#Bundestag

Bundestagsverwaltung verlangt 360 Euro für Auskunft über Geschenke

von , 30.8.10

“115 Abgeordnete bestellen Füller 68.800 Euro” hieß es vergangenen November bei Bild. Der Bild-Redakteur Nikolaus Harbusch hatte herausgefunden, dass 115 Parlamentarier die Möglichkeit, Bürokosten im Rahmen eines Kontos für Sachleistungen abzurechnen, genutzt hatten, um 396 Schreibwerkzeuge der Marke Montblanc zu bestellen.

Dies brachte mich auf die Idee, bei der Bundestagsverwaltung einmal nachzufragen, welche Ehren- und Gastgeschenke die Verwaltung für wen anschafft hat. Doch die Parlamentsverwaltung weigert sich, Auskunft darüber zu geben, für wen Geschenke bestimmt sind. Für die Beantwortung meiner Anfrage auf Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG), die in Erfahrung bringen soll, welche Geschenke von März 2007 bis Oktober 2009 angeschafft wurden, verlangt der Pressesprecher des Bundestages 360 Euro Gebühren.

Wie die Bundestagsverwaltung mitteilte, wurden zwischen dem 1. Oktober 2009 und dem 31. März 2010 – also zu Beginn der Wahlperiode und zu einer Zeit, zu der sich Ausschüsse und Parlamentariergruppen noch konstitutierten – folgende Geschenke angeschafft:

  • 101 Kugelschreiber (Gesamtkosten: 430,26 Euro), 100 Kugelschreiber (745 Euro)
  • 30 Medaillen Meißner Porzellan (158,70 Euro)
  • 5 Schreibmappen „Lamm-Nappa“ (825 Euro)
  • 1 Seidenschal (325 Euro)

Wem die Geschenke wann überreicht wurden, wollte das Haus von Bundestagspräsident Norbert Lammert nicht mitteilen. Man sehe sich “aufgrund des außenpolitischen Bezuges” nicht zu einer entsprechenden Auskunft gegenüber der Presse verpflichtet, so die erste Aussage von Anna Rubinowicz-Gründler, stellvertretende Leiterin des Pressereferats. Dann teilte sie mit, die Empfänger müssten “geheim gehalten werden”. Man befürchte: Die mit den Geschenken “verbundene Geste würde entwertet und Irritationen innerhalb der außenpolitischen Beziehun­gen” des Bundestages könnten “nicht ausge­schlossen” werden. Ob sich der behauptete außenpolitische Bezug auf alle oder nur einen Teil der Geschenke bezieht, teilte die Bundestagsverwaltung auf Nachfrage nicht mit.

Die Bundestagsverwaltung meint, um Informationen darüber zusammenzustellen, welche Geschenke in den zweiundeinhalb Jahren vor Oktober 2009 gekauft wurden, bedürfe es “der Durchsicht von 12 Aktenordnern mit insgesamt rund 6.000 Blatt Papier”. Den erforderlichen Zeitaufwand beziffert man auf “rund 72 Arbeitsstunden”. Da man mir jedoch bereits über einen Zeitraum von sechs Monaten Auskunft gegeben hat, würde dies bedeuten, dass man hierfür umgerechnet 1.200 Seiten Akten gesichtet haben will – schwer vorstellbar.

Nachdem die Auskunft über die Empfänger der Geschenke im Rahmen meiner Presseanfrage abgelehnt wurde, beantragte ich auch auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes Auskunft zu den Geschenken. In einem daraufhin übersandten Brief des Leiters der Bundestags-Pressestelle, Christian Hoose, teilte dieser mir mit, die Frage, an wen die Geschenke überreicht wurden, sei “Teil der parlamentarischen Kontakte zu in- und ausländischen sowie supranationalen Stellen”. Deshalb bestehe kein Anspruch auf Auskunft nach dem IFG.

In dem Schreiben ist von den zuvor genannten und angeblich zu sichtenden “12 Aktenordnern mit ingesamt rund 6.000 Blatt Papier” plötzlich keine Rede mehr. Stattdessen spricht Hoose nur noch von “zwei Ordnern je Jahrgang”, die ausgewertet werden müssten.

Hoose weiter: “Ich gehe davon aus, dass voraussichtlich Gebühren in einer Höhe von 360 Euro anfallen werden.” Diesen Betrag soll ich im Voraus überweisen. Dann will man mir mitteilen, wieviele Geschenke von März 2007 bis Oktober 2009 zu welchem Preis angeschafft wurden; eine Auskunft über die Empfänger soll es nicht geben. Das Prinzip der Vorkasse ist weder im IFG noch in der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) vorgesehen und nur in bestimmten Einzelfällen, z. B. wenn ein Antragsteller zuvor schon einmal nicht gezahlt hat, gerechtfertigt. “Vorkasse entspricht nicht dem Grundgedanken des Informationsfreiheitsgesetzes, Verwaltungshandeln transparenter zu gestalten”, so der Bundesbeauftragte für den Datenschutz in seinem letzten Tätigkeitsbericht.

Nach § 2 IFGGebV kann eine Behörde außerdem, selbst wenn eigentlich Gebühren erhoben werden könnten, von deren Erhebung aus “Gründen der Billigkeit oder des öffentlichen Interesses” absehen, also beispielsweise bei Journalisten, die für die Öffentlichkeit berichten. Offenbar geht die Bundestagsverwaltung davon aus, dass es die Mehrheit der Deutschen nicht interessiert, welche Geschenke für Privatpersonen im Namen der deutschen Bevölkerung mit Steuergeldern angeschafft werden.

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