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Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Spickmich, ELENA, Abofallen

von , 27.9.10

Bundesverfassungsgericht nimmt Spickmich-Fall nicht zur Entscheidung an
Der Streit um das Lehrerbewertungsportal spickmich.de ist vorerst beendet. Wie Telemedicus vergangene Woche erfuhr, hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungsbeschwerde einer Lehrerin gegen das Urteil des Bundesgerichtshof in Sachen Spickmich bereits Ende August nicht zur Entscheidung angenommen (Az. 1 BvR 1750/09). Eine Begründung lieferte das Verfassungsgericht nicht. Der BGH hatte die anonyme Bewertung von Lehrern bei spickmich.de im Sommer letzten Jahres grundsätzlich für zulässig erachtet (Az. VI ZR 196/08). Das BVerfG hatte daran offenbar nichts zu beanstanden. Sofern die betroffene Lehrerin sich nicht an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wendet, ist das Kapitel Spickmich.de juristisch damit wohl abgeschlossen.

Bundesverfassungsgericht lehnt Eilantrag gegen ELENA ab
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Bundesverfassungsgericht am 14. September einen Eilantrag gegen den umstrittenen Elektronischen Entgeltnachweis ELENA abgelehnt (Az. 1 BvR 872/10). Mit dem neuen Verfahren sollen ab 2012 künftig Einkommensnachweise elektronisch erbracht werden. Dazu werden bereits jetzt die Daten von Arbeitnehmern bei einer zentralen Stelle gespeichert. Und dabei wird es zunächst auch bleiben. Zwar stelle bereits diese Speicherung einen Eingriff in die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer dar, so das Bundesverfassungsgericht. Ein Zugriff erfolge jedoch – außer zu Erprobungszwecken – derzeit nicht. Eine Eilbedürftigkeit sei daher nicht gegeben. Im Hauptsacheverfahren steht eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht derweil noch aus.

Bundesgerichtshof prüft, ob Geräteabgabe für Drucker dem EuGH vorgelegt werden muss
Der Streit um die Geräteabgabe für Drucker und Plotter muss möglicherweise vom Europäischen Gerichtshof geklärt werden. Das Bundesverfassungsgericht hat vergangene Woche entschieden (Az. 1 BvR 1631/08), dass der BGH nicht ausreichend geprüft habe, ob er den Fall dem EuGH zur Vorabentscheidung vorlegen muss. Diese Prüfung sei jedoch naheliegend, denn die europäischen Vorgaben nehmen eine Unterscheidung zwischen analoger und digitaler Vorlage nicht explizit vor. Der Bundesgerichtshof wird nun erneut in dem Fall entscheiden müssen.

Referentenentwurf zur TKG-Novelle vorgelegt
Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Referentenentwurf zur Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt. Mit dem Gesetzentwurf sollen zwei europäische Änderungsrichtlinien umgesetzt werden. Demnach wird der Netzzugang ausdrücklich auf passive Infrastrukturen wie Leitungsrohre und Masten erweitert. Außerdem soll es der Bundesnetzagentur möglich sein, die gemeinsame Nutzung bestimmter Infrastrukturen auch unabhängig von einer marktbeherrschenden Stellung anzuordnen. Daneben sieht der Entwurf einige Änderungen beim Verbraucherschutz vor, etwa bei der Abwicklung von Anbieterwechseln, bei der Transparenz von Call-by-Call-Verbindungen und Regelungen zu Warteschleifen bei Telefon-Hotlines. Der genaue Wortlaut des Referentenentwurfs ist derzeit noch nicht bekannt.

Bundesrat verschiebt Entscheidung zu Internet-Kostenfallen
Der Bundesrat konnte sich vergangene Woche nicht auf eine Lösung zum Schutz von Verbrauchern vor Kostenfallen im Internet einigen. Das Land Rheinland-Pfalz hatte gefordert, dass kostenpflichtige Verträge im Netz erst dann wirksam geschlossen werden sollen, wenn der Verbraucher dies ausdrücklich bestätigt. Eine Mehrheit dafür fand sich im Bundesrat jedoch nicht. Vom Tisch sind die Pläne gegen Abofallen damit aber noch nicht. Ebenfalls diese Woche sprach sich Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger für eine solche „Button-Lösung” aus, wonach Verträge nur bei Klick auf einen speziellen Button im Netz geschlossen werden sollen. Rückendeckung bekam sie dafür von ihrer Kollegin Verbraucherministerin Aigner, die jedoch eine europäische Lösung vorzieht. Auch dafür stehen die Chancen nicht schlecht. Denn auch EU-Justizkommissarin Viviane Reding soll zugesagt haben, die deutsche Lösung im Kampf gegen Abofallen zu unterstützen. Noch in diesem Jahr wolle man einen gemeinsamen Standpunkt verabschieden, so Aigner.

Bundeskartellamt soll Videoplattform von ProSieben und RTL prüfen
Die geplante Video-Plattform von ProSieben und RTL muss vom Bundeskartellamt abgesegnet werden. Das hat die Europäische Kommission vergangene Woche entschieden. Deutschland und Österreich hatten Befürchtungen geäußert, dass die nationalen Märkte durch die gemeinsame Plattform erheblich beeinflusst werden könnten. Die Kommission teilte diese Ansicht und forderte die Kartellbehörden beider Länder auf, die Pläne der beiden Privatsender juristisch zu prüfen.

Call-In-Shows: Landesmedienanstalt verhängt erneut Bußgelder
Die bayerische Landesmedienanstalt BLM hat erneut Bußgelder gegen den Fernsehsender Sport1, sowie gegen zwei Moderatoren wegen Verstößen gegen die Gewinnspielsatzung verhängt. Grund: irreführende oder falsche Aussagen zu den Gewinnspielen, sowie der „Aufbau von unzulässigem Zeitdruck”.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

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