#Geistiges Eigentum

Kleine Anfrage an die Kritiker des geistigen Eigentums

von , 6.3.12

Seit Jahr und Tag gehen die Kritiker des geistigen Eigentums mit dem Satz hausieren, die Urheber seien als Werkschöpfer nur Zwerge, „die auf den Schultern von Giganten stehen“. Deshalb sei das Konzept vom „geistigen Eigentum“ kulturfeindlicher Unsinn.

Da möchte man mit Bertolt Brechts „lesendem Arbeiter“ zurückfragen: Ist das mit den Zwergen und den Giganten nicht auch beim Sacheigentum so? Wurde „das siebentorige Theben“ etwa nicht von Tausenden von Arbeitern erbaut, deren Arbeitskraft sich im Sacheigentum des Königs verdinglichte? Woher rührt die Geringschätzung des Dings? Warum wird nicht gesagt, dass auch Möbel, Autos, Häuser oder iPhones aus zahllosen Einzelleistungen unterschiedlichster Mitarbeiter und Generationen hervorgegangen sind? Dass Zwerge eben auch hier auf den Schultern von Giganten stehen?

Was spricht also dagegen, auch beim Sacheigentum ein allgemeines Nutzungsrecht für diejenigen zu fordern, die an der Herstellung der Produkte beteiligt waren? Und wenn wir den moralischen Maßstab der Kritiker des geistigen Eigentums anlegen, dann könnten wir sagen: die ganze Menschheit war beteiligt, also hat jeder Mensch ein Recht auf Nutzung. Die Menschheit hat das iPhone hervorgebracht. Und das Auto. Und den Kartoffelacker. Und das Fertighaus. Man könnte sogar bis zur Entstehung des Lebens oder bis zum Urknall zurückgehen. Denn im Zweifel hat immer die Vergangenheit die Gegenwart hervorgebracht. Die Gegenwart ist das Zwergenreich, das auf dem Giganten Vergangenheit steht.

Mag sein, ich übertreibe. Aber ich möchte den tapferen Kriegern wider das „geistige Eigentum“ (deren Motive ich sehr sympathisch finde) vor Augen führen, in welch argumentativen Dschungel sie sich ohne Not hineinphilosophieren. Da sie das Eigentum nicht (wie Platon oder Rousseau) gänzlich in Frage stellen (also auch nicht den Zorn der Sach-Eigentümer auf sich ziehen können), merken sie nicht, dass sie der Position der „User“ mit dieser Debatte einen Bärendienst erweisen.

Thomas Stadler schreibt z.B. in seiner Kritik des geistigen Eigentums – mit Berufung auf Dirk von Gehlens Buch „Mashup“:

„Es gibt keine originären Werke, die aus dem Nichts entstehen. Vielmehr knüpft jeder Urheber an etwas Bestehendes an und entwickelt es weiter. Und an dieser Stelle offenbart sich das Dilemma des Urheberrechts, das bislang ignoriert wird. Das Urheberrecht erweist sich als Hemmschuh, das selbst wirkliche Genies wie Mozart ausgebremst hätte.“

Das ist natürlich ein richtiger Gedanke. Andererseits ist es auch eine Binsenweisheit aus dem Poesiealbum: Ja, wir knüpfen alle an Bestehendes an und entwickeln es weiter. Auch materielle Güter ruhen auf den „Schultern von Giganten“. Warum also wird aus dieser wunderbaren Einsicht nicht die Konsequenz gezogen, geistiges und nicht-geistiges Eigentum gleichermaßen zu hinterfragen? Wenn schon, denn schon.

Wenn ich Thomas Stadlers Beitrag zum geistigen Eigentum richtig verstehe, so möchte er dieses vom Zeitpunkt seiner Veröffentlichung an sozialisieren – seine Kanzlei-Einrichtung, seinen Computer und seine sonstigen Wertsachen aber nicht. Die sollen der Allgemeinheit nicht zur Verfügung stehen. Niemand soll sie ohne Erlaubnis nutzen oder gar umgestalten dürfen. Stadler schreibt, man möge doch endlich erkennen…

„…dass es dem Wesen des ‚geistigen Eigentums’ entspricht, einer wesentlich stärkeren Sozialbindung zu unterliegen als das Sacheigentum. Denn Geisteswerke sind gleichzeitig auch Bestandteil des Wissens und der Kultur der gesamten Menschheit und als solches ab dem Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung auch Allgemeingut.“

Ein bildschöner Gedanke! Doch in Artikel 14 des Grundgesetzes steht nicht: „Geistiges Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen“. In Artikel 14 steht: „Eigentum verpflichtet“ – ohne jede Einschränkung. Warum also soll ein Filmemacher mehr Verpflichtungen haben als ein Bauunternehmer oder ein Rechtsanwalt? Sollte nicht auch ein Mietshaus vom Tage seiner Fertigstellung an zum Allgemeingut werden? Bremst es nicht die Entwicklung der Menschheit, wenn die Nutzung eines Angebots (oder einer Leistung) nur auf jene beschränkt bleibt, die dafür eine Nutzungsgebühr entrichtet oder irgendeine Sonder-Erlaubnis bekommen haben? Der Bauunternehmer, könnte Stadler argumentieren, hätte sein Haus ja nicht – für jedermann sichtbar – ins (Straßen-)Netz stellen müssen. Und er hätte festlegen können: Ich will im Stadtplan (also in der analogen Suchmaschine) auf keinen Fall gefunden werden.

Es sind diese immer wieder recycelten Argumentationsmuster, die eine konstruktive Debatte über die Reform des Urheberrechts verhindern. Es ist ein Ausweichen ins Grundsätzliche samt den dazu gehörenden Haarspaltereien (etwa über das „Wesen“ des geistigen Eigentums). Zugegeben: Es entbehrt nicht einer gewissen kirchen-fundamentalistischen Komik und hat einen gewissen Unterhaltungswert, sich mit abseitigen ontologischen Fragestellungen zu befassen, etwa derjenigen, wie viele Engel wohl auf eine Nadelspitze passen? In der Sache bringt uns das aber nicht weiter. In der Sache müsste eher auf §24 Urhebergesetz hingewiesen werden, der eine “freie Benutzung” anderer Werke sehr wohl erlaubt:

„Ein selbständiges Werk, das in freier Benutzung des Werkes eines anderen geschaffen worden ist, darf ohne Zustimmung des Urhebers des benutzten Werkes veröffentlicht und verwertet werden.“

Ganz so innovationsfeindlich, wie manche Leute es darstellen, ist das Urheberrecht also nicht. “Kreatives Kopieren” ist durchaus erlaubt. Anstatt aber den Sinn und den Unsinn der Nutzungsrechte für Sacheigentum und Immaterialgüter zu diskutieren und beide miteinander zu vergleichen, verheddern sich die Kritiker des geistigen Eigentums in einem Kategorienfehler: Sie vergleichen analoges Sacheigentum mit digitalen Kopien. Sie sagen: Das eine kann man stehlen, das andere nicht. Was niemandem weggenommen werden kann, ist auch kein Eigentum.

Eigentum ist aber eine gesellschaftliche Übereinkunft – in beiden Fällen. Ob es materiell oder immateriell, kulturell nützlich oder schädlich ist, spielt für die gesellschaftliche Festlegung keine Rolle. Die Kritiker des geistigen Eigentums begreifen nicht, dass es um “das Wesen” des geistigen Eigentums überhaupt nicht geht. Die Frage der Zuteilung oder der Einschränkung von Nutzungsrechten ist mit ontologischen Haarspaltereien über das “Wesen des Eigentums” nicht zu lösen.

Allerdings fällt die Debatte ums geistige Eigentum unweigerlich auf seine Kritiker zurück. Sie müssen nun erklären, warum sie in Fragen des Eigentums so inkonsequent sind. Zwar glaube ich nicht, dass der freiheitlich gesinnte Thomas Stadler eine sozialistische Insel der Besitzlosigkeit mitten im Kapitalismus schaffen möchte, aber was will er dann? Zu wessen Gunsten würde die Enteignung der Künstler mitten im Kapitalismus ausfallen? Richtig: zugunsten anderer Kapitalisten, und nicht etwa zugunsten der vielbeschworenen Allgemeinheit. Womit wir wieder bei der leidigen Systemfrage wären: Glaubwürdig sind die Kritiker des geistigen Eigentums nur, wenn sie das Eigentum ohne jede einschränkende ‘Vorsilbe’ in Frage stellen. Aber genau das trauen sie sich nicht.

 

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