bürokratie zu verwalten, ist kein gutes Zeichen.






Lieber Herr Schwenk,
Ihren differenzierten Beitrag habe ich mit Interesse gelesen, besonders den Vorschlag, NewsRight auch nach Deutschland zu bringen. Sie werden verfolgt haben, dass ich in mehreren Interviews, zuletzt beim Standard, eine ähnliche Anregung gemacht habe. Als Mitglied des Boards von NewsRight muss ich Ihnen allerdings auch sagen, wie wichtig das starke amerikanische Urheberrecht für die Durchsetzung eines solchen Geschäftsmodells ist. Im angelsächsischen Raum besitzen Verlage weitaus mehr Rechte als in Kontinentaleuropa. Ihnen kommt einen ähnlich starke Stellung zu wie hierzulande dem Autoren. Zwar werden diese starken Rechte durch Fair Use begrenzt, stark sind sie aber trotzdem trotzdem.
In der Praxis ist es jedoch selbst mit diesen starken Rechten keineswegs leicht, Aggregatoren an den Verhandlungstisch zu bringen und zu Vertragsabschlüssen zu kommen. Viele Aggregatoren versuchen so lange wie möglich ohne Lizenzzahlung durchzukommen. Das NewsRight-Team leistet großartige Arbeit und kommt gut voran. Aber an der Klage von AP gegen Meltwater sehen Sie, dass zuweilen schwerstes Geschütz aufgefahren werden muss. Ein kommerzielles Modell wie NewsRight nach Deutschland zu bringen, ohne ein starkes Recht zu haben, das man zum Gegenstand von Lizenzverträgen machen kann, ist in der Praxis außerordentlich schwer. Nur mit abgeleiteten Rechten von Autoren stößt man da schnell an Grenzen.
Ich schreibe Ihnen das, um zu verdeutlichen, dass Leistungsschutzrecht und NewsRight keineswegs Gegenteile darstellen oder sich gegenseitig ausschließen. Da sich die Koalition offenbar für eine Verwertungsgesellschaftspflicht entscheiden will, wird eine Verwertung des Leistungsschutzrechts durch eine Verwertungsgesellschaft zwingend und kann nicht an eine normale privatrechtliche Firma gegeben werden. Wäre das LSR aber nicht an eine VG-Pflicht gekoppelt, wäre eine Verwertung durch eine “normale” Firma der nahe liegende Schritt gewesen. Die PMG wäre dafür eine gute Adresse gewesen.
Allerdings ist auch nicht auszuschließen, dass eine VG für das LSR und ein NewsRight-Ableger oder die PMG nebeneinander bestehen können. Die VG würde das LSR wahrnehmen, und der NewsRight-Ableger bzw. die PMG Produkte aus abgeleiteten Rechten.
Übrigens sind die Verlage schon weiter, als Sie denken. Die PMG wird bald 10 Jahre alt. Sie verwertet zwar andere Rechte als NewsRight, ist im Prinzip aber das Gleiche: ein privatrechtlicher Branchen-Verwerter nach Lizenzmodell.
Eine Punkt noch: Ihr Hinweis auf die vielen anderen Aggregatoren neben Google News ist sehr wichtig. Dort wird ein wichtiger Teil des künftigen Marktgeschehens stattfinden. In den vergangenen Tagen ist anlässlich des LSR viel zu intensiv über die kurzen Google-Snippets gesprochen worden, die zwar wichtig sind, aber nicht im Vordergrund stehen. Viel bedeutsamer sind die Volltext-Aggregatoren (B2B wie Meltwater, B2C wie Pulse, Zite, Readitlater), die ganze Texte übernehmen, Werbung abschneiden und überhaupt keinen Traffic mehr auf die Originalseiten leiten. Dieser Herausforderung stellt sich die Branche: durch NewsRight und durch das LSR. Dabei kann man überlegen, selbst einen Aggregator aufzubauen. Springer hat, wie Sie wissen, mit MyEdition ein Produkt im Beta-Test. Aber das kann nicht ersetzen, dass wir Lizenzen an Drittaggregatoren verkaufen – verschenken sollten wir die Inhalte nicht.
Beste Grüße
Christoph Keese
Tja, PR-Profis nutzen selbst solche Postings, um ihr überflüssiges LSR zu propagieren.
Auch Ihnen, lieber A. G., steht es offen, hier mit Argumenten an der Diskussion zu partizipieren, so wie es Christoph Keese tut. Nörgeln allein bringt uns in der Sache nicht weiter… ;-)
Jedem Wettbewerbsökonomen stellen sich die Nackenhaaren auf, wenn er soetwas lesen muss. Ein Zusammenschluss vieler (aller?) großen deutschen Verlage zu einer monopolistischen Lizenzvergabestelle (ob sie es nun “Clearinghouse”, “NewsRight” oder “Copiepresse” nennen) wird zurecht vom deutschen Kartellrecht untersagt. Welchen Nutzen (außer für die Anbieterseite) sollte soetwas auch haben?
Monopolistische Gebilde wie Verwertungsgesellschaften werden nur ausnahmsweise geduldet, wenn sich der einzelne Rechteinhaber andernfalls prohibitiv hohen Kosten der Rechtsdurchsetzung gegenübersieht. In dem Fall akzeptiert man den Wohlfahrtsverlust, der durch das Monopol eintritt, als geringeren Schaden. Soetwas mag für einzelne Künstler zweifelsohne gelten, aber keinesfalls für große Konzerne wie Springer, die sich sehr bequem allein um die Durchsetzung ihrer Rechte kümmern können.
Kollusion zwischen sämtlichen deutschen Verlagen hätte einzig den “Vorteil”, dass diese geschlossen gegenüber Google auftreten könnten — ein Gedanke der VDZ-Justiziar Fiedler durchaus gefällt. Das Resultat wäre jedoch nachteilig für die Verbraucher. Deshalb wird das Kartellamt soetwas nie zulassen. Außer eben der Gesetzgeber erzwingt die Maßnahme, in dem er eine VG-Pflicht für ein neu geschaffenes Leistungsschutzrecht erklärt. Wonach es leider aussieht…
@TheEconomicScribbler: Guter Einwand. Die Gefahr von monopolistisch (überhöhten) Preisen besteht in der Tat bei einer Bündelung von Interessen, wie sie mein Vorschlag einer Clearingstelle vorsieht. Dem könnte man aber entgegenwirken. Bei der Preisfindung etwa mit Hilfe von Auktionsverfahren.
Zudem sollten Sie nicht übersehen, dass der jetzt zur Realisierung anstehende Vorschlag einer Verwertungsgesellschaft ebenfalls ein Monopol darstellt. Dieses dürfte sogar noch rigider und unflexibler sein als mein Vorschlag.
Einer zentralen Clearingstelle könnte man zudem die Auflage machen, transparent zu machen, in welchem Umfang überhaupt Inhalte verlinkt, auszugsweise “zitiert” oder vollständig in andere Medien übernommen werden. Wir bekämen so ein klares Bild und könnten als Gesellschaft besser diskutieren, wofür Verlage tatsächlich entlohnt werden müssten und was von ihnen toleriert werden sollte. Derzeit diskutieren wir im Grunde rein ideologisch, weil es keine Faktentransparenz gibt. Die Zeitungsverleger beschwören ihr Unglück, während die Gegenseite nur abwiegelt und alles als übertrieben abtut…
[...] Matthias Schwenk: Warum kann der Markt das nicht richten? Zum Leistungsschutzrecht deutscher Verlage [...]
Dass urheberrechtlich geschützte Texte ohne Erlaubnis in großen Teilen oder komplett übernommen und neu veröffentlicht werden, ist eine Schweinerei. Aber hier ist die bestehende Rechtslage doch eindeutig. Worauf gründet sich die Klage von AP?
@TheEconomicScribbler: NewsRight stellt kein Monopol dar, ebenso wenig wie die PMG. NewsRight arbeitet auf der Basis nicht-exklusiver Rechte und konstituiert schon deswegen kein Monopol. Jeder Verlag kann seine Rechte parallel zu NewsRight weiter selber wahrnehmen oder auch an andere Dritte übertragen. Bestehende Lizenzen, die von Verlagen vergeben worden sind, bleiben bestehen. Hat ein Verlag X einem Aggregator Y eine Lizenz bereits erteilt, klammert NewsRight X aus seinem Katalog gegenüber Y aus. Dafür gibt es entsprechende Anpassungsmechanismus für den Preis. Ihr Einwand, es handele sich um Monopole oder Kartelle, ist somit gegenstandslos. Deutsche Verwertungsgesellschaft bilden zwar in der Tat Monopole, aber bitte beachten Sie, dass die VG-Pflicht auf Wunsch der Politik eingeführt wird.
Ich bitte Sie. Wollen Sie mir demnächst weismachen, dass die Einführung des Leistungsschutzrechts als solches allein auf übereifrige Politiker zurückgeht?
Wenn ich mich recht erinnere hatte ich Ihnen schon vor einigen Monaten in Ihrem Blog ausführlich dargelegt, warum ich Ihnen die oben zitierte Aussage nicht glaube. In die Anhörungen des BMJ zum “Dritten Korb” im Juni 2010 gingen VDZ und BDZV laut gemeinsamer Erklärung mit der Forderung: “Ebenso ist zu gewährleisten, dass Rechtssicherheit für die gewerblichen Nutzer verlegerischer Leistungen darüber entsteht, welche Institution die Rechte wahrnimmt. BDZV und VDZ regen aus diesem Grund die Auswertung über eine Verwertungsgesellschaft an.” Eine ebenso deutliche Sprache spricht der Verlegerentwurf von 2010: “Das Recht des Presseverlegers, einzelne Vervielfältigungsstücke von Teilen eines in unkörperlicher Form veröffentlichten Presseerzeugnisses zum eigenen gewerblichen Gebrauch herzustellen, kann nur durch eine Verwertungsgesellschaft wahrgenommen werden” (§87 g Abs. 1)
Bei den Münchner Medientagen im September 2011 haben Sie den BDI dafür kritisiert, sich gegen eine kollektive Verwertung des Leistungsschutzrechts auszusprechen. In sofern glaube ich Ihnen in diesem Punkt einfach nicht.
Aber für’s Protokoll mal folgende simple Frage: sollte der hoffentlich bald vorliegende Gesetzesentwurf des Leistungsschutzrechts keine Auswertung über eine Verwertungsgesellschaft vorschreiben, werden VDZ und BDZV (oder meinetwegen auch bloß Springer) dies dann begrüßen oder kritisieren?
@Matthias Schwenk, ok, ich gehe von folgenden Gedanken zunächst aus:
- Jeder Wirtschaftszweig unterliegt marktwirtschaftlichen Grundsätzen (Ausnahme: Finanzwirtschaft) und ist zunächst verpflichtet, etwaige wirtschaftliche Probleme selbst zu lösen. Frage an Herrn @Keese: Was hat die Verlagswirtschaft bisher unternommen? Reicht das? Welche weiteren Möglichkeiten gibt es?
- Es gibt keine Verpflichtung, kein Gebot für Verlage das Internet zu nutzen. S.o. zur Pay-Wall.
- Wenn ein LSR unbedingt politisch – wegen der starken Lobbyarbeit – durchgesetzt werden soll, welche (1) Schranken sind zu beachten: Zitierrecht anderer, Verlinkungsmöglichkeiten, Bildungschancen, neue Marktchancen für innovative Unternehmen (die auch von Verlagen wahrgenommen werden können). (2) Werden bei einem etwaigen Leistungsschutzrecht die Leistungen der Urheber angemessen vergütet? Frage an Herrn @Keese: Um wie viel Prozent wird das Zeilenhonarar künftig angehoben? Was unternehmen Verlage, um den Markt für Urheber attraktiver zu gestalten?
Herr Keese spricht in seinem Beitrag vom 7.03.2012 um 21:27 Uhr Weiterführendes an und umgeht damit, Kernfragen zunächst zu beantworten. Es ist ja nicht ungeschickt, so zu tun, als wenn etwas Überflüssiges durch ist. ;-)
Für mich hat sich die deutsche Verlegerlandschaft damit total ins Aus manövriert. Die sollen sie sich einfach aus dem Internet raushalten, wenn sie nicht rezitiert oder verlinkt werden können sollen! Denn dazu ist dieses soziale Medium da. Für Interation und Kommunikation. Beides Felder, die Verlage noch nie beherrschten.
Nun müssen Internetleser nur noch konsequent auf Newsaggregatoren umsteigen, welche Verlagsangebote nicht mehr enthalten werden, sondern hunderttausende Blogs und andere Internetangebote (diese Entwicklung ist nicht aufzuhalten) und schon können Bertelsmann, Springer etc. ihre Webseiten einstampfen. Frage ist nur, warum nicht gleich so (siehe 2. Satz)?
Einfach nur sinnfrei, was die sich damit antun – und leider auch der nachhaltige Schaden für die deutsche Presselandschaft, der vorprogrammiert ist. Ob es diese in ein paar Jahren noch gibt? Ich vermute nicht… sie haben ihr eigenes Todesurteil gesprochen.
[...] Warum kann der Markt das nicht richten? Zum Leistungsschutzrecht deutscher Verlage Wie genau sich der dazu gehörende Algorithmus zusammensetzt bleibt letztlich so geheim wie die Rezeptur von Googles PageRank. In der Praxis jedoch liefert news.me einen sehr guten Dienst insbesondere für die Tage, an denen man selbst keine oder nur … Read more on CARTA [...]