#Leistungsschutzrecht

Leistungschutzrecht: “Noch ein Gebührenmodell”

von , 15.2.11

Neuer Aufschlag zur Leistungsschutzrechtskritik heute in der NZZ. Da Kritiker des Gesetzesvorhabens “in der deutschen Presse wenig zu Wort” kämen, druckt die NZZ heute einen umfangreichen Text von IGEL-Mitbegründer (und Carta-Autor) Philipp Otto.

Für Otto zeugt die Forderung nach einem Leistungsschutzrecht “tragisch und komisch zugleich” von der ” selbstverschuldeten Unmündigkeit” der Verlage.

Otto schreibt:

Die deutschen Presseverlage hätten ein Leistungsschutzrecht gar nicht nötig. Gerade sie verfügen über Kompetenzen und Mittel, zukunftsfähige Geschäftsmodelle im Internet zu etablieren und so den vielzitierten Qualitätsjournalismus zu erhalten. Allein, viele von ihnen tun es nicht, zumindest nicht mit der erforderlichen Konsequenz und Kreativität. Nun den Gesetzgeber zu Hilfe zu rufen, ist tragisch und komisch zugleich. Immanuel Kant hätte seine wahre Freude gehabt. Nimmt man die Befreiung aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit als Kerngedanken der Aufklärung, so müssen sich die Presseverlage grundsätzlich fragen lassen, warum sie mit der Forderung nach einem Leistungsschutzrecht die Vergangenheit in die Zukunft holen wollen.

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