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Merkel-Podcast: Sind wir eine Nation von Schwerbibliophilen oder Schwerpädophilen?

von , 11.10.09

In ihrem jüngsten Podcast widmet sich Angela Merkel auch der Internetpolitik – einem Feld, von dem Heinrich Wefing zuletzt in der Zeit erklärt hatte, Schwarz-Gelb könne hier das “juristische und technische Modernisierungsdefizit” auflösen, um so die Themen und die Wählerschaft der Piratenpartei “zu kapern”. Eine erstaunliche These, die nach dem jüngsten Podcast der Kanzlerin noch fraglicher erscheinen muss.

Unter den Titel “Buchmesse unter wunderbaren Vorzeichen” sagt Merkel unter anderem:

Allerdings weisen die Möglichkeiten des Internets auch erhebliche Gefahren auf, die mit dem Urheberrecht verbunden sind. Für die Bundesregierung ist klar: Das Urheberrecht muss auch im Internet seinen Platz finden. Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.

Es ist es wie immer bei diesen Dingen: jemand (in dem Fall Merkel) sagt mit Verve etwas, durch den ein bestimmter Eindruck erweckt werden soll, aber bleibt dabei so vage, dass man es nicht falsch nennen kann, obwohl es nicht richtig ist. Merkel sagt: “Deshalb lehnen wir es ab, dass ohne jeden urheberrechtlichen Schutz die Bücher einfach eingescannt werden, wie dies von Google gemacht wird.” Was soll das heißen? Dass die Bücher nach dem Scannen nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind? Das stimmt nicht, aber das sagt sie so auch nicht. Dass Google Urheberrechte verletzt? Das stimmt nicht, aber das sagt sie auch so nicht.

Es ist ungklärt, ob die Bücher-Digitalisierung gegen US-Recht verstößt. Google sagt nein, Verleger- und Autorenverband sagen ja. Das Verfahren wird nur dann zu Ende geführt (und damit entschieden, ob die Digitalisierung gegen US-Recht verstößt oder nicht), wenn der Vergleich platzt.

Würden in Deutschland Bücher digitalisiert, die urheberrechtlich geschützt sind, ohne die Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten, wäre das ein Verstoß gegen das Urheberrecht. Nur gilt deutsches Recht in den USA nicht.

Dass in Zeiten des Internets Landesgrenzen besonders dann an Bedeutung verlieren, wenn es um digitale Güter geht, ist allerdings ebenso unbestritten. Google sagt, Nicht-US-Nutzer werden nicht auf die Bücher zugreifen können, die noch urheberrechtlich geschützt sind. Damit würden deutsche Nutzer außen vor bleiben.

Nun kann man diese Sperren allerdings relativ leicht umgehen. Und es ist zwar grotesk, dass das Bundesjustizministerium in seinem Amicus-Curiae-Brief an das US-Gericht diese Möglichkeit des Umgehens als Argument gegen das Settlement verwendet, während es beim Zugangserschwerungsgesetz angeblich nur schwerpädophile Nutzer sind, die die Sperren leicht umgehen können. Allerdings ist es ja so, dass es als Argument für die Rechtfertigung des Zugangserschwerungsgesetzes schwach ist, also sollte man es nicht stark machen, wenn es um Google geht. Dann würde man genau das tun, was die Bundesregierung tut: ohne Rücksicht auf Fakten argumentieren.

Die Frage, die sich mir stellt: Was sind wir nun – eine Nation von Schwerpädophilen, oder von Schwerbibliophilen? Nach Ansicht der Bundesregierung offenbar beides.

Text mit leichter Ergänzung von Robin Meyer-Lucht

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