#Leistungsschutzrecht

Stephan Thomae (FDP) fordert “Fairen Wettbewerb im Netz durch Presse-Leistungsschutz”

von , 12.8.10

Stephan Thomae, Bundestagsabgeordneter und Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Urheberrecht, hat seine Sicht auf das Presse-Leistungsschutzrecht bei Telemedicus veröffentlicht:

  • Demnach sollten “Snippets” (Kurzausschnitte von Verlagsinhalten auf Suchmaschinen) zukünftig geschützt sein – also potenziell abgabenpflichtig werden.
  • Die Schranken des Zitatrechts sollen auch für das Presse-Leistungsschutzrecht gelten. Auch zukünftig könnte also in dem Umfang zitiert werden, wie heute schon.
  • Von einer Verwertungsgesellschaftspflicht oder einer Abgabenpflicht für die gewerbliche Nutzung spricht Thomae nicht.
  • Das Leistungssschutzrecht soll keinesfalls in die freie Verlinkung eingreifen.

Es ist sehr gut möglich, dass der Entwurf aus dem Justizministerium ähnlichen Linien folgt.

Ein Auszug aus dem Thomae-Text:

Die Presseverlage haben nach geltendem Recht keine Handhabe, um gegen die Übernahme von Texten und anderen Elementen aus ihren Onlinepublikationen für fremde Onlineangebote aus eigenem Recht vorzugehen. Außerdem sind die Textteile oftmals nicht lang genug, um in den Anwendungsbereich des Urheberrechts zu kommen – die Textteile sind deshalb urheberrechtlich in der Regel nicht geschützt, auch wenn der jeweilige Artikel insgesamt urheberrechtlich geschützt ist. Vor diesem Hintergrund besteht eine Schutzlücke zu Lasten der Verlage. Diese Schutzlücke, die Aggregatoren und anderen heute faktisch die lizenzfreie Nutzung von Presseartikeln in Form von „Snippets“ ermöglicht, kann durch ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger geschlossen werden. Eine solche Verbesserung des Schutzes nützt aber nicht nur den Verlagen, sondern sie kann die Presse insgesamt stärken und dient mittelbar so auch der rechtlichen und wirtschaftlichen Situation der Journalisten.

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