#Bundestag

Medienanstalten: Der Bundestag sendet im “rechtsfreien Raum”

von , 16.3.11

Hat das eigentlich schon jemand so richtig mitbekommen? Die Landesmedienanstalten haben dem Bundestag heute mitgeteilt, dass sein ‘gestaltetes Parlamentsfernsehen’ nicht mit dem deutschen Medienrecht vereinbar sei.

Fuchs: "Der Bundestag handelt im rechtsfreien Raum"

Beim Parlamentsfernsehen “in seiner aktuellen Form” (nicht nur 1:1-Übertragung aus dem Plenum, sondern auch journalistische Beiträge) handelt es sich nach Ansicht der Landesmedienanstalten um Rundfunk. Und Rundfunk dürfe hierzulande der Staat nicht veranstalten. Daher sende der Bundestag derzeit ohne Lizenz – und eine entsprechende Lizenz könne ihm auch nicht erteilt werden.

Dieses Prüfergebnis teilte Thomas Fuchs, Direktor der Landesmedienanstalt Hamburg/Schleswig-Holstein, Bundestagspräsident Norbert Lammert heute mit. Fuchs erklärte:

„Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen.“

Mit dieser Entscheidung setzen die häufig zahmen Landesmedienanstalten ein erstaunlich deutliches Signal gegen die Ausweitung staatlicher Selbstberichterstattung in digitalen Medien. Der Staat darf den freien Medien keine Konkurrenz machen. Dieses Grundprinzip, das sich aus Artikel §5 des Grundgesetzes ableitet, wird durch die Entscheidung gestärkt. Die Strategie des Bundestages hingegen, sein para-journalistisches Programm klammheimlich immer weiter auszuweiten (“Zu Gast im Studio“, journalistische Kurzbeiträge, etc.), wurde damit ein Kontrapunkt entgegen gesetzt.

Die Entscheidung kann dabei durchaus als Signal gesehen werden in Bezug auf die anstehende Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Staatsferne des  ZDF . Staatsferne im Rundfunk, so kann man das Votum lesen, ist ein hohes Gut – und eine wichtige Aufsichtsaufgabe.

"Es gibt keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen."

Update: Hier als Hintergrund Texte von SatundKabel und aus der taz.

Carta dokumentiert hier die Pressemittelung des Landesmedienanstalten:

ZAK-Pressemitteilung 08/2011: Derzeitige Rechtslage lässt Parlamentsfernsehen des Deutschen Bundestages nicht zu – Rundfunk muss staatsfern sein

Das Fernsehen des Deutschen Bundestages ist in seiner aktuellen Form nach Auffassung der Kommission für Zulassung und Aufsicht der Landesmedienanstalten (ZAK) ein Rundfunkangebot. Damit bedürfte es einer rundfunkrechtlichen Zulassung, die allerdings aus Sicht der ZAK nicht erteilt werden kann, da der Programmanbieter in diesem Fall ein Verfassungsorgan ist. Nach § 20a Abs. 3 des Rundfunkstaatsvertrags können juristische Personen des öffentlichen Rechts grundsätzlich keine Rundfunkzulassung bekommen.

Dieses Beratungsergebnis hat der ZAK-Vorsitzende, Thomas Fuchs, am heutigen Mittwoch dem Präsidenten des Deutschen Bundestages sowie dem Vorsitzenden der Rundfunkkommission der Länder mitgeteilt.

Thomas Fuchs erklärte dazu: „Der Bundestag handelt in einem rechtsfreien Raum. Selbstverständlich muss auch der Bundestag wie alle anderen Institutionen die Möglichkeit haben, über seine Arbeit auf zeitgemäße Art und Weise zu informieren. Derzeit gibt es aber keine Rechtsgrundlage für ein so gestaltetes Parlamentsfernsehen.“

Hintergrund:

Bereits seit 1990 veranstaltet der Deutsche Bundestag ein „Bundestagsfernsehen“, das zunächst nur hausintern, später verschlüsselt im digitalen Kabel in Berlin und dann auch, ebenfalls verschlüsselt, bundesweit über Satellit ausgestrahlt wurde. Das Programm bestand im Wesentlichen aus Live-Übertragungen von Plenar- und Ausschusssitzungen und wurde als Öffentlichkeitsarbeit des Bundestages eingestuft. Das Parlamentsfernsehen erhielt 1999 eine Erlaubnis der mabb – Medienanstalt Berlin-Brandenburg für die Einspeisung in die digitalisierten Kabelanlagen in Berlin, aber keine rundfunkrechtliche Lizenz.

Anlass für die aktuellen Beratungen der ZAK sind zwei Entwicklungen:
Seit Januar 2011 wird das Programm unverschlüsselt über die bisherigen Wege sowie als Webstream verbreitet. Außerdem wird es inzwischen deutlich stärker redaktionell gestaltet, so dass zu klären war, ob das Parlamentsfernsehen bereits ein Rundfunkangebot darstellt und gegebenenfalls eine Lizenz braucht.

Die Beauftragte für Recht der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten, Cornelia Holsten, hat diese Fragen im Februar gemeinsam mit den Justiziaren der anderen Häuser intensiv geprüft. Der Beschluss der ZAK spiegelt das Ergebnis dieser Prüfung wider.

Über die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK)
Die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) setzt sich aus den gesetzlichen Vertretern (Direktoren, Präsidenten) der 14 Landesmedienanstalten zusammen. Der Direktor der geschäftsführenden Anstalt hat auch den Vorsitz der ZAK. Seit dem 1. Januar 2011 ist Thomas Fuchs – Direktor der Medienanstalt Hamburg / Schleswig-Holstein (MA HSH) – Vorsitzender von DLM und ZAK. Die Kommission für Zulassung und Aufsicht ist abschließend zuständig für die Zulassung bundesdeutscher Rundfunkveranstalter. Darüber hinaus werden Fragen der Zulassung und Kontrolle bundesweiter Veranstalter, Plattformregulierung sowie die Entwicklung des Digitalen Rundfunks bearbeitet. Die Aufgaben im Einzelnen hat der Gesetzgeber in § 36 Abs. 2 RStV vorgeschrieben. Die ZAK nutzt zur Erfüllung ihrer Aufgaben die Dienste zweier Beauftragter: Der Beauftragte für Programm und Werbung ist der Präsident der Landesanstalt für Kommunikation Baden-Württemberg (LFK), Thomas Langheinrich, und der Beauftragte für Plattformregulierung und Digitalen Zugang der Direktor der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb), Dr. Hans Hege.

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