Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: StreetView, Netzneutralität, Onlinestudie

von , 16.8.10

Streit um Start von Google Street View
Noch in diesem Jahr will Google den umstrittenen Dienst Street View in Deutschland starten. Das hat das Unternehmen vergangene Woche bekannt gegeben und damit die Diskussion um Street View erneut angeheizt. Datenschützer kritisieren nach wie vor, dass Google mit den Aufnahmen von Straßen und Gebäuden die Persönlichkeitsrechte von Passanten und Anwohnern verletzen könnte. Anfang Juli hatte der Bundesrat beschlossen, einen Gesetzesentwurf in den Bundestag einzubringen, mit dem Dienste wie Street View im Bundesdatenschutzgesetz ausdrücklich geregelt werden sollen. Das Bundeskabinett äußerte sich dazu vergangene Woche jedoch kritisch: Innenminister de Maizière warnte vor einer schnellen Lösung. Man dürfe bei allen Risiken und Sorgen die Chancen und Vorteile nicht außer Acht lassen. Auch Verbraucherschutzministerin Ilse Aigner zeigte sich zurückhaltend. Ein „Lex Google” dürfe nicht das Ziel sein. Die Bundesregierung sei sich jedoch einig, dass eine grundlegende Anpassung des Datenschutzrechtes an das Informationszeitalter notwendig sei.

Vorschläge von Google und Verizon zur Netzneutralität
Google hat vergangene Woche gemeinsam mit dem US-amerikanischen Provider Verizon einen Vorschlag über gesetzliche Rahmenbedingungen zum Schutz der Netzneutralität veröffentlicht und damit heftige Kontroversen ausgelöst. Die Unternehmen betonen zwar, die Grundsätze der amerikanischen Federal Communications Commission für ein weitgehend diskriminierungsfreies Internet anzuerkennen, schließen davon jedoch den Mobilfunkmarkt, sowie „Zusatzdienste” von Providern ausdrücklich aus. Hier solle lediglich ein Transparenzgebot gelten. Da der Mobilfunkmarkt wettbewerbsintensiver sei, sollten keine weitergehenden Forderungen an ein freies Netz gestellt werden. Während die Vorschläge bei Telekommunikationsanbietern auf vorsichtige Zustimmung stießen, werfen Kritiker Google wegen der weit formulierten Ausnahmen einen „Ausverkauf” der Netzneutralität vor. Google wies diese Vorwürfe jedoch zurück.

GEZ-Reform: FDP droht mit Verfassungsbeschwerde
Nach Berechnungen der FDP könnte die geplante Reform der Rundfunkfinanzierung zu drastischen Mehreinnahmen bei den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten führen. Zwischen 1,2 und 1,6 Milliarden Euro bezifferte der FDP-Medienpolitiker Burkhardt Müller-Sönksen vergangene Woche die Prognose der Partei. Sollte es tatsächlich zu solch gravierenden Mehreinnahmen kommen, prüft die FDP bereits den Gang zum Bundesverfassungsgericht.

GVU lässt freie Videos löschen
Die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechten hat vergangene Woche mehrere freie Videos gegen den Willen der Urheber bei der Video-Plattform Vimeo löschen lassen. Betroffen waren Videos vom „Elektrischen Reporter” von Mario Sixtus, sowie die Satire „Du bist Terrorist”. Alle Dateien waren von den Urhebern zur Veröffentlichung im Netz freigegeben. Die GVU bezeichnete die Löschungen als Versehen, wies die Verantwortung dafür jedoch von sich: Die Löschungen seien von einem externen Dienstleister ohne Auftrag veranlasst worden. Auf Abmahnung von Mario Sixtus gab der Dienstleister eine Unterlassungserklärung ab, entschuldigte sich für die Löschungen und wies Vimeo an, die entfernten Videos wieder ins Netz zu stellen.

Online-Studie von ARD und ZDF veröffentlicht
ARD und ZDF haben vergangene Woche ihre diesjährige Online-Studie veröffentlicht. Danach nutzen etwa 49 Millionen Menschen in Deutschland das Internet, 76% von ihnen täglich. Gleichzeitig geht die Fernsehnutzung jedoch nicht zurück, so die Studie. Vielmehr finde die „Bewegtbildnutzung” im Internet weitgehend parallel zum üblichen Fernsehkonsum statt.

NDR-Drehbuchaffäre: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat Anklage gegen die frühere NDR-Fernsehspielchefin Doris Heinze erhoben. Im vergangenen Jahr wurden Vorwürfe laut, dass Heinze über eine Produktionsfirma Drehbücher eingekauft haben soll, die sie und ihr Mann selbst unter Pseudonym verfasst hatten. Die ehemalige NDR-Mitarbeiterin soll sich deshalb nun gemeinsam mit ihrem Mann wegen Bestechlichkeit, Untreue und Betrug vor dem Hamburger Landgericht verantworten. Heinze selbst bestreitet einen Teil der Vorwürfe.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Adrian Schneider.

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.