#Medienpolitik

SPD-Medienpolitik: Netzneutralität muss unbedingt geschützt werden

von , 25.9.09

Steinmeier schreibt in seinem Text* sehr zutreffend:

“Eine moderne Demokratie kann nicht existieren ohne verantwortliche, der Demokratie verpflichtete und moderne Medien. (…) Denn nach wie vor lebt die Demokratie von einer von den Medien hergestellten und getragenen Öffentlichkeit. Stirbt diese Öffentlichkeit, dann stirbt auch die Demokratie.”

Im Kern aller medienpolitischen Ansätze der SPD geht es darum, wie der Grundsatz: “So viel Selbstregulierung wie möglich und so wenig Regulierung wie nötig” in ein zeitgemäßes Medienrecht umgesetzt werden kann, ohne die wesentliche Ziele der Vielfaltsicherung und der Verhinderung vorherrschender Meinungsmacht aus dem Blick zu verlieren.

Drei zentrale Fagen wurden im Zusammenhang mit dem medienpolitischen Papier von Frank-Walter Steinmeier häufig aufgeworfen. Ich werde versuchen, Sie hier zu beantworten:

Frage 1: Die Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien wird nicht nur durch wirtschaftliche Interessen bedroht – sondern auch durch die Politik. Zur Stärkung des öffentlich-rechtlichen Systems erscheint auch eine Stärkung seiner Unabhängig von Interessen der Parteien erforderlich. Warum tritt die SPD dafür nicht deutlicher ein?

Vielfalt und Unabhängigkeit der Medien in Deutschland werden nicht durch die Politik bedroht. Im internationalen Vergleich können sich Quantität und Qualität unseres Mediensystems sehen lassen. Dies gilt für die duale Rundfunkordnung ebenso wie für die vielfältige Presselandschaft, das gilt auch für das vielfältige Angebot, das über das Internet-Protokoll verbreitet wird.

Zum Thema Unabhängigkeit im öffentlich-rechtlichen System: Die Zeiten sind – und das ist gut so – vorbei, in denen Kandidatinnen und Kandidaten der Staatskanzleien automatisch Intendanten wurden. Beispiele: Weder Gruber (BR), noch Reim (rbb), noch Piel (WDR), noch Marmor (NDR) waren die Favoriten der Regierungschefs. Das ändert nichts daran, dass es immer wieder politische Einflussversuche und Interventionen gibt: Roland Koch ist hier wieder einmal das unrühmliche Beispiel. Seine Intervention in Sachen Brender schadet dem öffentlich-rechtlichen System und der politischen Kultur. Darüber wird gestritten. Leider findet diese Auseinandersetzung nur in Teilöffentlichkeiten statt. Hier finde ich gerade auch viele Online-Beiträge ganz hervorragend. Die SPD setzt sich für einen unabhängigen öffentlich-rechtlichen Rundfunk ein – und für starke Gremien.

Frage 2: Warum wird ein Medienkonzentrationsrecht gegen “neue Vermachtungsstrukturen” (Beispiel Google) gefordert und im Widerspruch dazu ein erleichtertes Pressefusionsrecht für Zeitungen? Werden hier nicht die die alten (Print-)Medien privilegiert? Macht sich Steinmeier zum Lobbyisten der partikularen Verlegerintersesen?

Das sind zwei Paar Schuhe – und kein Widerspruch. Zunächst zum Thema Pressefusion. Das Pressefusionsrecht ist Bestandteil des Wettbewerbsrechts. Mitte der 1970er Jahre eingeführt, hatte es das Ziel, Vielfalt zu erhalten. Dieses Ziel ist erreicht worden. Doch die Zeiten haben sich geändert. Insbesondere Lokal- und Regionalzeitungen sind unter Druck. Konjunkturell und strukturell bedingt. Es gibt jetzt zwei Möglichkeiten. 1. Nichtstun – nach der Melodie: der Markt soll es (hin-)richten. 2. Doch was tun – weil Zeitungen – nach wie vor und bis auf weiteres – eine herausragende Bedeutung für den Zusammenhalt und den Willensbildungsprozess einer Gesellschaft haben. Die Funktion der Lokal- und Regionalzeitungen für das Mediensystem sowie das Thema qualifizierter Arbeitsplätze für Journalistinnen und Journalisten nenne ich als weitere Stichworte.

Direkte staatliche Zuschüsse an Zeitungen, wie sie in vielen anderen europäischen Staaten, z.B. Italien, Frankreich, Schweden, üblich sind, halte ich nicht für zielführend. Deswegen denke ich lieber über alternative Instrumente nach wie eine Stiftung für investigativen Journalismus. Diese Stiftung muss allen Journalistinnen und Journalisten, on- und offline, zur Verfügung stehen. Und: davon haben die Nutzerinnen und Nutzer etwas. Diese Idee macht aber vor allem deutlich, worum es in Zukunft geht. Wie und wer finanziert in Zukunft Qualitätsjournalismus? Deswegen schließe ich auch nicht aus, dass wir statt der heutigen Gebühr ausschließlich für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Zukunft eine Mediengebühr benötigen, um die Inhalte zu bezahlen, die der Markt nicht (mehr) hinkriegt. Unabhängig und staatsfern, versteht sich. Das kann Vielfalt sichern helfen – und darum geht es. Mit Blick auf die Tageszeitungen lautet meine These deshalb: Um publizistische Vielfalt zu sichern, sind größere ökonomische Einheiten akzeptabel. Wer Vorschläge macht, wie es mit der Zeitungslandschaft weitergehen kann, ist noch nicht automatisch Lobbyist von partikularen Verlegerinteressen – das gilt auch für Frank Walter Steinmeier.

Nun zum zweiten Paar Schuhe. Freie, möglichst umfassende Meinungsbildung ist Grundvoraussetzung für die Funktionsfähigkeit des demokratischen Systems. Medien sind Medium und Faktor im Prozess der freien Meinungsbildung. Die durch die Digitalisierung angestoßenen und mit ihr einhergehenden Veränderungen stellen Voraussetzungen unserer Medienordnung in Frage. Mediennutzung und die Relevanz der Mediengattungen und ihre Verflechtungen sind in einem rasanten Wandel begriffen. Die Nutzung gleicher Inhalte über verschiedene Plattformen, die Konvergenz der Endgeräte sowie veränderte Nutzungsgewohnheiten beschreiben den Veränderungsbedarf in Umrissen.

Die parallelen Entwicklungen im Zusammenhang mit Globalisierung und Digitalisierung haben einen revolutionären Charakter. Das Hans-Bredow-Institut hat im wissenschaftlichen Gutachten zum Kommunikations- und Medienbericht der Bundesregierung 2008 Aspekte dieses Prozesses wie folgt beschrieben:

“Aus der Sicht der Nutzer gehören die verschiedenen Medien zusammen, sie werden im Ensemble genutzt. Diese Beobachtungen sind für medien- und kommunikationspolitische Überlegungen insofern hoch relevant, als die bisherige Trennung politischer und rechtlicher Rahmenbedingungen für die Einzelmedien in Frage gestellt wird. Wenn die Funktionen der Medien sich überwiegend aus ihrem Zusammenspiel mit anderen Medien ergeben, liegt es nahe, auch dieses Zusammenspiel zum Anknüpfungspunkt für medien- und kommunikationspolitische Maßnahmen zu machen.”

Am Anfang des Reformprozesses muss die Evaluierung der Gefährdungspotenziale vorherrschender Meinungsmacht stehen. Zu fragen ist beispielsweise, ob der Rundfunk, insbesondere das Fernsehen, auch weiterhin das zentrale Medium der öffentlichen Meinungsbildung ist. Die Antwort darauf lautet: Vorläufig kann dies in einer pauschalen Betrachtungsweise noch angenommen werden. Aber stimmt die Gewichtung noch? Welche Meinungsbildungsprozesse gehen von audiovisuellen Angeboten, linear und nichtlinear, im Internet aus?

Der verfassungsrechtliche Rundfunkbegriff ist entwicklungsoffen und schließt ausdrücklich an die Allgemeinheit gerichtete “rundfunkähnliche” Dienste ein. Mit dem 12. Rundfunkstaatsvertrag sind insofern konsequent für den öffentlich-rechtlichen Bereich künftig journalistisch-redaktionell gestaltete Telemedien mit einbezogen. Auch viele Online-Inhalte kommerzieller Anbieter erfüllen die bereits genannten rundfunktypischen Merkmale Aktualität, Breitenwirkung, Suggestivkraft. Deshalb sollten diese Telemedien in die Vielfalts-Regulierung mit aufgenommen werden. Dass dies nicht für alle Telemedien gilt, ist selbstverständlich. Es bedarf einer differenzierenden Betrachtungsweise verschiedener Dienste. Deshalb muss der Gesetzgeber eine geeignete Messgröße entwickeln (lassen), um das medienkonzentrationsrechtlich relevante Einflusspotential von Online-Diensten zu erfassen. Die wissenschaftlich fundierte Etablierung eines immer wieder anzupassenden Punktesystems bei der Einbeziehung anderer Medien in die rundfunkzentrierte Konzentrationskontrolle erscheint hinreichend flexibel, um auf aktuelle und zukünftige Veränderungen reagieren zu können und gleichzeitig das Ziel, vorherrschende Meinungsmacht zu verhindern, zu erreichen.

Insgesamt spricht viel dafür, den Beurteilungsspielraum der Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) bei der Feststellung vorherrschender Meinungsmacht eher noch großzügiger als enger zu gestalten. In diesem Kontext ist es unverzichtbar, entsprechende Daten und Informationen des Mediensystems noch umfassender, als es bereits durch die Konzentrationsberichte der KEK geschieht, aufzubereiten, um die Entwicklungen nachvollziehbar zu machen und um über eine Entscheidungsgrundlage für mögliche Änderungen im Punktesystem zu verfügen. Deshalb der Steinmeier Vorschlag, einen Medien-Atlas zu etablieren. Denn: Wir kennen, was die Nutzung anderer Medien als das Fernsehen und ihre Vergleichbarkeit mit der Fernsehnutzung betrifft, noch zu wenige valide Daten und haben noch zu wenige übergreifende Vergleichsmaßstäbe.

Zu fragen ist auch: Wie sind Konzentrationsprozesse an anderen Gliedern der crossmedialen Kette oder in einflussreichen Bereichen ganz außerhalb des Rundfunks zu gewichten? Welche Rolle bei der Meinungsbildung spielt etwa eine Suchmaschine? Wir alle haben, Stichwort Google, die Ahnung, da steckt mehr dahinter. Aber was? Und was genau? Richtig bleibt: Meinungsmacht kann nur ein Mächtiger ausüben – und ist der Einsatz eines Algorithmus bereits eine solche Machtposition?

Deswegen sollten wir die Suchmaschinen zunächst da einsortieren, wo sie vielleicht eher als in das Medienkonzentrationsrecht hingehören: in die Plattform- bzw. Navigatorenregulierung. Mögliche kompetenzrechtliche Probleme liegen auf der Hand – Links als solche sind keine Medien, eine Suchmaschine kein Medium – aber vor dem Hintergrund der Möglichkeit eines großen Missbrauchspotentials bei der Vorsortierung und Gewichtung von Informationen, sollte eine angemessene Lösung zu finden sein.
Darüber hinaus kann der Einfluss der Suchmaschinen auch im Konzentrationsrecht Berücksichtigung finden: Sollten sich einzelne Suchmaschinen zu Publishern entwickeln, oder sollten sie auf verwandten Märkten (z. B. Werbung) eine marktbeherrschende Stellung einnehmen, könnten sie automatisch mehr Gewicht erhalten.

Frage 3: Was soll ein Rechtsrahmen für Internetangebote konkret bedeuten? Sind es nicht gerade die aktuellen Gesetze (Zensur, Vorratsdaten etc.), die die “positiven Möglichkeiten verdunkeln”? Die Politik warnt vor Vermachtungsstrukturen, während sie selbst versucht, das Internet für sich zu vermachten. Ist die Inhaltsvielfalt im Netz tatsächlich bedroht? Warum thematisiert die SPD nicht stärker, dass das Internet auch sehr viel Vielfalt gebracht hat? Warum tritt sie nicht vor allem auch dafür ein, diese Vielfalt zu sichern – etwa durch ein Eintreten für Netzneutralität und faire Bedingungen des Informationsaustauschs?

“Um nun positiv zu werden: Das heißt, um das Positive am Rundfunk aufzustöbern; ein Vorschlag zur Umfunktionierung des Rundfunks: Der Rundfunk ist aus einem Distributionsapparat in einen Kommunikationsapparat zu verwandeln. Der Rundfunk wäre der denkbar großartigste Kommunikationsapparat des öffentlichen Lebens (…), wenn er es verstünde, nicht nur auszusenden, sondern auch zu empfangen, also den Hörer nicht nur zu hören, sondern auch sprechend zu machen und ihn nicht zu isolieren, sondern ihn auch in Beziehung zu setzen”, formulierte Bertholt Brecht Anfang der Dreißiger Jahre des vergangenen Jahrhunderts.

Dieser Wunsch ist in Erfüllung gegangen. Aus Sendern werden auch Empfänger, aus Empfängern werden auch Sender. Jeder Einzelne ist in der Lage, seine Kompetenzen, seine Erfahrungen, seine Meinungen, Ansichten und Einsichten digital zu verbreiten. Nicht alles davon ist meinungsrelevant. Aber es sind neue Erfahrungs- und Kommunikationswelten. Das ist, so meine ich, vor allem ein Gewinn. Die Chancen sind weitaus größer als die Risiken. Aber deswegen dürfen Risiken nicht klein geredet werden. Und: Politik versucht doch nicht, “das Internet für sich zu vermachten”, wie die Frage unterstellt.

Es streitet ja niemand ernsthaft ab, dass es auch in der Online-Welt Regeln gibt und geben muss. Aber es gibt eben eine Vielzahl von Zielkonflikten. Stichworte sind Urheberrecht, Persönlichkeitsrechte, anderes Mehr. Die SPD setzt dabei vor allem auf zwei Aspekte: Medienkompetenz und Media Governance. Aktuell: Am Mittwoch hat die Medienanstalt von Nordrhein-Westfalen eine Studie zum Thema “Heranwachsen mit dem Social Web” vorgestellt. Etwa ein Drittel der Befragten sind mit Inhalten bzw. Kontakten im Netz konfrontiert worden, die sie nicht gesucht haben, fast zehn Prozent haben erklärt, dass sie schon einmal online “gemobbt” haben. Kurzum: Ich stimme im Wesentlichen der Aufforderung von Karsten Polke-Majewski zu: “Reguliert das Netz!“.

Auf dem nächsten SPD-Bundesparteitag werde ich einen Antrag des Ortsvereins Hannover Nordstadt/Zoo unterstützen, der folgende Forderung beinhaltet:

Erhalt und Sicherung der Netzneutralität
Ein Grundpfeiler des Internets ist die sogenannte Netzneutralität: Sie gewährleistet allen Nutzern und Anbietern die neutrale und gleichberechtigte Weiterleitung von Informationen durch fremde Teilnetze ohne Rücksicht auf Absender, Empfänger oder Inhalt der Daten. Damit erschwert sie Markt- und Meinungsmonopole im Internet und senkt die Marktzutrittsbarrieren für neue Anbieter. Dies erleichtert den freien Wettbewerb und senkt damit nachhaltig die Verbraucherpreise für Telekommunikationsdienstleistungen. Für die SPD steht deshalb fest: Die Netzneutralität muss unbedingt geschützt werden! Das Internet darf nicht einigen wenigen Großkonzern gehören, die derzeit auf europäischer Ebene im Rahmen der neuen Telekommunikationgesetzgebung gegen den Neutralitätsgrundsatz massiv Lobbying betreiben! Die SPD setzt sich deshalb aktiv auf nationaler und internationaler Ebene für den Erhalt und Ausbau der Neutralität innerhalb von Telekommunikationsnetzen ein.

Darüber hinaus macht sich die Medienkommission einen Vorschlag desselben Ortsvereins zu eigen, und regt an, ein Forum Netzpolitik zu etablieren. Im Antrag der Medienkommission heißt es dazu:

Im Netz trifft sich alles und treffen sich alle. Das bedeutet auch, dass wir unsere Arbeitsstrukturen verändern müssen. Es gilt, die unterschiedlichen Kompetenzebenen zusammenzubringen und unsere sozialdemokratischen Vorstellungen in einem gemeinsamen Forum Netzpolitik zu erarbeiten. Der SPD-Parteivorstand beauftragt deshalb die Medienkommission, ein Forum Netzpolitik zu etablieren. “Dieses soll als zentrale Plattform für netzpolitische Diskurse dienen und den know-how-Austausch zwischen den Parteigliederungen und -ebenen erleichtern.” Auf dem nächsten ordentlichen Parteitag sollen die Ergebnisse der Arbeit des Forums vorgestellt und beraten werden.

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* Der Text von Frank-Walter Steimeier erschien in der Buchversion übrigens unter dem Titel “Demokratie und Medien. Ein Standpunkt für eine zeitgemäße Medienpolitik”. Carta wählte hingegen ein Zitat aus dem Text als Titel.

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