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Das Leistungsschutzrecht ist geliefert

von , 4.3.12

Nun also doch: Das Leistungsschutzrecht soll kommen:

„Gewerbliche Anbieter im Netz, wie Suchmaschinenbetreiber und News-Aggregatoren, sollen künftig für die Verbreitung von Presseerzeugnissen (wie Zeitungsartikel) im Internet ein Entgelt an die Verlage zahlen. Damit werden die Presseverlage an den Gewinnen gewerblicher Internet-Dienste beteiligt, die diese – mit der bisher unentgeltlichen – Nutzung der Verlagserzeugnisse erzielen. Auch die Urheber sollen eine angemessene finanzielle Beteiligung an der Verwertung des Leistungsschutzrechts erhalten. Einzug und Verteilung der Entgelte soll über eine Verwertungsgesellschaft erfolgen. Die Schutzdauer soll ein Jahr betragen. Die private Nutzung von Presseerzeugnissen im Internet wird nicht vergütungspflichtig, normale User werden also nicht betroffen sein.“

Das meldet BILD.

Und der grüne Netzpolitiker Konstantin von Notz wettet schon mal dagegen: Das Leistungsschutzrecht, so twitterte er gestern Abend, „wird wegen Ermangelung rechtssicherer Umsetzbarkeit nicht kommen“.

Lesen Sie dazu auch: Verlage contra Google – Der vergessene Kampf um ACAP (aus dem Jahr 2009!)

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