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Wieso soll das Netz eigentlich neutral sein? Eine rein ökonomische Betrachtung

von , 15.2.10

In der letzten Woche wurde darüber berichtet, dass der spanische Telekommunikationsdienstleiter und Netzbetreiber Telefónica in Zukunft Content-Provider stärker zur Kasse bitten möchte. Die angestrebte Bepreisung betrifft dabei jedoch nicht die Konnektivität der Inhalte-Anbieter, sondern insbesondere die Nutzung der Backbone-Netze. Diese Nutzung ist bisher für die Inhalte-Anbieter kostenfrei, der entstehende Traffic wird von den Netzbetreibern untereinander be- bzw. verrechnet. Begründet wird diese Forderung mit dem extremen Datenverkehr, den vor allem Suchmaschinen wie Google verursachen. Letztendlich versucht Telefónica mit diesem Vorhaben stärker an den Einnahmen der Content-Provider zu partizipieren.

Telefónicas Ankündigung dürfte aber nicht nur bei den Inhalte-Anbietern für Aufruhr gesorgt haben, sondern ebenso bei den Verfechtern der Netzneutralität. Die Befürchtungen der Befürworter eines neutralen Internet betreffen eine Reihe von Auswirkungen, die eine mögliche Nicht-Neutralität zur Folge haben könnte. Angefangen bei einer Benachteiligung von Konkurrenten bzw. einer ungerechtfertigten Diskriminierung bis hin zu einem möglichen Ausschluss von bestimmten Content stehen dabei alle möglichen Verhaltensweisen der Netzbetreiber in der Diskussion. Welche Auswirkungen eines nicht-neutralen Netzes sind aber realistisch? Und was ist aus Wettbewerbssicht wirklich zu befürchten?

Das Wettbewerbsrecht in Europa deckt Missbrauch ausreichend ab

Die Debatte um die Netzneutralität, die in den USA schon seit längerer Zeit geführt wird, nimmt nun auch in Europa immer mehr an Fahrt auf. Dabei existieren jedoch aus ökonomischer Sicht kaum Argumente, die für eine Festschreibung, also Regulierung der Netzneutralität sprechen. Dies gilt insbesondere für die Europäische Union, da das europäische und auch das deutsche Wettbewerbsrecht einen umfassenden Schutz der Marktteilnehmer bietet. So ist z.B. das Blockieren von Wettbewerbern durch marktbeherrschende Unternehmen generell untersagt. Ebenso unterliegt eine Diskriminierung, also die ungerechtfertigte unterschiedliche Behandlung bezüglich der Preise oder der Qualitäten der Missbrauchsaufsicht. Befürchtungen also, dass marktbeherrschende Unternehmen Wettbewerber oder andere Anbieter ausschließen sind unbegründet. Ebenso unbegründet sind Befürchtungen, dass Netzbetreiber bestimmte (etwa kleinere) Content-Anbieter ausbeuten, indem sie von diesen andere Preise für den Transport des Traffics verlangen. Diese müssen für gleiche Leistungen ebenso behandelt werden, wie alle anderen Anbieter.

Komplizierter wird die Analyse, wenn nicht monopolistische oder marktbeherrschende Netzbetreiber und Access-Provider betrachtet werden, sondern im Wettbewerb stehende Unternehmen. Diese unterliegen nicht der Missbrauchsaufsicht und haben daher auch keine Verpflichtung, bestimmte Inhalte zu transportieren. Solange jedoch Wettbewerb zwischen den Netzen herrscht und die Inhalte über Konkurrenznetze bereitgestellt werden können, besteht auch keine Notwendigkeit einer Must-Carry-Regel. Auch unterschiedliche Preismodelle gehören dann zum normalen wettbewerblichen Verhalten.

In den meisten Fällen besteht kein Anreiz zur Beschränkung des Traffics

Darüber hinaus stellt sich auch die Frage, inwiefern die Netzbetreiber überhaupt den Anreiz haben, Inhalte-Anbieter von ihrem Netz auszuschließen oder wesentlich zu benachteiligen. Da es sich bei den Providern um zweiseitige Plattformen handelt, sind sie in der Regel bestrebt, möglichst hohe Mengen (also Traffic bzw. Content) zu realisieren, da sie damit tendenziell auch ihre Gewinne maximieren. Ein Ausschluss ist in den seltensten Fällen – am ehesten bei vertikal integrierten Service Providern – profitabel. Wirklich schädlich ist ein solcher Ausschluss oder eine Diskriminierung jedoch nur dann, wenn Marktbeherrschung vorliegt – diese Fälle sind jedoch wie bereits erwähnt durch das Wettbewerbsrecht untersagt oder unterliegen der Missbrauchsaufsicht.

Was die Bepreisung von Google durch Telefónica angeht, so stellt sich also die Frage, ob Google hier gegenüber anderen Content-Anbietern diskriminiert werden soll und ob Google auf Alternativen zurückgreifen kann. Gegen verhandelte Netznutzungsentgelte in einer wettbewerblichen Situation ist auch in diesem Fall nichts zu sagen, wenn keine marktbeherrschende Stellung ausgenutzt wird. Welche Preise sich dann im Einzelnen ergeben, hängt von der einzelnen Situation und der Verhandlungsmacht der Gesprächspartner ab. So könnte theoretisch auch ein negativer Preis (also eine Subvention des Contents) resultieren, wenn ein Netzbetreiber auf den entsprechenden Traffic nicht verzichten möchte oder kann.

Nicht-Neutralität hat vor allem positive Effekte

Letztendlich sind massive negative Auswirkungen aus ökonomischer Sicht entweder nicht zu erwarten oder aber durch das Wettbewerbsrecht abgedeckt. Grundsätzlich lässt sich vielmehr feststellen, dass ein Verzicht auf Neutralität eine effizientere Nutzung der Netze erlauben würde. Eine unterschiedliche Bepreisung unterschiedlicher Dienste (wie VoIP, Email, Online-Gaming, etc.) könnte – im Sinne von quality of service – zur Lösung von Überlastproblemen beitragen. Auch eine damit verbundene Preisdifferenzierung wäre grundsätzlich wohlfahrtssteigernd, wenn dadurch eine Erhöhung der Mengen realisiert werden kann.

Und auch wenn die Frage der Innovationswirkungen zu komplex für eine abschließende Bewertung ist, bietet Nicht-Neutralität zumindest die Möglichkeit der Innovationen am Rand und im Kern des Netzes. Es können also Innovationen – wie bisher auch geschehen – bezüglich der Applikationen und des Contents geschaffen werden. Darüber hinaus können aber auch Innovationen im Kern des Netzes, die bei Neutralität nicht sinnvoll oder einsetzbar wären – etwa eine Technologie, die quality of service ermöglicht – geschaffen werden. Diese Neuerungen sind bei Regulierung von Netzneutralität aber nicht möglich. In einem neutralen Internet wären derartige Innovationen im Kern des Netzes erst gar nicht möglich. Wieso soll das Netz also unbedingt neutral sein?

Ebenfalls zum Thema bei Carta, aber mit konträrem Standpunkt:

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