#Bernd Neumann

Journalisten sollen nicht für Leistungsschutzrechte zahlen müssen

von , 25.2.10

Kulturstaatsminister Bernd Neumann (CDU) hat sich am Mittwoch nach einem Treffen mit Vertretern der Presseverbände für eine “zügige” Umsetzung des im Koalitionsvertrag vereinbarten Leistungsschutzrechts für Presseverlage ausgesprochen. Aus der begleitenden Pressemitteilung gehen drei für die weitere Diskussion wichtige Aspekte hervor:

1. Das Schutzlücken-Argument: Neumann schließt sich der Sichtweise an, dass Presseverleger urheberrechtlich schlechter gestellt seien als etwa Tonträgerhersteller, Sendeunternehmer, Filmproduzenten oder Konzertveranstalter. Diese Schutzlücke für die organisatorischen, technischen und unternehmerischen Leistungen der Presseverleger solle geschlossen werden. Derzeit seien die Presseverlage im Internet nicht “angemessen” geschützt.

2. Ausnahme-Regel für die Branche: Journalisten und Verlage sollen offenbar selbst von Leistungsschutzrechts-Abgaben ausgenommen werden. Neumann erklärte: “Eine gesetzliche Regelung darf aber keine Nachteile für Journalisten und andere Urheber bringen.” Die Branche selbst soll demnach auf die Inhalte der Kollegen und Mitbewerber zugreifen können, ohne dass neue Schutzrechts-Abgaben zu entrichten wären. Diese Regelung gilt – wie Carta aus Verhandlungskreisen erfahren hat – als eine Voraussetzung dafür, dass die Journalistengewerkschaften dem neuen Schutzrecht zustimmen. Neumann bestätigt diese Regel nun durch seine Pressemitteilung indirekt.

3. Hifestellung in der digitalen Revolution: Für Neumann ist das neue Schutzrecht ein probates Mittel, um den Presseverlegern in der digitalen Revolution zu helfen. Er sagte: “Die digitale Revolution stellt die Presseverleger vor große Herausforderungen. Die Bedeutung der Presse für die Demokratie kann nicht hoch genug eingeschätzt werden. Ohne die vielfältige Presselandschaft mit anspruchsvollen journalistischen Inhalten wäre das politische, gesellschaftliche und kulturelle Leben in Deutschland deutlich ärmer. Deshalb ist es wichtig, die Leistungen von Presseverlegern wie die anderer Werkmittler angemessen zu schützen.”

Die vollständige Erklärung Neumanns hier.

Einen genauen Zeitplan für die geplante Gesetzesänderung gibt es aber nach Informationen von Carta weiterhin nicht.


Siehe auch:

Veranstaltungstipp: Leistungsschutzrecht & Internetwirtschaft

Nachtrag: Interessanter Tweet vom presseschauer: “Irgendwie ist doch jeder ein “anderer Urheber”, der nicht benachteiligt werden darf.”

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