#Leistungsschutzrecht

Verleger-Gema für Onlinetexte: Wer zahlt wofür? (Und wer ist Verleger?)

von , 11.6.09

Die Karriere des Themas “Leistungsschutzrechte für Verlage” ist in der Tat atemberaubend. Anfang März sagte Springer-Chef Mathias Döpfner erstmals “Der Copypreis der Zukunft ist das Copyright”. Kaum drei Monate später ist der Ansatz ganz oben auf die Forderungsliste der Verleger gerückt. Leistungsschutzrechte sollen den Weg aus dem Online-Schlamassel weisen.

Dabei geht es bei den Leistungsschutzrecht um weit mehr als nur die bessere Durchsetzung des Urheberrechts, die derzeit noch die Disskussion beherrscht.

Es geht um die Erschließung einer ganz neuen Einnahmequelle: Das Leistungsschutzrecht für Verlage könnte Basis sein für etwas, das die FTD gestern “Gema für Onlinetexte” genannt hat: Eine Art Gebühreneinzugszentrale für die Nutzung von Online-Texten. Eine “Verwertungsgesellschaft der Verlage” (Döpfner) könnte den Weg ebnen für eine neue Pauschalvergütung für Onlinetexte.

Es geht folglich um nichts weniger als das Online-Geschäftsmodell von printorientierten Medienhäusern überhaupt.

Man könnte auch sagen: Mit dem Leistungsschutzrecht haben die Verlage ihre Version der Kulturflatrate für Journalismus vorgestellt (siehe Text von Wolfgang Michal).

Doch hier fangen die Fragen erst an: Wie soll die neue Urheberrechtsvergütung für Verlage funktionieren? Wer zahlt wofür? Mit welcher Begründung? Wer ist überhaupt Verleger? Und wie werden die Urheber beteiligt?

Recht deutlich ist zu erkennen, dass  Google News mit Hilfe des Leistungsschutzrechts in die Schranken und möglicherweise auch in die Abgabenpflicht gewiesen werden soll (mehr hier). Aber eine Google News-Abgabe kann schwerlich die Lösung der Erlösprobleme der Verlage sein. Die Einnahmen von Google News sind marginal. Google kann mit der Einstellung des deutschen Google News drohen, was den Verlagen mehr schaden als nützen würde.

Wenn man die Sache durchdenkt, wir klar: Die Verlage müssen sehr viel potentere Zahler für ihre Verwertungsgesellschaft im Auge haben. Hierzu sind bislang nur kursorische Ansätze und Ideen zu hören. Mal ist von Telkos die Rede als möglichen Einzahlern, dann wieder von Unternehmen. Ohnehin erscheint bemerkenswert unklar, wie die Vergütungssysteme nach Schaffung eines Leistungsschutzrechts eigentlich konkret ausgestaltet werden würden und von wem.

Bemerkenswert ist aber vor allem, dass die Verleger plötzlich eine Pauschalvergütung ihrer Inhalte anstreben, die von ihrem Kern her eher zum Prinzip der Allmende- als zu dem der Marktwirtschaft zu passen scheint: Die Vergütung läuft nicht mehr über den Markt und einzelne Tauschakte, sondern über eine kommissionvermittelte Blackbox der kollektiven Vergütung und Preissetzung.

Es ist erstaunlich, wie sich Vorstellungen zur Kulturflatrate von den Grünen und Verlegeransätze hier angenähert zu haben scheinen. Vielleicht kommen hier die neuen Geschäftsmodelle einer internetvermittelten Kultur- und Medienwirtschaft zu sich selbst. Pauschalvergütung schlägt Einzelverkauf.

Noch aber liegt sehr viel Euphorie und PR-Nebel über dem Thema.

Zum Thema siehe auch:

Schutzlos ausgeliefert? Hegemanns Fabel zum Leistungsschutzrecht

Da Kulturflatrates ja gerade sehr angesagt sind, arbeite ich gerade mal an einem Text – Arbeitstitel “Markt- oder Allmendewirtschaft: Worum es bei der Kulturflatrate eigentlich geht”. Nächste Woche haben wir auch noch einen Text von den Günen zu dem Thema.

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