#TV-Duell

Kartellamt: Kein Kartell von ARDZDFRTLSAT1 beim TV-Duell

von , 22.9.09

Das Bundeskartellamt zeigt sich in Medienfragen häufig sehr emsig. So ist das Amt etwa der Meinung, dass die Deutsche Fussballliga (DFL) mit ihrer Zentralvermarktung ein Bundesligarechte-Kartell geschaffen habe. Ein solches Kartell hält das Amt nur dann für verträglich, wenn zugleich für eine “angemessene Verbraucherbeteiligung” gesorgt ist. Konkret forderte die Kartellbehörde im vergangenen Jahr eine Highlight-Berichterstattung zur Bundesliga vor 20 Uhr im allgemein und kostenfrei zugänglichen Fernsehen. Andernfalls würden die Verbraucher durch das DFL-Kartell in nicht vertretbarem Maße benachteiligt.

Beim TV-Duell zwischen Angela Merkel und Frank-Walter Steinmeier war die Situation eigentlich gar so unterschiedlich nicht. ARD, ZDF, RTL und Sat1 haben sich zusammengetan, um gemeinsam das TV-Duell der vergütungsfrei und in dieser Formation exklusiv auftretenden Spitzenkandidaten von CDU und SPD zu veranstalten. Dabei schlossen die vier Sender zugleich alle anderen Medien von der Übertragung aus. So durfte etwa der Deutschlandfunk das Duell nicht live im Radio übertagen. Einen Stream des TV-Duells gab es zwar offenbar bei Phoenix. Das ZDF hingehen casino sah sich rechtlich nicht in der Lage, das Duell ins Netz zu streamen.

Man könnte nun der Meinung sein, die marktbeherrschende Formation RTL, ARD, SAT1 und ZDF habe hier ein Kartell gebildet  – mit dem Ergebnis, dass Radiohörer und Internetnnutzer nicht angemessen beteiligt wurden.

Was sagt das Kartellamt dazu? Hier die offizielle Antwort auf eine Carta-Anfrage:

Die zuständige Beschlussabteilung sieht in der Sache keine Hinweise für einen Kartellrechtsverstoß.
Es liegt in der Entscheidung der Fernsehsender, ob Sendungen auch im Radio übertragen werden oder nicht. Eine Benachteiligung der Allgemeinheit ist nicht erkennbar bei der weiten Verbreitung von Fernsehgeräten und der Empfangsmöglichkeit der vier Sender auch im Ausland. Der Hinweis des Deutschlandradios auf sehbehinderte Menschen überzeugt nicht, da das Fernsehduell in Bild und Ton übertragen wurde.

Merke: ARDZDFRTLSAT1 mögen zwar ein Kartell gebildet haben. Sie haben aber kein Kartellverstoß begangen, weil sie das TV-Duell recht umfassend (wenn auch monomedial) verbreitet haben. Problematisch wäre die Angelegenheit aus Sicht des Kartellamts wohl nur, wenn alle vier Sender das Duell gemeinsam ins Pay-TV heben wollen würden. Das kann als ausgeschlossen gelten.

Für Schritte hin zu einer Kanzlerkandidaten/innen-Debatte nach dem Modell der “Commission on Presidential Debates”, bei dem alle die Bilder und Töne dieser demokratischen Veranstaltung verbreiten dürften, bildet das Kartellamt folglich keine Hilfestellung. Schade.

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