#Loi Hadopi

Private Fernsehanbieter fordern “Hadopi light” zum Schutz ihrer Urheberrechte im Netz

von , 28.1.10

Der Verband der Privaten Rundfunk- und Telemedienanbieter (VPRT) fordert von der Politik einen “angemessenen Auskunftsanspruch gegenüber Internet Service Providern” sowie “ein Verwarn- und Sanktionssystem bei Rechtsverstößen” zum Schutz des geistigen Eigentums. Dies erklärte der Verband am Rande des Symposiums “Perspektiven für die Kreativität” am Donnerstag in Berlin. “Stehlen ist verboten und Verbote gehören durchgesetzt”, sagte Gerhard Zeiler, Chef der Bertelsmann Group in Anwesenheit der Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger.

Nach der Musik- sieht sich nun auch die Fernsehindustrie existenziell durch Internet-Downloads bedroht. Mittelfristig könnten rund ein Viertel der Werbeeinnahmen der Fernsehsender durch illegale Downloads verloren gehen, sagte ProSiebenSat1-Chef Thomas Ebeling. Ein ganz besonderer Dorn im Auge der Branche sind dabei Angebote wie Kino.to, “eine der bekanntesten deutschprachigen Video-On-Demand-Websiten, die auf Kinofilme und Serien spezialisiert ist”, wie der VPRT schreibt. Das Angebot ist in Tonga registriert  und betreibt seine Server laut VPRT in der Ukraine oder Russland. Ohne “wirksame Einbeziehung der Access-Provider” sei kein effektiver Schutz des Urheber- und Leistungsschutzrechts bei derartigen Angeboten möglich.

Die Sendeunternehmen fordern daher , dass die Internet Provider “ein Verwarn- und Sanktionssystem für Nutzer etablieren müssen, falls urheberrechtlich geschützte Inhalte heruntergeladen werden.” Eine solche Maßnahme sei verhältnismäßig, da in der Mehrzahl der Fälle die Nutzer bei einer Verwarnung ihre “Handlungen” einstellen würden. Diese Forderung kann man als ein System “Hadopi light” bezeichnen. Nachezu identische Forderungen erhebt auch der Verband der Musikindustrie.

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger zeigte sich allerdings sehr zurückhaltend bei der Forderung nach mehr Auskunftsrechten. Auch das Bundesverfassungsgericht werde nach ihrer Einschätzung die Auskunftsrechte im Zuge seines Urteils zur  Vorratsdatenspeicherung wohl eher noch einschränken. Nicht ganz so resolut trat die Ministerin gegen die Forderung von Internetsperren gegen urheberrechtswidrige Angebote im Ausland auf. Derzeit gelte klar das Prinzip “Löschen vor Sperren”. Die Erfahrungen der derzeit laufende Evalutionsphase sollten zunächst einmal ausgewertet werden.

Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich auf der Veranstaltung auch klar gegen Ansätze wie eine “Google-Steuer” aus. Mehr Sympathie zeigte sie für die Forderung der Sendeunternehmen nach einer Beteiligung an der Leermedien- und Geräteabgabe, wie sie beispielsweise auf DVD-Rohlinge erhoben wird. Zukünftig könnten also auch RTL & Co. von dieser Abgabe profitieren.

Die Diskussion der Fernsehanbieter mit der Ministerin zeigte: Die Forderung nach einem deutlich verbesserten Schutz ihrer Verwertungsrechte im Internet vereint inzwischen die Medienindustrie von Musik- über Fernseh- bis hin zur Verlagsindustrie. Im Vorfeld der Urheberrechtsnovelle wird dabei der Ton durchaus rauher und ungeduldiger.

Hier (PDF) das Hintergrundpapier des VPRT mit den Forderungen an die Politik in Sachen “Piraterie” und “Widget und hybride Empfangsgeräte”.

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