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“Unbedenklich”: Kein Fernseher und volle Abgaben

von , 1.5.10

Bundesliga-Übertragungen, Wetten, dass…? oder Der Landarzt – für all diese TV-Produktion sollen zukünftig alle Bundesbürger zahlen – auch solche, die gar keinen Fernseher besitzen. Denn nach dem Modell der Haushaltsabgabe soll sich das öffentlich-rechtliche Fernsehsystem nicht mehr durch eine Geräteabgabe auf die Fernsehernutzung, sondern durch eine allgemeine Steuer auf Haushalte finanzieren – die “Haushaltsabgabe”.

Diese Abgabe hat der Heidelberger Verfassungsjurist Paul Kirchhof in einem Gutachten für juristisch unbedenklich erklärt, wie der Spiegel heute mitteilt. Kirchhof räume in seinem Gutachten für ARD und ZDF

“die letzten verfassungsrechtlichen Bedenken beiseite, die einer Abkehr von der gerätebezogenen Rundfunkgebühr hin zu einer sogenannten Haushaltsabgabe bisher im Wege standen.”

Kommende Woche wird die Studie vorgestellt.

Im Juni wollen sich die Ministerpräsidenten mit einer Reform der Rundfunkgebühr befassen. Das bisherige Modell sichert aus Sicht einiger Ministerpräsidenten nicht mehr die Einnahmen der Rundfunkanstalten in der gebotenen Höhe. Um Einnahmerückgänge für die Anstalten zu vermeiden, soll daher ein neues Modell eingeführt werden.

Das Thema wird mit Sicherheit die medienpolitische Debatte der nächsten Monate prägen.

Siehe auch zu dem Thema auf Carta:

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