Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: Geheimes Jugendschutzgutachten, depub.org, Twittern aus dem Gerichtssaal

von , 20.9.10

Gutachten zum Jugendschutz bleibt geheim
Wie vergangene Woche bekannt wurde, hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Mitte August entschieden, dass die Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz ein von ihr in Auftrag gegebenes Gutachten über die Durchsetzbarkeit von Jugendschutzvorschriften im Internet geheim halten darf (Az. 10 A 10076/10.OVG). Das Gutachten hatte untersucht, inwiefern die Landeszentrale gegen Diensteanbieter mit vermeintlichem Sitz im Ausland vorgehen kann. Auch andere Landesmedienanstalten hatten sich bei entsprechenden Verfahren auf dieses Gutachten berufen. Ein Rechtsanwalt verlangte nun auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes von der Landeszentrale Zugang zu dem Gutachten. Die Behörde wies den Antrag jedoch zurück. Zu Recht, wie das Oberverwaltungsgericht feststellte: Würde das Gutachten – und damit der Wissensstand der Behörde – den betroffenen Content-Providern bekannt, hätten die Anbieter Anhaltspunkte zur Entwicklung neuer Verschleierungstaktiken.

Landgericht Koblenz verbietet Live-Berichterstattung über Mordprozess im Internet
Im Rahmen eines Mordprozesses hat das Landgericht Koblenz einem anwesenden Journalisten untersagt, per Twitter „live” aus dem Gerichtssaal zu berichten. Es ist – soweit bekannt – das erste Verbot dieser Art und wirft juristisch ein Problem auf: Denn § 169 S. 2 GVG verbietet dem Wortlaut nach lediglich Ton- und Rundfunkaufnahmen aus dem Gerichtssaal, nicht jedoch Textnachrichten. Zwar hat der vorsitzende Richter auch abseits dessen für die Ordnung in der Sitzung zu sorgen; ob ein sitzungspolizeiliches Verbot jedoch im konkreten Fall mit den Grundrechten der Betroffenen vereinbar ist, lässt viel Spielraum für juristische Diskussionen.

Moderierte Foren: Presserat für Nutzerkommentare zuständig
Der deutsche Presserat sieht sich auch für moderierte Internet-Foren zuständig. Das hat das Plenum des Presserates vergangene Woche beschlossen. Der Presserat sei für die Prüfung und ethische Bewertung journalistisch-redaktioneller Publikationen zuständig. Dazu gehören nach Ansicht des Plenums auch solche Foren, deren Beiträge vor Veröffentlichtung redaktionell geprüft werden. Unmoderierte Foren unterfallen jedoch nach wie vor nicht der Aufsicht des Presserates.

Depubliziertes republiziert: Archiv von tagesschau.de veröffentlicht
Unter depub.org haben Unbekannte das Archiv von tagesschau.de aus den Jahren 1999 bis 2010 veröffentlicht. Die Daten waren im Juli bei Piratebay frei zum Download aufgetaucht. Die anonymen Betreiber von depub.org haben diese nun als benutzerfreundliches Archiv aufbereitet und der Allgemeinheit zur Verfügung gestellt. Seit dem 12. Rundfunkänderungsstaatsvertrag mussten die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten aufgrund der Regelungen zum „Drei-Stufen-Test” zahlreiche ältere Online-Inhalte löschen. Mit depub.org wollen die Betreiber deshalb die Inhalte vor dem „Verschwinden aus dem Netz” bewahren. Die ARD reagierte gespalten auf das Angebot: Während eine NDR-Sprecherin mitteilte, man werde „mit allen juristischen Mitteln” dagegen vorgehen, bezeichnete NDR-Rundfunkrätin Kerssenbrock die Aktion als „Beleg für die Fragwürdigkeit des bürokratischen Monstrums Drei-Stufen-Test”.

Leutheusser-Schnarrenberger gegen Eile bei Vorratsdatenspeicherung
Bundesjustizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will sich nicht zu einer Entscheidung über die Zukunft der Vorratsdatenspeicherung drängen lassen. Wie die Ministerin auf WDR 5 erklärte, halte sie es für unverantwortlich, ein erneutes Scheitern vor dem Bundesverfassungsgericht zu riskieren. Sie wolle deshalb zunächst die Evaluierung der entsprechenden EU-Richtlinie abwarten.

Länderminister wollen gegen Telefon-Abzocke vorgehen
Verbraucher sollen künftig besser vor Telefon-Abzocke geschützt werden. Auf eine entsprechende Initiative haben sich die Verbraucherschutzminister der Länder vergangene Woche geeinigt. Danach sollen telefonisch geschlossene Verträge künftig nur noch dann wirksam sein, wenn der Abschluss schriftlich vom Verbraucher bestätigt wurde. Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner soll bereits ihre Unterstützung für einen entsprechenden Gesetzesentwurf signalisiert haben.

Keine Eintragungsfähigkeit von Lego-Spielbaustein als Gemeinschaftsmarke
Der Europäische Gerichtshof hat am Dienstag entschieden, dass der Spielbaustein von Lego nicht als Gemeinschaftsmarke eintragbar ist (Az. C-48/09 P). Die Form der Bausteine erfülle in erster Linie eine technische Funktion, so der EuGH. Mit der Eintragung als Marke bestünde deshalb die Gefahr, dass im Wege des Markenrechts nicht nur ein Herkunftshinweis geschützt werde, sondern vielmehr auch ein technisches Verfahren. Zwar sei es grundsätzlich möglich, auch funktionelle Formen als Marke eintragen zu lassen. Dies gelte jedoch nicht, wenn die Form ausschließlich „eine technische Lösung verkörpert” und deren Eintragung als Marke deshalb „die Verwendung dieser technischen Lösung durch andere Unternehmen behindern würde”.

„Ohne 19% Mehrwertsteuer” ist zulässige Werbung
Der Bundesgerichtshof hat vergangene Woche seine Entscheidung von Ende März über die Werbung mit dem Hinweis „ohne 19% Mehrwertsteuer” veröffentlicht (Az. I ZR 75/08). Die Elektronik-Kette Media Markt hatte Anfang 2007 damit geworben, für einen Tag bestimmte Artikel „ohne 19% Mehrwertsteuer” zu verkaufen, bzw. auf die Artikel 19% Nachlass zu gewähren. Ein Wettbewerber sah darin eine unsachliche Beeinflussung der Verbraucher, da durch den kurzen Aktionszeitraum ein unangemessener Zeitdruck erzeugt werde. Der BGH entschied jedoch, dass die Werbung zulässig war. Der mündige Verbraucher sei durchaus in der Lage, mit einem solchen Kaufanreiz in rationaler Weise umzugehen. Ein Werktag sei auch ausreichend, sich mittels Internet über Alternativangebote zu informieren und Preise zu vergleichen.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

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