#Linktipps

Rechtsfragen der Informationsgesellschaft: De-Mail, Zensus-Gesetz, Perlentaucher

von , 19.7.10

De-Mail: Vorregistrierung läuft
Die beiden Anbieter von De-Mail-Adressen, United Internet und die Deutsche Telekom, haben eine Vorregistrierungsphase für De-Mail-Adressen gestartet. De-Mail ist ein Projekt der Bundesregierung, das elektronische Kommunikation mit Behörden und anderen Adress-Inhabern rechtssicher und verbindlich machen soll. Die Registrierungsphase startet, bevor das begleitende Bürgerportalgesetz erlassen wurde – dieses wird erst für Ende 2010 erwartet. Der Referentenentwurf des Gesetzes wurde derweil schon Netzpolitik.org zugespielt (PDF).

Zwei Verfassungsbeschwerden gegen Volkszählungsgesetz
Das Zensusgesetz (ZensG) soll eine neue Volkszählung möglich machen. Durchgeführt wird diese Zählung jedoch nicht durch Daten-Direkterhebung beim Bürger, sondern durch das Zusammenführen von Registerdaten. Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat nun eine Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz auf den Weg gebracht. Eine weitere Beschwerde hat Jens Ferner eingelegt. Die Kritik an dem Gesetz konzentriert sich darauf, dass es erlaubt, Daten aus verschiedenen Quellen zusammenzuführen – so entstehe ein „gläserner Bürger”.

Perlentaucher: BGH entscheidet am 30. September
Im Streit um das Internet-Portal Perlentaucher entscheidet der BGH erst am 30. September. Der Gerichtshof hatte zunächst angekündigt, bereits am Tag der mündlichen Verhandlung am 15. Juli entscheiden zu wollen, dies dann jedoch revidiert. Die lange Verschiebung des Termins dürfte auf die beginnende Ferienzeit zurückzuführen sein. Der Rechtsstreit um Perlentaucher dreht sich um den Schutz von Buch-Rezensionen der Zeitungen SZ und FAZ – das Portal Perlentaucher fasst diese als Abstract zusammen und vermarktet die Abstracts als eigene Leistung.

Neue Lizenz für Open Source-Hardware
Eine Allianz aus verschiedenen bekannten Entwicklern der Open Source-Hardware-Szene hat eine neue Lizenz verabschiedet. Die Lizenz „Open Source Hardware” (OSHW) soll sicherstellen, dass Hardware-Know How, wie z.B. Schalt- oder Baupläne, adäquat offen lizenziert werden kann. Wie bei Softwarelizenzen hat die neue Lizenz das Ziel, eine Weiterverwendung und -entwicklung der Hardware zu ermöglichen.

CDU/CSU und Grüne für mehr Open Access
Im Rahmen einer Anhörung zum Dritten Korb zur Modernisierung des Urheberrechts haben sich sowohl Politiker der CDU als auch der Grünen für eine Stärkung des Open Access-Gedankens ausgesprochen. Namentlich geht es dabei um das Recht von Forschern, ihre Publikationen nicht nur in urheberrechtlich geschützten Fachzeitschriften, sondern auch über das Internet verfügbar zu machen. Die Politiker fordern hier ein „verbindliches Zweitveröffentlichungsrecht” der Wissenschaftler. Von der Regierungskoalition FDP war derweil zum Thema nichts konkretes zu hören – auch Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger war in ihrer Berliner Rede sehr unkonkret geblieben.

US-Gericht erklärt Schimpfwort-Verbot für nichtig
Der 2nd Circuit Court of Appeals in New York hat die „Indecency Rules” der Fernsehaufsichtsbehörde FCC für verfassungswidrig erklärt. Die Regeln seien zu unbestimmt und übten „chilling effects” auf die Fernsehsender aus. Die Indecency Rules schreiben vor, dass Wörter wie „Fuck” oder andere ähnlich „anstößige” Inhalte im US-amerikanischen Fernsehen ausgeblendet werden müssen. Dies hatte dazu geführt, dass Fernsehsender Live-Übertragungen nur zeitversetzt ausstrahlten.

In Zusammenarbeit mit Telemedicus präsentiert Carta jeden Montag zentrale Entwicklungen des Medien- und Informationsrechts. Dieser Wochenrückblick wurde zusammengestellt von Simon Möller.

Zustimmung, Kritik oder Anmerkungen? Kommentare und Diskussionen zu den Beiträgen auf CARTA finden sich auf Twitter und auf Facebook.