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Das Kirchhof-Gutachten zur Rundfunkgebühr: Eine erste Bewertung

von , 6.5.10

Für Januar war es von ARD und ZDF angekündigt, nun liegt es vor: das Gutachten von Paul Kirchhof zum Rundfunkgebührennmodell. Auch eine Haushaltsabgabe sei neben modifizierten Rundfunkgebühr europarechtlich und verfassungsrechtlich zulässig. Die Doppel- und Mehrfachzahler soll es nicht mehr geben, Rundfunkgebührenbefreiungen seien von den Versicherungsträgern zu zahlen, ARD und ZDF sollten weitgehend werbe- und sponsoringfrei sei. UND: Die Rundfunkgebühr muss nicht steigen.

ARD, ZDF und Deutschlandradio haben das Gutachten in Auftrag gegeben. Da sie es bezahlt haben, hat es der Gebührenzahler bezahlt. Doch der Gebührenzahler bekommt es nicht zugleich mit den Chefs der Staatskanzleien, denen es heute vorgestellt wurde, zur Ansicht. Dies zeigt einmal mehr, wem gegenüber sich die Intendanten zuallererst in der Pflicht sehen.

Auf vielen Seiten leitet Paul Kirchhof ab, welchen Anforderungen das neue Modell entsprechen soll.

„Deshalb ist die erneuerte Abgabe behutsam so zu bemessen, dass die vertraute Abgabe ersichtlich erhalten bleibt, deren Strukturfehler aber ebenso offensichtlich bereinigt wird. Dieses Ziel lässt sich erreichen, wenn

(1.) Gläubiger (Rundfunkanstalten) und Schuldner (Inhaber von Haushaltungen und Betriebsstätten) beibehalten werden,

(2.) der rechtfertigende Grund der Rundfunkabgabe – das allgemeine Angebot von Rundfunksendungen – fortgilt,

(3.) die Abgabenhöhe der gewohnten Last entspricht, für die privaten Haushaltungen möglichst im gleichen Euro- und Centbetrag,

(4.) der Verfremdungstatbestand der Geräteabhängigkeit entfällt, damit die notwendige Reform ersichtlich wird, und

(5.) diese Erneuerung im Begriff des „Rundfunkbeitrags“ ins allgemeine Bewusstsein gerückt wird.“

Es soll also für die Gebührenzahler gerechter sowie nicht teurer werden. Ein steuerähnliches Modell, bei dem man entsprechend des Einkommens zu zahlen hat, scheidet für ihn auch aus verfassungsrechtlichen Gründen aus.

Paul Kirchhof verbindet in seinem Gutachten die Reform der Rundfunkgebühr mit einem weitestgehend werbe- und sponsoringfreien öffentlich-rechtlichen Rundfunk. (Gutachten Seite 52)

„Würde der Gesetzgeber sich entscheiden, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gänzlich – vor dem Hintergrund der gebotenen Aufkommensneutralität auch schrittweise – ohne Werbung und Sponsoring zu finanzieren, wäre die Identität der Rundfunkanstalten und des Rundfunkprogramms – ein Programmablauf ohne jegliche Werbeunterbrechung – in eindrucksvoller Weise hervorgehoben. Die Notwendigkeit des Rundfunkbeitrags wäre für jedermann ersichtlich, weil er sich mit dem erneuerten Rundfunkbeitrag u. a. die Werbefreiheit dieses Programms erkauft. Die in besonderer Weise freiheitssensible Garantie des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wahrt Distanz zu jeder Interessentenfinanzierung, stützt sich ausschließlich auf die Allgemeinheit der Abgabenschuldner, die in einem Massenverfahren in Kleinbeiträgen ohne Lenkungseffekt den Rundfunk finanzieren. Das Verbot von Werbung und Sponsoring kann allerdings generell nur für die Eigenproduktion der Rundfunkanstalten gelten, nicht für den Kauf von Programmen, die nur unter den Bedingungen des Sponsorings erwerbbar sind.“

Doch wie soll man überprüfen können, ob bestimmte Programme und Rechte nur in Verbindung mit Werbung und Sponsoring zu erwerben sind? Für den Sport wird dies immer wieder behauptet. Kann man eine solche Begründung auch für Filme gelten lassen? Dies würde ja nur bestätigen, dass diese für die Vermarktung entwickelt wurden. Nun, wenn es weniger Werbung und Sponsoring bei ARD und ZDF gibt, dann muss nach Ansicht der Anstalten die Rundfunkgebühr steigen, um dies auszugleichen.

Doch anscheinend hat Paul Kirchhof einen, wenn auch nicht direkten, Weg gefunden, wie dies anderweitig kompensiert werden kann. Er schlägt vor, dass in Zukunft der Gebührenausfall durch Befreiungen durch die Versicherungsträger zu tragen ist (Gutachten S. 71).

„In dem Statistikmodell erscheint die Erhöhung des Wohngeldes um den Rundfunkbeitrag geboten, weil dieses das tatsächliche Konsumverhalten erfasst, in diesem aber bisher eine Gebührenbefreiung üblich war. Der Gebührenanspruch der Rundfunkanstalten könnte dann im Rahmen der sozialversicherungsrechtlichen Dauerschuldverhältnisse durch Quellenabzug beim Versicherungsträger durchgesetzt werden.“

Da die Einnahmen somit um ca. 870 Mio. Euro steigen würden, könnte man ARD und ZDF leicht werbefrei machen, ohne dass die Gebühr erhöht werden muss.

Das von den Ministerpräsidenten derzeit noch propagierte “kommunistische” Prinzip, dass jeder Haushalt unabhängig von der konkreten Nutzung die Rundfunkgebühr bezahlen muss, wird die Legitimation der Rundfunkgebühr und damit von ARD und ZDF weiter untergraben. Es findet sich auch im Gutachten nicht wieder.

Die Freiheit liegt auch darin, Rundfunk abwählen zu können und somit auch nicht zahlen zu müssen. Schließlich muss ich ja auch keine Presseabgabe zahlen, um dann eine Zeitung „kostenlos“ auswählen zu dürfen. Aus der Rundfunkgebühr muss nicht, wie von der Mehrheit der Ministerpräsidenten ins Gespräch gebracht, eine allgemeine, von jedem zu zahlende Demokratieabgabe werden. So empfiehlt auch Paul Kirchhof, dass, wer Rundfunk nicht nutzt, auch nicht zahlen muss:

„Da der Beitrag in der Tradition des deutschen Beitragsrechts eher den öffentlich-rechtlichen Vorteilsausgleich regelt, den Vermögenswert eines Vorzugsangebotes abschöpft, den Interessenten an den Kosten einer öffentlichen, ihm einen individualisierbaren Vorteil anbietenden Einrichtung beteiligt, erscheint es um der Rechtssicherheit und der öffentlichen Akzeptanz willen geboten, eine widerlegbare Regelvermutung zu schaffen, also in der Beitragsbemessungsgrundlage eine allgemeine Nutzbarkeit des generellen Programmangebotes zu vermuten, dessen Widerlegung aber in einem individuellen Antragsverfahren zuzulassen.“

Allerdings kehrt er damit die Beweislast um. In Zukunft soll man dann also beweisen, dass man etwas nicht nutzt. Doch wie soll das gehen? Den einfachen Weg, öffentlich-rechtliche Angebote für die neuen Übertragungswege zu verschlüsseln, lehnen ARD und ZDF ja ab.

Keine Aussage trifft er dazu, ob es – wie von den Ministerpräsidenten gewollt – in Zukunft nur noch einen Beitrag geben soll. Die Grundgebühr, die Radio-Nutzer (derzeit 2,4 Mio.) bisher bezahlen mussten, soll auf die Fernsehgebühr angehoben werden, also von 5,76 auf 17,98 Euro/Monat steigen. Doch warum sollen diejenigen, die sich bewusst gegen Fernsehen entschieden haben, zusätzlich finanziell belastet werden, wo doch die einzelnen ARD-Anstalten, wie man ihren Geschäftsberichten entnehmen kann, für das Fernsehen meist das 15- bis 20fache an Gebührenmitteln einsetzen? Und es ist wohl kaum davon auszugehen, dass sie die sich daraus ergebenden Einnahmen von 350 Mio. Euro in öffentlich-rechtliches Radio investieren werden.

Für mich ist klar: Zahlen sollte nur der, der auch Rundfunk nutzt. Und wer nur Radio nutzen will, der soll dafür auch weniger bezahlen. Der öffentlich-rechtlicher Rundfunk kann weitestgehend werbe- und sponsoringfrei sein, Hochschulen, Bibliotheken und Feuerwehren können von der Zahlung befreit werden sowie Doppel- und Mehrfachzahler der Vergangenheit angehören, ohne das die Gebühr oder der Beitrag steigen muss.

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