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GEZ-Reform: Von Gutachten und Denksportaufgaben

von , 16.9.10

Wieder gibt es ein medienpolitisches Problem. Ein Problem, dass die Länder geschaffen haben. Erst ging es um die Frage, ob eine Haushaltsabgabe möglich ist, dann um die die Frage, inwieweit ARD und ZDF im Internet „Presse machen“. Aktuell trifft die geplante Umsetzung der Haushaltsabgabe auf erhebliche datenschutzrechtliche Bedenken. Und dies nicht nur bei den Datenschutzbeauftragten.

In jeder dieser Fragen gaben ARD und ZDF als Betroffene Gutachten in Auftrag, obwohl nicht sie, sondern die Länder als Gesetzgeber und Rechtsaufsicht die Fragen lösen und Antworten suchen müssten.

Im aktuellen Fall heißt der Autor Prof. Dr. Hans Peter Bull, er ist Staatsrechtslehrer und ehemalige Bundesbeauftragte für den Datenschutz.

Das Gutachten behandelt eine Vielzahl datenschutzrechtlicher Fragestellungen, die im Zusammenhang mit der staatsvertraglichen Regelung des Rundfunkbeitrags derzeit diskutiert werden,

teilen ARD und ZDF mit.

Der Gutachter kommt zu dem Ergebnis, dass die Regelungen im Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag den datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen und zur Gewährleistung der verfassungsrechtlich geforderten gleichmäßigen Heranziehung aller Beitragszahler geeignet, erforderlich und angemessen sind.

Besser könnten es auch Google und Facebook nicht formulieren. Und was sagt der Gutachter zur aktuellen Kritik der Landesdatenschutzbeauftragten?

Ja, wie kann der Gutachter überhaupt dies alles feststellen und sich zu einem Entwurf zum Rundfunkbeitragsstaatsvertrag positionieren? Auf welchen Staatsvertrags-Entwurf bezieht er sich denn? Hatte nicht erst am 9. September, also vor nicht einmal einer Woche, der ARD-Vorsitzende Peter Boudgoust in Berlin laut epd medien „kürzlich erschienene Zeitungsberichte über die Folgen der geplanten Reform der Rundfunkfinanzierung als ‚häufig unbegründet’ zurück gewiesen“ und festgestellt: „Da machen sich viele noch sehr abstrakt Sorgen“.

Kurz zuvor hat Carta einen aktuellen Staatsvertragsentwurf veröffentlicht und auf die Datenschutzprobleme hingewiesen. Viele Zeitungen übernahmen die Einschätzung, dass mit den neu zu erhebenden Daten die GEZ zur Super-Meldebehörde ausgebaut wird. Auch die FDP und die Linke sprachen sich gegen die Pläne aus.

Doch viele Details der anstehenden Umstellung seien noch offen, zitierte der Medien-Fachdienst epd medien Peter Boudgoust: „Da warten noch Denksportaufgaben auf den Gesetzgeber“. Wie kann man dann ein datenschutzrechtliches Gutachten veröffentlichen, wenn doch noch vom Gesetzgeber „Denksportaufgaben“ zu lösen seien?

Dieser Beitrag erschien auch bei Digitale Linke.

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