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GEZ-Reform: Carta veröffentlicht Entwurf zum Rundfunkgebühren-Staatsvertrag

von , 14.5.10

Carta liegt der Entwurf eines neuen Rundfunkgebühren-Staatsvertrags vor. Demnach soll die GEZ in Zukunft pro Wohnung den Rundfunkbeitrag in voller Höhe erheben – unabhängig von der Geräteausstattung.

Voraussichtlich 18 Euro pro Monat würde demnach jeder Haushalt an die GEZ “Rundfunkservicezentrale” zahlen müssen, da die Ministerpräsidenten an der bisherigen Gebührenhöhe erklärtermaßen festhalten wollen.

Auch Haushalte, die bislang den verminderten Gebührensatz (nur Radio- bzw. PC-Besitz) oder gar keine Rundfunkgebühren (angeblich oder real kein Gerätebesitz) zahlen, würden dann voll beitragspflichtig. Mit anderen Worten: Auch wer keinen Fernseher besitzt, soll in Zukunft voll für das öffentlich-rechtliche Fernsehen bezahlen.

Download Staatsvertrags-Entwurf (PDF, 141 KB)

Ein Gutachten des Verfassungsjuristen Paul Kirchhof hat diese Pläne in der vergangenen Woche bestätigt. Kirchhof begründet die allgemeine Pflicht mit dem Nutzen des öffentlich-rechtlichen Fernsehens, der letztlich allen zugute komme. Der vorliegende Staatsvertrags-Entwurf, der noch aus der Zeit vor dem Kirchhof-Gutachten datiert, zeigt, dass Kirchhofs Ansätze sehr gut zu den Plänen der Referenten passen.

Die Rundfunkgebühr soll laut Arbeitsentwurf durch einen “Rundfunkbeitrag” ersetzt werden, der an die Rundfunkanstalten zu entrichten ist – und von einer neuen “Rundfunkservicezentrale” eingezogen werden soll. Beitragspflichtig wird jede Wohnung und jedes Haus, das “zum Wohnen oder Schlafen geeignet ist”. Auch Zweit- und Ferienwohnungen sollen beitragspflichtig sein. Sozialhilfe-Empfänger bleiben von dem Beitrag befreit.

Neben Haushalten sollen auch Betriebsstätten den Beitrag entrichten. Der geplanten Staffelung zufolge sollen Betriebsstätten mit 1 bis 9 Mitarbeitern einen Rundfunkbeitrag entrichten, solche mit über 1.000 Mitarbeiten 20 Rundfunkbeiträge. Hotel- und Gästezimmer sowie Mietfahrzeuge sind ebenfalls beitragspflichtig.

Die Beitragspflicht muss von den gemeldeten Bewohnern und Inhabern der Wohnungen und Betriebsstätten selbst angezeigt werden. Selbiges gilt für Umzüge. Die Rundfunkanstalten können bei den Einwohnermeldeämtern entsprechende Daten anfordern. Wer den Beitrag länger als sechs Monate nicht entrichtet, begeht eine Ordnungswidrigkeit.

Der Entwurf stellt eine frühe Fassung des neues Gebühren-Staatsvertrags dar, der am 9. Juni von den Ministerpräsidenten weiter diskutiert werden soll.

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